Muss ich als Azubi eine Steuererklärung machen?

Eins vorweg: Eine Einkommenssteuererklärung ist für Azubis freiwillig. Trotzdem lohnt es sich, denn indem du angefallene Kosten und Aufwendungen geltend machst, minderst du dein steuerpflichtiges Einkommen und bekommst Geld vom Finanzamt erstattet.

Die Steuern selbst zahlst du automatisch – du musst dich um nichts kümmern. Dein Ausbildungsbetrieb behält einen Teil deiner (Brutto-)Ausbildungsvergütung ein und führt diesen direkt an das Finanzamt ab. Das Gehalt, was dann auf deinem Konto landet, ist dein Nettolohn.

Kann man als Azubi eine Steuererklärung machen?

Da du während einer dualen Ausbildung eine Ausbildungsvergütung bekommst, kannst du als Azubi auch eine Steuererklärung machen. Diese Vergütung ist allerdings brutto - das bedeutet, du musst davon noch Steuern (Lohn- und ggf. Kirchensteuer) sowie Beiträge für Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung zahlen. Wenn du ledig, keine Kinder und kein weiteres Arbeitsverhältnis hast, bist du automatisch in Steuerklasse 1. Lag dein Jahresgehalt im Jahr 2022 über 10.347 Euro, dem sogenannten Grundfreibetrag, ist jeder weitere Euro steuerpflichtig. Dieses Geld ist aber nicht verloren! Mit einer Steuererklärung hast du die Chance, dir einen Teil zurückzuholen.  

Hinweis: Der Grundfreibetrag erhöht sich jährlich. Im Jahr 2023 liegt der Grundfreibetrag bei 10.908 Euro!

Lohnt es sich für Azubis eine Steuererklärung zu machen?

Klare Antwort: Ja! Die Werbungskosten spielen eine wichtige Rolle für dich. Auch als Azubi erhältst du für beruflich veranlasste Kosten die Werbungskosten-Pauschale von 1.200 Euro. Diese wird zwar schon beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt, deine Ausgaben sind in der Regel aber höher – sei es durch Fahrten zum Ausbildungsbetrieb und zur Berufsschule oder durch den Kauf von Fachbüchern. Mit detaillierten Angaben in der Steuererklärung kannst du dein steuerpflichtiges Einkommen mindern und Geld vom Finanzamt erstattet bekommen.

Wichtig: Das gilt nur, wenn du im Vorfeld auch Lohnsteuer bezahlt hast!  

Falls du mehr als 1.200 Euro Werbungskosten hast oder 2022 über 10.347 Euro im Jahr verdient hast, ist eine Steuererklärung 2023 absolut lohnenswert!

Was können Azubis steuerlich absetzen?

Typische Werbungskosten für Auszubildende sind:

  • Kosten für Lernmaterial wie Bücher und Schreibwaren: Tipp: Bei Arbeitsmitteln gibt es eine sog. Nichtbeanstandungsgrenze von 110 Euro, d. h. du kannst 110 Euro ohne Belege angeben. Hast du für Arbeitsmittel mehr als 110 Euro ausgegeben, trägst du den entsprechenden Betrag ein. Wichtig ist in diesem Fall, sämtliche Belege aufzubewahren.
  • Fahrtkosten zur Berufsschule und zum Betrieb: 0,30 Euro pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro
  • Kontoführungsgebühren: Die Nichtbeanstandungsgrenze liegt bei 16 Euro.
  • Umzugskosten: Bedingung: Deine Fahrtzeit muss nach dem Umzug mindestens eine halbe Stunde weniger betragen. Hattest du schon vor dem Umzug deine eigene Wohnung, liegt der Höchstbetrag 2022 bei 1.181 Euro. Ziehst du aus deinem Elternhaus in eine eigene Wohnung, beträgt die Pauschvergütung 177 Euro.
  • Bewerbungskosten: Du hast dich bei mehreren Firmen um einen Ausbildungsplatz beworben? Auch das sind Werbungskosten. Für eine postalische Bewerbung (Bewerbungsmappe) kannst du pauschal 8,50 Euro angeben, für eine Online-Bewerbung 2,50 Euro.

Wie können Azubis eine Steuererklärung abgeben?

Die nötigen Formulare kannst du online bei deinem Finanzamt herunterladen und zurückschicken. Auch in manchen Bürgerbüros liegen die Formulare aus. Eine andere Option sind Internetseiten und Softwareprogramme wie beispielsweise Elster. 

Für Azubis ist eine Steuererklärung bis zu vier Jahre rückwirkend möglich. Solltest du deine Ausbildung also bereits abgeschlossen, aber noch keine Steuererklärungen für die letzten Jahre eingereicht haben, dann kannst du dies jederzeit tun.  

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