Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2023

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der AUBI-plus GmbH (AUBI-plus) und ihrem Auftraggeber. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen, die AUBI-plus nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Über AUBI-plus erhalten Unternehmen Möglichkeiten, geeignete Nachwuchskräfte (Auszubildende, Studenten, Absolventen) zu finden. AUBI-plus bietet Auftraggebern Veröffentlichungsplattformen für ihre Vakanzen, namentlich über das Ausbildungsportal www.aubi-plus.de und das Schul- und Partnernetzwerk von AUBI-plus, mit denen Stellenangebote gezielt an junge Menschen herangebracht werden.

(2) Im Einzelnen bietet AUBI-plus folgende Dienstleistungen:

  • Ausbildungsmarketing,
  • Arbeitgebermarketing,
  • Zertifizierung von Ausbildungsbetrieben,
  • Qualifizierung von Ausbildungspersonal,
  • Beratungsleistungen zu ausgewählten Themen des Nachwuchskräfte-Marketings.

Die jeweiligen Dienstleistungsangebote sowie die AUBI-plus-Mediadaten sind in der jeweils gültigen Fassung unter https://www.aubi-plus.de/ausbildungsbetriebe/ einsehbar.

(3) AUBI-plus schuldet als Vertragsgegenstand nicht die persönliche und tatsächlich erfolgreiche Vermittlung von Nachwuchskräften.

(4) Inhalt und Umfang der vom Auftraggeber angefragten Dienstleistungen werden von AUBI-plus nochmals in einem dem Auftraggeber übermittelten Angebot beschrieben (Leistungsangebot), das die Vertragsgrundlage bildet, und an das AUBI-plus eine Woche gebunden ist.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag zwischen AUBI-plus und dem Auftraggeber kommt zustande, wenn der Auftraggeber binnen der Wochenfrist den Auftrag auf der Grundlage des Leistungsangebots erteilt und AUBI-plus den Auftrag schriftlich oder durch E-Mail bestätigt (Auftragsbestätigung).

(2) Die Annahme eines Auftrags kann ausnahmsweise im Einzelfall auch ohne Auftragsbestätigung konkludent/stillschweigend durch Auftragsausführung nach Maßgabe des Leistungsangebots erfolgen.

§ 4 Pflichten der AUBI-plus GmbH

(1) AUBI-plus ist gegenüber seinen Auftraggebern verpflichtet, während der Vertragslaufzeit dem jeweiligen Auftraggeber die Möglichkeit zu eröffnen, die vertraglich bestimmte Anzahl von Stellenangeboten auf den Online- und Offlineseiten von AUBI-plus vorbehaltlich der in § 6 geregelten Verfügbarkeitszeiten darzustellen oder/und falls beauftragt, zur Verfügung gestellte Inhalte des jeweiligen Auftraggebers im Rahmen eines Unternehmens- oder Premiumprofils auf jenen Seiten darzustellen, soweit sich keine Einschränkungen nach Maßgabe nachstehender Bestimmungen in §§ 7, 11 und 12 ergeben.

(2) AUBI-plus stellt dem Auftraggeber zum selbstständigen Anlegen, Aktualisieren und Deaktivieren von Angeboten einen Kunden-Login (Benutzerkennung und Passwort) für die Nutzung des Administrationsbereiches zur Verfügung.

(3) Stellt AUBI-plus Inhalte seiner Auftraggeber selbst auf AUBI-plus Online- und Offlineseiten dar, so wird AUBI-plus auf schriftliche Anforderung des Auftraggebers Änderungen an jenen Präsentationen vornehmen, sofern dies sowohl technisch als auch inhaltlich möglich und AUBI-plus zumutbar ist.

(4) AUBI-plus wird dem dazu berechtigten jeweiligen Auftraggeber im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit einen Zugriff auf die Bewerberdatenbank ermöglichen.

§ 5 Linking / Framing

(1) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht ausgeschlossen werden kann, dass die auf den AUBI-plus-Online- und Offlineseiten dargestellten Angebote durch andere Internet-Anbieter kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden.

(2) AUBI-plus wird sich bemühen, im Rahmen des technisch und rechtlich Möglichen und Zumutbaren, die nicht autorisierte Darstellung von Angeboten des jeweiligen Auftraggebers durch Dritte im Sinne des Absatzes 1 zu unterbinden. AUBI-plus ist hierzu berechtigt, allerdings nicht rechtlich verpflichtet. Der Auftraggeber wird AUBI-plus auf Anforderung bevollmächtigen, auf eigene Kosten gegen Rechtsverletzer vorzugehen.

