Was tun, wenn man den Ausbildungsplatz nicht antreten möchte?
Die Schule ist geschafft und das Abschlusszeugnis liegt in deinen Händen! Gerade jetzt gehen dir sicherlich viele Gedanken durch den Kopf, wie du die Zeit nach der Schule gestalten möchtest. Hast du dich für einen Ausbildungsberuf entschieden, werden meist erst einige Bewerbungen verschickt, bevor eine Zusage dabei ist. Nach der Vertragsunterschrift hast du jetzt aber das Luxusproblem, dass du gern doch den Ausbildungsplatz im anderen Betrieb annehmen möchtest? Wir zeigen dir, wie du vor Beginn einer Ausbildung vorgehst, falls du dich kurzfristig umorientieren möchtest.
Berufs-Check startenDer Ursprung des Problems – Wenn Lehrstellen zu Leerstellen werden
Besonders für Unternehmen stellt der immer öfter auftretende Fall, dass Jugendliche die Ausbildung vor Beginn abbrechen, ein ernstzunehmendes und mühsames Problem dar. So kommt es nicht selten vor, dass eigentlich besetzte Stellen kurz vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres unbesetzt bleiben und personelle Engpässe die Folge sind. Kurzfristige Kündigungen aufgrund besserer Angebote sind jedoch nicht der einzige Grund, weshalb die Stellen von Azubis nicht angetreten werden.
Die häufigsten Gründe für die Kündigung vor Ausbildungsbeginn sind:
- Mehrere Zusagen von Unternehmen
- Umzug in eine andere Stadt
- Lage des Ausbildungsortes
- Interessen haben sich aufgrund von Praktika o. ä. verändert
- Aufnahme eines Studiums
- Persönliche Gründe (Allergien, familiäres Umfeld, …)
- Negative Informationen über das Unternehmen
- Wirtschaftliche Gründe (unsichere Geschäftslage, zu geringe Ausbildungsvergütung)
Die Kündigung vor Ausbildungsbeginn
Jedes Jahr bleiben tausende Stellen unbesetzt, eine nicht unerhebliche Menge durch zukünftige Auszubildende, die ihre Stelle letzten Endes kurz vor Beginn der Ausbildung nicht antreten. Ein großes Problem für Unternehmen, besonders aber auch für andere, teilweise verzweifelt nach einem Ausbildungsplatz suchende Bewerber. Wenn du einen Ausbildungsvertrag unterschrieben hast, aber schon weißt, dass du sehr wahrscheinlich eine andere Ausbildungsstelle annimmst, solltest du das Unternehmen deshalb schnellstmöglich informieren und den Ausbildungsplatz nicht blockieren. So ermöglichst du anderen Bewerbern vielleicht die langersehnte Chance, ihre Fähigkeiten unter Beweis zu stellen und sich für den Ausbildungsplatz zu empfehlen.
Frühe Gewissheit für beide Seiten
Hast du den Entschluss gefasst, deinen Ausbildungsvertrag kündigen zu wollen, bist du rechtlich gesehen an keine Form der Mitteilung gebunden – eine Absage allein reicht jedoch nicht aus. Vorab solltest du außerdem einige Dinge beachten: Das Unternehmen hat einige Zeit in den Bewerbungsprozess investiert, beispielsweise um die Ausbildungsangebote zu erstellen und einen geeigneten Azubi aus einer Auswahl an Bewerbern herauszufiltern. Allein deshalb solltest du darauf achten, früh genug Bescheid zu geben, falls du den Ausbildungsplatz nicht antrittst. Im Ernstfall steht das Unternehmen vor der fast unlösbaren Aufgabe, die vakante Ausbildungsstelle zwei Wochen vor Beginn der Ausbildung neu besetzen zu müssen, was natürlich nur sehr selten gelingt.
Die „richtige“ Vorgehensweise
Auch wenn es nicht direkt im Berufsbildungsgesetz vermerkt ist, solltest du auf schriftlichem Weg absagen. Natürlich bist du nicht an die Angabe von Gründen gebunden, solltest dein Schreiben jedoch so nett wie möglich gestalten und vielleicht erläutern, dass die Stelle in einem anderen Unternehmen besser zu dir und deinen Interessen passt. So gehst du im „Guten“ mit dem Unternehmen auseinander – gleichzeitig kann der Personaler deine Beweggründe reflektieren und profitiert so vielleicht von Verbesserungsmöglichkeiten für die Auszubildendensuche in der Zukunft.
Du weißt noch gar nicht, welchen Beruf du erlernen möchtest? Finde es im Berufs-Check heraus.