Nettogehalt - das landet am Ende auf deinem Konto
Das Nettogehalt ist das, was du am Ende jeden Monats auf deinem Bankkonto siehst. Fragst du dich jetzt auch, warum zwischen
dem Brutto- und Nettoeinkommen ein Unterschied besteht? Das hat vor allem mit der Abgabe von Steuern und den o. g. Versicherungsbeiträgen
zu tun.
Wann müssen Azubis Steuern zahlen?
Als Auszubildender zahlst du erst Steuern und Sozialabgaben, wenn du den Freibetrag von 9.408 Euro (Grundfreibetrag im Jahr 2020) pro Jahr übersteigst. Sobald du mehr verdienst,
bist du steuer- und sozialabgabenpflichtig.
Steuerabgaben in der Ausbildung
Durch die jährliche Erhöhung des Gehalts kann es vorkommen, dass du erst im späteren Verlauf deiner Ausbildung steuer- und
sozialabgabenpflichtig wirst. Ab diesem Zeitpunkt musst du Lohn und Kirchensteuer sowie den Solidaritätsbeitrag zahlen.
- Lohnsteuer: Die Höhe der Steuer wird durch deine Lohnsteuerklasse bestimmt. Dein Ausbildungsbetrieb
führt die Steuer direkt an das Finanzamt ab. Es wird also bereits vor Erhalt deines Gehalts einbehalten.
- Kirchensteuer: Die Kirchensteuer zahlst du, wenn du einer Religionsgemeinschaft angehörst.
Die zugehörige Gemeinde fordert diese Steuer von ihren Mitgliedern. Wenn du keine Kirchensteuer zahlen möchtest,
kannst du auch aus der Kirche austreten.
- Solidaritätszuschlag: Dieser beträgt 5,5 Prozent deiner Lohnsteuer. Wenn du aber keine Lohnsteuer
zahlst, zahlst du auch keinen Solidaritätszuschlag. Ab 2021 wird die Freigrenze von 972 Euro auf 16.965 angehoben.
Das bedeutet, dass bei einem Jahreseinkommen von unter 61.717 Euro in Zukunft kein Solidaritätszuschlag mehr bezahlt
werden muss.
Sozialabgaben in der Ausbildung
Weiterhin wirken sich auch die Sozialabgaben auf die Höhe deiner Ausbildungsvergütung aus. Damit du weißt, welche
Sozialabgaben auf dich zukommen, haben wir hier eine Übersicht für dich erstellt:
Versicherung |
Beitrag des Arbeitgebers |
Beitrag des Arbeitnehmers |
Rentenversicherung |
9,3 % |
9,3 % |
Krankenversicherung |
7,3 % |
7,3 % |
Arbeitslosenversicherung |
1,25 % |
1,25 % |
Pflegeversicherung |
1,525 % |
1,525 % |
Sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmerbeitrag werden von deinem Ausbildungsbetrieb monatlich an die zuständige Stelle (Krankenkasse) weitergeleitet.
Die Krankenkasse wiederum verteilt den Gesamtsozialversicherungsbeitrag auf die einzelnen Versicherungen.
Falls du allerdings nur eine Ausbildungsvergütung von bis zu 325 Euro erhältst, übernimmt dein
Arbeitgeber die Abgaben. In diesem Fall, ist dein Bruttoeinkommen gleich dem Nettoeinkommen.