(3) Der Auftraggeber kann aus einem unberechtigten Kopieren, Linking und/oder Framing im Sinne des Absatzes 1 keine Rechte und Ansprüche gegenüber AUBI-plus herleiten, soweit AUBI-plus derartige Rechtsverletzungen von Dritten nicht zu vertreten hat.

§ 6 Gewährleistung

(1) AUBI-plus gewährleistet eine Verfügbarkeit seiner Online-Plattformen von 99 % im Jahresdurchschnitt. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die entsprechenden Plattformen aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht zu erreichen sind. AUBI-plus ist zur Vornahme von Wartungsarbeiten berechtigt, die Verfügbarkeit der Plattformen täglich in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr zu unterbrechen. Ferner gewährleistet AUBI-plus eine dem gegenwärtigen Stand der Technik entsprechende übliche Wiedergabe der Angebote und der sonstigen Präsentationen.

(2) Ein Fehler in der Darstellung der Angebote oder sonstigen Präsentationen liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird

  • durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder -hardware (z. B. Browser) auf Seiten des Auftraggebers oder
  • durch eine Störung der Kommunikationsnetze durch den jeweiligen Betreiber oder
  • durch Rechnerausfall bei einem Internet-Zugangs-Provider oder bei einem Online-Dienst oder
  • durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Inhalte, die auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste zwischengespeichert sind oder
  • durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.

(3) Wird in den in Abs. 2 bezeichneten und von AUBI-plus nicht zu vertretenden Fällen das Angebot oder die sonstige Präsentation über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden nicht dargestellt, hat der Auftraggeber zunächst einen Anspruch auf entsprechende Verlängerung der Schaltung seines Angebots oder seiner sonstigen Präsentation um die Dauer des Ausfalls. Eine mangelhafte Wiedergabe liegt jedoch dann nicht vor, wenn die Darstellung des Angebots oder der sonstigen Präsentation nur unerhebliche Fehler aufweist.

(4) AUBI-plus stellt dem Auftraggeber lediglich die Möglichkeit zum Zugriff auf die Bewerberdatenbank zur Verfügung. Für die Richtigkeit der in der Bewerberdatenbank von den Suchenden angegebenen Daten übernimmt AUBI-plus keine Gewähr, insbesondere auch nicht dafür, dass ein Kontakt mit den Suchenden zustande kommt.

§ 7 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber versichert gegenüber AUBI-plus die Richtigkeit seiner in den Stellenangeboten und sonstigen Präsentationen gemachten Angaben und Daten. Er verpflichtet sich, mit den Inhalten der Angebote und sonstigen Präsentationen nicht gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder die guten Sitten zu verstoßen sowie keine Rechte Dritter zu verletzen.

(2) Lässt der Auftraggeber seine Angebote oder sonstigen Präsentationen durch Dritte erstellen, ist er verantwortlich für die vollständige Anlieferung geeigneter Mittel. Dies hat bis spätestens drei Werktage vor dem vereinbarten Veröffentlichungsbeginn zu erfolgen. Für Verzögerungen, die ihre Ursache im Verantwortungsbereich des Auftraggebers haben, übernimmt AUBI-plus keine Haftung.

(3) Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Auftraggeber das dargestellte Angebot oder die sonstige Präsentation unverzüglich nach der ersten Veröffentlichung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich gegenüber AUBI-plus zu rügen. Die Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften beginnt bei offenen Mängeln mit der Veröffentlichung des Angebots oder der Präsentation, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Veröffentlichung des Angebots oder der Präsentation als mangelfrei genehmigt.

(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, seinen persönlichen Kunden-Login zum AUBI-plus-Administrationsbereich nicht unbefugten Dritten zugänglich zu machen oder Dritten einen Zugriff zu ermöglichen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, AUBI-plus unverzüglich über den Verlust oder Missbrauch seines persönlichen Kunden-Logins in Kenntnis zu setzen. Der Auftraggeber wird jede unzulässige zweckwidrige Nutzung der AUBI-plus Webseiten und Dienstleistungen unterlassen.

(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, jeden aus der Verletzung der §§ 11 bis 13 resultierenden Schaden zu ersetzen, welcher AUBI-plus in irgendeiner Weise aus der Ausführung des Auftrages entstanden ist und/oder entstehen wird, es sei denn, der Auftraggeber hat diesen Schaden nicht zu vertreten.

