Der Ausbildungsvertrag – Das steht im Vertrag

Vor der Ausbildung musst du den Ausbildungsvertrag unterschreiben. Doch was wird im Berufsausbildungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Auszubildenden festgehalten und was musst du dabei beachten? Wir zeigen dir, worauf es ankommt.

Regelungen zum Ausbildungsvertrag

Du hast auf deine Bewerbung eine Zusage von einem Ausbildungsbetrieb erhalten? Herzlichen Glückwunsch! Dann folgt jetzt der „Papierkram“, denn vor Beginn deiner Ausbildung müssen dein Ausbildungsbetrieb und du noch den Ausbildungsvertrag abschließen, der die rechtliche Grundlage deiner Ausbildung darstellt. Dieser Vertrag ist eines der wichtigsten Dokumente, bevor du in deine Ausbildung startest.

Was ist ein Ausbildungsvertrag?

Der Ausbildungsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Auszubildenden und Betrieb. Dieser Berufsausbildungsvertrag wird vor Beginn der betrieblichen Ausbildung geschlossen und regelt das Ausbildungsverhältnis zwischen Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb, also dem zukünftigen Arbeitgeber. Nach § 11 des Berufsbildungsgesetzes muss der Vertrag schriftlich geschlossen werden, eine elektronische Form ist ausgeschlossen.

Welche Kammer ist für welchen Ausbildungsberuf zuständig?

Der Ausbildungsbetrieb schickt den ausgefüllten und unterschriebenen schriftlichen Ausbildungsvertrag an die zuständige Stelle. Laut § 71 teilen sich die zuständigen Stellen in sechs unterschiedliche Kammern auf:

  • Handwerkskammer für handwerkliche Berufe wie Kraftfahrzeugmechaniker oder Elektroniker für Betriebstechnik
  • Industrie- und Handelskammer für Handelsberufe wie Bankkaufmann oder Groß- und Außenhandelskaufmann
  • Landwirtschaftskammer für landwirtschaftliche Berufe wie Landwirt oder Milchtechnologe
  • Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer für Berufe im Bereich der Rechtspflege wie Rechtsanwalts- oder Notarfachangestellte
  • Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterkammer für Berufe im Bereich der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung wie Steuerfachangestellter
  • Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte-, Apothekerkammer für Gesundheitsberufe wie Medizinische Fachangestellte oder Pharmazeutisch-technische Assistentin

Sollten keine Kammern für einzelne Berufsbereiche bestehen, bestimmt das Land die zuständige Kammer für den Auszubildenden.

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Zu den Berufen

Die ärztliche Erstuntersuchung für alle Minderjährigen

Alle unter 18-Jährigen, die eine duale Ausbildung beginnen möchten, müssen sich ärztlich untersuchen lassen. Diese Erstuntersuchung ist vom Jugendarbeitsschutzgesetz vorgeschrieben, kann kostenlos beim Hausarzt vollzogen werden und ist verpflichtend. Dein Hausarzt prüft, ob du für die Berufsausbildung geeignet bist, er kontrolliert Gewicht und Größe, misst den Blutdruck, testet dein Hör- und Sehvermögen und stellt dir eine Bescheinigung der ärztlichen Untersuchung aus. Diese schickt dein zukünftiger Ausbildungsbetrieb an die zuständige Kammer.

Was wird im Ausbildungsvertrag festgehalten?

Je nach zuständiger Stelle kann der Ausbildungsvertrag etwas anders aufgebaut sein. Hier findest du ein Beispiel der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld. Die Inhalte des Berufsausbildungsvertrags können variieren, müssen aber in gewissen Punkten übereinstimmen. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) bestimmt in § 11 die gesetzlichen Vorschriften, die der Vertrag enthalten muss:

  • Eine sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung mit Ziel sowie die Bezeichnung der Berufstätigkeit
  • Beginn und Dauer der Ausbildung
  • Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, etwa Dienstreisen oder externe Vorträge
  • Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit bzw. wöchentlichen Arbeitszeit
  • Dauer der Probezeit. In der Regel dauert die Probezeit mindestens einen Monat und maximal vier Monate
  • Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung
  • Dauer des Urlaubs
  • Voraussetzungen und Bedingungen zur Kündigung des Ausbildungsvertrags und der gesamten Ausbildung
  • Ein allgemeiner Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Ausbildungsverhältnis anzuwenden sind, wie etwa die tarifliche Vergütung
Ausbildungsvergütung

Mit Beginn deiner Ausbildung erhältst du eine Ausbildungsvergütung, die von Jahr zu Jahr steigt. Hier erfährst du mehr über das Azubi-Gehalt in den verschiedenen Berufen, über den Unterschied zwischen Brutto und Netto, über die neue Mindestvergütung uvm.

