Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Die Berufsausbildungsbeihilfe oder auch BAB genannt, ist eine Fördermaßnahme der Bundesagentur für Arbeit, die du nicht zurückzahlen musst. Sie wird dir als Azubi während deiner Berufsausbildung gezahlt, wobei nur eine betriebliche, nicht aber eine schulische Ausbildung unterstützt wird. Falls du eine schulische Ausbildung beginnst, kannst du Schüler-BAföG beantragen (siehe unten).

Die Berufsausbildungsbeihilfe soll dir dabei helfen, finanzielle Engpässe zu überbrücken und deine Lebenssituation zu verbessern. Im Sozialgesetzbuch (SGB III) ist festgelegt, dass du als Auszubildender während deiner Ausbildung Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhältst, wenn du folgende Bedingungen erfüllst:

  1. Es ist deine erste Berufsausbildung.
  2. Du machst eine betriebliche (duale) Ausbildung.
  3. Dein Ausbildungsberuf ist staatlich anerkannt. Eine Liste mit den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen und weiteren Ausbildungsmöglichkeiten findest du in unserer Übersicht der Ausbildungsberufe.
  4. Du bist minderjährig und wohnst während der Ausbildung nicht bei deinen Eltern, zum Beispiel, weil der Weg zur Berufsschule oder zum Betrieb zu weit zum Pendeln wäre (die Hin- und Rückfahrt beträgt mehr als eine Stunde) oder aus persönlichen Gründen.
  5. Das Einkommen deiner Eltern und deine Ausbildungsvergütung übersteigen nicht den zulässigen Höchstsatz.

Allerdings bekommst du keinen Pauschalbetrag ausgezahlt. Die Beihilfe wird individuell berechnet und ist von deiner persönlichen Lebenssituation abhängig. Für den Antrag solltest du so früh wie möglich alle notwendigen Papiere, zum Beispiel die Einkommenserklärungen deiner Eltern und deinen Mietvertrag, zusammensuchen. Im Anschluss stellst du den Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit. Die Bearbeitung kann allerdings einige Wochen dauern. Keine Angst, du erhältst die Zahlung der BAB rückwirkend auch für die Zeit, in der der Antrag bearbeitet wurde. Mit dem Antrag auf BAB sind folgende Erstattungen für dich möglich:

  • Lebensunterhalt
  • Miete
  • Fahrtkosten in den Betrieb oder nach Hause
  • Fernunterrichtsgebühren
  • Lernmittel
  • Arbeitskleidung
  • Kinderbetreuungskosten

Schüler-BAföG

Die Berufsausbildungsbeihilfe (siehe oben) kannst du nur beantragen, wenn du eine duale Ausbildung machst. Bei einer schulischen Ausbildung hast du die Möglichkeit, durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert zu werden.

BAföG – das kriegen doch nur Studenten?! Falsch! Das Berufsausbildungsförderungsgesetz schließt alle ein, die eine Ausbildung an einer Schule machen, egal ob Hochschule, Berufsfachschule, Fachoberschule oder Abendgymnasium.

Hier ein paar Beispiele:

  1. Du hast eine Ausbildung gemacht und ein paar Jahre gearbeitet. Jetzt möchtest du an einem Abendgymnasium oder einem Kolleg dein Abitur nachholen, um danach noch zu studieren. Du verdienst von heute auf morgen kein Geld mehr, kannst aber durch BAföG gefördert werden.
  2. Du fängst eine schulische Ausbildung zum Ergotherapeuten an. Egal, ob du bei deinen Eltern wohnst oder zum Beispiel aufgrund des weiten Arbeitswegs in einer eigenen Wohnung oder einem Wohnheim: Du kannst auf jeden Fall BAföG beantragen.
  3. Du machst dein Abi an einem Gymnasium oder an einer Gesamtschule und bist bei deinen Eltern ausgezogen, zum Beispiel, weil du zur Schule über eine Stunde brauchst oder weil du bereits mit einem Ehepartner zusammenlebst und/oder Kinder betreust. Auch hier hast du je nach finanzieller Lage Anspruch auf BAföG.

Die Höhe der BAföG-Zahlung hängt von dem Einkommen bzw. den Unterhaltszahlungen deiner Eltern und von deinem eigenen Vermögen ab. Es kann also sein, dass du nicht gefördert wirst, weil deine Eltern über den zulässigen Höchstsatz hinaus verdienen.

Alle Informationen zu rechtlichen Regelungen und zur Antragstellung findest du auf der offiziellen Seite des Bundesausbildungsförderungsgesetzes.

Kindergeld

Nach dem Einkommensteuergesetz wird das Kindergeld für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Doch es gibt auch Sonderfälle, in denen das Kindergeld sogar bis zum 25. Lebensjahr in Anspruch genommen werden kann. Falls du schon über 18 Jahre alt bist und gerade eine Ausbildung beginnst, kannst du einen Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit stellen. Wenn du während deiner Ausbildung bei deinen Eltern wohnst, erhalten deine Eltern dein Kindergeld. Beziehst du deine eigene Wohnung während der Ausbildung, bist du berechtigt, das Kindergeld zu erhalten.

Seit Januar 2023 beträgt das Kindergeld einheitlich 250 Euro monatlich pro Kind. Es gibt nun keine unterschiedlichen Beträge mehr, die von der Zahl der Kinder abhängig ist, für die Kindergeld ausgezahlt wird.

Rechtsgrundlagen

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