§ 8 Rechte der AUBI-plus GmbH

(1) AUBI-plus ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Angebote oder sonstige Präsentationen auf offensichtliche Rechtsverletzungen oder imageschädigende Inhalte zu überprüfen und teilweise oder ganz von der Veröffentlichung auszuschließen und insoweit ungeeignetes Material und Inhalte zu löschen. Dies gilt auch für Inhalte, die wegen ihrer Herkunft oder ihrer technischen Form nicht zur Veröffentlichung geeignet sind, insbesondere, wenn der Inhalt die Rechte Dritter verletzt, gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder die guten Sitten verstößt bzw. die Darstellung für AUBI-plus aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet.

(2) AUBI-plus kann im Falle einer Verletzung gegen Nutzungsbedingungen und gesetzliche Bestimmungen oder bei missbräuchlicher Nutzung den Auftraggeber von der Veröffentlichung von Stellenangeboten und Präsentationen im Einzelfall ausschließen oder insgesamt sperren und beanstandetes Material löschen.

§ 9 Vergütung, Fälligkeit, Zahlungsverzug

(1) Der Auftraggeber zahlt an AUBI-plus vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung für die vertragliche Leistung eine Vergütung, die sich aus der jeweils im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste ergibt.

(2) Die Rechnung wird von AUBI-plus nach Auftragserteilung erstellt und dem Auftraggeber übermittelt. Die Rechnung ist ohne Abzüge zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, es sei denn, die Rechnung ist erst nach diesem rechnerischen Datum zugegangen.

(3) Im Falle des Zahlungsverzuges ist AUBI-plus berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen und dem Auftraggeber nach Mahnung und Ablauf einer Frist von drei Tagen die Zugänge zu den Datenbanken zu sperren und weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung zurückzuhalten.

(4) Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich der bei Auftragserteilung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(5) Der Auftraggeber ist nur berechtigt, mit unstreitigen oder gerichtlich festgestellten Gegenansprüchen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen. Er ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung von AUBI-plus Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten.

§ 10 Beendigung des Vertrages

(1) Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.

(2) AUBI-plus ist zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn AUBI-plus unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Laufzeit nicht zugemutet werden kann, insbesondere wenn der Auftraggeber seine Vertragspflichten erheblich verletzt oder trotz Abmahnung eine vertragswidrige Nutzung der Online- und Offlineseiten fortsetzt oder über sein Vermögen ein Insolvenzeröffnungsverfahren eingeleitet wird.

(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

§ 11 Verantwortlichkeit für die Inhalte der Angebote und sonstigen Präsentationen

(1) Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit, der auf den AUBI-plus Online- und Offlineseiten durch den Auftraggeber dargestellten Angebote und sonstigen Unternehmenspräsentationen (z.B. Premiumprofil) sowie der zur Schaltung der Angebote und sonstigen Präsentationen zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung.

(2) Für Inhalt, Aktualität und Zugang zu seinen Vakanzen sowie für seine sonstigen Unternehmenspräsentationen (z.B. Premiumprofil) unter www.aubi-plus.de ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.

(3) Der Auftraggeber gewährleistet, dass von ihm bereitgestelltes Datenmaterial nicht mit Viren oder ähnlicher Schadsoftware versehen ist oder sonstige Programmdateien enthält, die die Funktion der Online- und Offlineseiten beeinträchtigten oder stören könnte.

(4) Dem Auftraggeber ist untersagt, die Dienstleistungen von AUBI-plus für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke oder in einer Weise zu nutzen, die die technischen Abläufe stört oder zu einer Überlastung der Dienste von AUBI-plus führt.

(5) Unzulässig ist die Verwendung von Stellenangeboten oder Präsentationen mit belästigendem, verleumderischem, beleidigendem, obszönem, rassistischem, gewaltverherrlichendem, pornografischem oder in sonstiger Weise rechtlich zu beanstandendem Inhalt.

(6) Mit der Bereitstellung von Texten und Fotos erteilt der Auftraggeber seine Zustimmung, dass das Text- und Fotomaterial gespeichert, zum Abruf bereit gehalten, auf Servern gehostet, technisch vervielfältigt und den Nutzern der AUBI-plus Portale zum bestimmungsmäßigen Gebrauch zur Verfügung gestellt werden können.

(7) Dem Auftraggeber ist untersagt, Datenmaterial (Stellenagebote und Präsentationen) zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen und zu verwenden, das Rechte Dritter, insbesondere gewerbliche Schutzrechte, wie Markenrechte oder Urheberrechte oder sonstige Eigentumsrechte verletzt. Der Auftraggeber gewährleistet gegenüber AUBI-plus mit Bereitstellung jedweden Datenmaterials, dass dieses keine vorstehend genannten Rechte und Interessen Dritter oder fremde Marken- sowie Urheberrechte verletzt und auch nicht gegen sonstige behördliche oder gesetzliche Bestimmungen verstößt.