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Was darf nicht im Ausbildungsvertrag stehen? Die nichtigen Vereinbarungen

Auch das kann vorkommen: Der Ausbildungsbetrieb möchte Inhalte im Ausbildungsvertrag verankern, die rechtlich nicht erlaubt sind, sogenannte nichtige Vereinbarungen.

Beispiele für nichtige Vereinbarungen:

  • Du darfst in deinem Ausbildungsvertrag nicht verpflichtet werden, nach deiner Ausbildung im Unternehmen bleiben zu müssen. Ausnahme wäre hier, dass es sich 6 Monate vor dem Ende deiner Ausbildung um deine Übernahme nach der Ausbildung handelt.
  • Auch darf der Ausbildungsvertrag kein Verbot festhalten, deinen erlernten Beruf nach Abschluss der Ausbildung (ganz oder eingeschränkt) auszuüben – also z.B. bei der Konkurrenz.
  • Während der Ausbildung entstehen dem Ausbildungsbetrieb Kosten, das ist klar! Die Kosten der Berufsausbildung dürfen aber nicht an dich weitergegeben werden. Du bist nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen - auch nicht für Kurse, die du auf Verlangen des Ausbildungsbetriebs belegst.
  • Die Zahlung von Vertragsstrafen (z. B. wenn du dein Ausbildungsverhältnis kündigen möchtest) darf ebenfalls kein Bestandteil des Ausbildungsvertrags sein.
  • Beschränkungen, Pauschalen oder gar Ausschlüsse von Schadensersatzansprüchen sind nicht rechtens. Hast du Anspruch auf einen Schadensersatz, entscheidet nicht der Ausbildungsbetrieb über die Höhe.

Solche nichtigen Vereinbarungen werden in § 12 des Berufsbildungsgesetzes aufgeführt. Für dich bedeutet das, sollten solche nichtigen Vereinbarungen in deinem Vertrag vorkommen, sind diese nicht gültig. Es gelten die gesetzlichen Richtlinien.

Wer unterschreibt den Ausbildungsvertrag?

Wenn du vor Beginn deiner Ausbildung noch unter 18 Jahre alt bist, müssen deine Eltern oder ein Erziehungsberechtigter dem Vertrag zustimmen und diesen ebenfalls unterschreiben. Wenn du bereits volljährig bist, reicht allein deine Unterschrift. Dabei erhältst du den Vertrag in doppelter Ausführung. Beide Exemplare werden unterschrieben - ein Exemplar behältst du, das andere behält dein zukünftiger Arbeitgeber. Als minderjähriger Azubi müssen deine Erziehungsberechtigten ebenfalls zustimmen, wenn du deine Ausbildung kündigen möchtest.

Tipps und Infos für Eltern

Klar, dass deine Eltern ganz wichtige Ansprechpartner für dich sind, wenn es um Ausbildung und Beruf geht. Deshalb haben wir einen separaten Online-Bereich aufgebaut, in dem sich deine Eltern informieren können.

Zum Online-Bereich für Eltern

Hast du Fragen zu deinem Ausbildungsvertrag?

Lass dir auf jeden Fall Zeit, deinen Vertrag vor dem Unterschreiben genau zu studieren. Bei Fragen wende dich einfach an deinen Ausbildungsbetrieb, auch er möchte, dass keine Fragen zum Ausbildungsvertrag offenbleiben und der zukünftige Auszubildende zufrieden ist. Freunde oder Bekannte, die bereits im Berufsleben stehen, können dir sicherlich ebenfalls ein paar Tipps geben und dir bei Fragen weiterhelfen.

Keine Rechtsberatung / Keine Gewähr für juristische Inhalte

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