(8) AUBI-plus ist nicht verpflichtet, die Stellenangebote und sonstigen Präsentationen auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen. Der Auftraggeber haftet gegenüber AUBI-plus für eine Verletzung vorstehender Bestimmungen und stellt AUBI-plus von allen Ansprüchen Dritter frei, die in irgendeiner Weise aus einer Verletzung von Rechten und Interessen Dritter gegenüber AUBI-plus erwachsen.

§ 12 Markenrechte

(1) Sofern im Rahmen der Veröffentlichung des Angebots oder der sonstigen Präsentationen geschützte Markenrechte benutzt werden, sichert der Auftraggeber gegenüber AUBI-plus zu, Inhaber der Markenrechte zu sein und ausschließliche Nutzungsrechte hieran zu besitzen. Der Auftraggeber erteilt AUBI-plus die Zustimmung zur unentgeltlichen Nutzung der Markenrechte zum Zwecke der bestimmungsgemäßen Abwicklung des Auftrags und Vertragsverhältnisses.

(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass er alle erforderlichen Nachforschungen durchgeführt hat, um festzustellen, dass Verletzungen der Markenrechte Dritter durch den Inhalt der Unternehmenspräsentation nicht entstehen können.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, AUBI-plus von allen Ansprüchen Dritter freizustellen und Schäden zu ersetzen, die infolge einer markenrechtlichen Verletzung aus der Ausführung des Auftrages gegen AUBI-plus erwachsen.

§ 13 Urheberrechte

(1) Trotz der Zahlung der vertraglichen Vergütung werden dem Auftraggeber keine Nutzungsrechte an etwaigen Urheberrechten der von AUBI-plus erstellten Inhalte übertragen, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

(2) Sofern das von AUBI-plus verwendete Stellenangebot oder die Präsentation durch den Auftraggeber selbst bzw. durch vom Auftraggeber beauftrage Dritte erstellt wurde, räumt der Auftraggeber AUBI-plus mit Überlassung der Daten für die Dauer des Vertragsverhältnisses das räumlich unbegrenzte ausschließliche Nutzungsrecht ein, das Stellenangebot oder die Präsentation in Bezug auf alle Nutzungsarten zu nutzen, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Angebots oder der Präsentation stehen, einschließlich dem Recht der Veränderung. Gleichzeitig sichert der Auftraggeber zu, dass er sich von dem Dritten für die Dauer dieser Vertragsbeziehung das räumlich unbegrenzte ausschließliche Nutzungsrecht einschließlich des Rechts zur Veränderung hat übertragen lassen.

(3) Aufgrund des AUBI-plus eingeräumten ausschließlichen Nutzungsrechts ist AUBI-plus insbesondere auch berechtigt, jedoch rechtlich nicht verpflichtet, rechtswidrige Eingriffe in das ausschließliche Nutzungsrecht durch Dritte im eigenen Namen abzuwehren bzw. hieraus resultierende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

§ 14 Beginn der Darstellung

(1) Der Beginn der Veröffentlichung des Stellenangebots oder der sonstigen Präsentation sowie die Erteilung der Zugriffsmöglichkeit auf die Bewerberdatenbank erfolgt zu dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Zeitpunkt.

(2) Ist ein Zeitpunkt nicht ausdrücklich vereinbart, so bestimmt AUBI-plus den Zeitpunkt der Darstellung nach billigem Ermessen und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 315 BGB.

§ 15 Nutzung der Bewerberdatenbank

(1) Der Zugriff auf die Bewerberdatenbank wird dem Auftraggeber durch Erteilung eines Zugangscodes (Benutzerkennung, Passwort) im Wege einer einzelnen Nutzungslizenz ermöglicht, über den er Zugang zu den entsprechenden Internetseiten von AUBI-plus erhält. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diesen Zugangscode geheim zu halten und insbesondere nicht gemäß § 7 Abs. 4 Dritten zugänglich zu machen.

(2) Der Zugriff auf die Bewerberdatenbank ist, sofern der Auftraggeber eine natürliche Person ist, für jeden erteilten Zugangscode dem Auftraggeber selbst, andernfalls jeweils nur einer natürlichen Person, die von dem Auftraggeber zu benennen ist, erlaubt.

(3) Die Nutzung der Bewerberdatenbank ist der berechtigten Person ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gestattet. Jegliche Weitergabe der Nutzungsmöglichkeit an Dritte ist, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart, verboten. Der Auftraggeber darf Hyperlinks von seiner Internetseite auf die Bewerberdatenbank nur nach Vereinbarung mit AUBI-plus einrichten.

(4) Der Zugriff auf die AUBI-plus Bewerberdatenbank durch Unternehmen, die mit AUBI-plus im Wettbewerb stehen, ist generell, insbesondere soweit der Zugriff zum Zweck der Kundenabwerbung erfolgt, unzulässig und berechtigt AUBI-plus, auch ohne vorherige Abmahnung Unterlassungsansprüche geltend zu machen. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, AUBI-plus sowohl die zum Zuge der Geltendmachung derartiger berechtigter Ansprüche erwachsenen außergerichtlichen, wie auch gerichtliche Kosten zu erstatten.

§ 16 Haftung

(1) AUBI-plus haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und / oder Schäden geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von AUBI-plus) beruhen. Soweit AUBI-plus grob fahrlässig handelt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(2) AUBI-plus haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern AUBI-plus grob fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(3) Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall (mit Ausnahme von § 16 Ziffer 4) die Schadensersatzhaftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit und bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Auftraggeber nicht beherrschbaren Schaden begrenzt.

(4) AUBI-plus haftet außerdem unbeschränkt nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.

(5) Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.

(6) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

(7) Das Recht zur Nacherfüllung und die weiteren Gewährleistungsrechte (insbesondere auf Minderung / Rücktritt vom Vertrag) bestimmen sich vorrangig nach den vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (insbesondere nach § 6 und § 16) und ergänzend nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 17 Aufbewahrung von Vorlagen – Archivierung von Angeboten

(1) Von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vorlagen für das Erstellen von Angeboten und sonstigen Präsentationen sind von AUBI-plus nur auf besondere schriftliche Anforderung des Auftraggebers an diesen zurückzusenden. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Beendigung des Vertrages.

(2) AUBI-plus ist nicht verpflichtet, nach Beendigung des Vertrages das veröffentlichte Angebot aufzubewahren.

§ 18 Geheimhaltung

(1) AUBI-plus und der Auftraggeber sind verpflichtet, alle Informationen und Daten, die sie vom anderen Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertragsverhältnisses erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit und solange diese Informationen

  • a) nicht allgemein zugänglich sind oder zwischenzeitlich zugänglich geworden sind oder
  • b) dem Empfänger nicht durch einen hierzu berechtigten Dritten ohne Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung mitgeteilt worden sind, oder
  • c) dem Vertragspartner nicht bereits vor dem Empfangsdatum nachweislich bekannt waren. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. Als Dritte gelten nicht die mit dem jeweiligen Partner in Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen, sowie Personen und Unternehmen, die zwecks Vertragserfüllung vom Partner beauftragt werden, soweit sie in gleicher Weise zur Geheimhaltung verpflichtet wurden bzw. werden.

(2) Erkennt einer der Vertragspartner, dass eine geheimhaltungsbedürftige Information in den Besitz eines Dritten gelangt oder eine geheimzuhaltende Unterlage verlorengegangen ist, so wird er den anderen Vertragspartner hiervon unverzüglich unterrichten.

§ 19 Datenschutz

Soweit zur Durchführung der bestimmungsgemäßen Vertragsleistungen erforderlich, werden die AUBI-plus mitgeteilten und überlassenen personenbezogenen Daten von AUBI-plus elektronisch erfasst, gespeichert, verarbeitet, und genutzt. Die Einzelheiten regelt eine gesonderte Datenschutzerklärung, die über die Website von AUBI-plus einsehbar und abrufbar ist.

§ 20 Streitschlichtung und Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort ist Hüllhorst als Sitz von AUBI-plus.

(2) AUBI-plus unterwirft sich nicht einer Streitschlichtung nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und ist hierzu auch nicht gesetzlich verpflichtet.

(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist Lübbecke Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten. AUBI-plus ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.

(4) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

(5) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der UN-Kaufrechtsbestimmungen.

(6) Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Der Auftraggeber verpflichtet sich für diesen Fall, einer Regelung zuzustimmen, die der unwirksamen Klausel wirtschaftlich und ihrer Intention nach am nächsten kommt.

Dienstanbieter und verantwortliche Stelle:

  • AUBI-plus GmbH
  • Weidehorst 116
  • 32609 Hüllhorst

Handelsregister: Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 8429
Geschäftsführung: Heiko Köstring, Niels Köstring, Fabian Köstring
Umsatzsteuer-ID: DE 192410555

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