Beispiele für eine verhaltensbedingte Kündigung deinerseits durch
Pflichtverletzungen des Ausbildungsbetriebes :
- Wenn dein Ausbildungsbetrieb häufig gegen das
Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz verstößt.
- Wenn du häufig ausbildungsfremde Tätigkeiten übernehmen sollst, welche nicht im
Ausbildungsvertrag festgehalten sind.
- Wenn du an deinem Arbeitsplatz sexuell belästigt worden oder ein Opfer
körperlicher Gewalt
geworden bist.
- Wenn dir keine Ausbildungsvergütung gezahlt
worden ist.
- Wenn du als Auszubildende Überstunden ableisten musst und diese nicht vergütet
oder durch
Freizeit ausgeglichen werden.
- Wenn dir die Ausbildungsinhalte nur unzureichend vermittelt werden oder es
keinen
Ausbilder gibt.
Wie bei der Abmahnung solltest auch du zunächst deinen
Ausbildungsbetrieb schriftlich auf seine
Pflichtverletzung
hinweisen und ihn auffordern, sein Verhalten zu ändern. Das musst du innerhalb von
zwei Wochen nach
der Pflichtverletzung tun. Erst, wenn
dein Ausbildungsbetrieb dieser Aufforderung nicht nachkommt, kannst du endgültig kündigen.
Personenbedingte Kündigung
Personenbedingte Kündigungsgründe sind meist ganz individuell und liegen – wie der
Name schon sagt
– in deiner Person. Das können zum Beispiel Gesundheitsprobleme sein, aufgrund derer
du nicht mehr
als Azubi für die Berufsausbildung geeignet bist.
Wenn du
beispielsweise eine Allergie auf Mehlstaub oder Holzstaub entwickelst, kannst du
nicht mehr als
Bäcker oder
Tischler arbeiten und eine Kündigung des
Ausbildungsverhältnisses
wäre die Folge.
Betriebsbedingte Kündigung
Ein betriebsbedingter Kündigungsgrund liegt vor, wenn der
Ausbildungsbetrieb insgesamt oder deine
Ausbildungsabteilung
stillgelegt werden, sodass keine Ausbildung mehr durchgeführt werden kann.
Wirtschaftliche Probleme
oder die Anmeldung einer Insolvenz allein sind noch keine Kündigungsgründe und dein
Ausbildungsverhältnis bleibt während des gesamten Insolvenzverfahrens bestehen. Bei
Stilllegung ist
dein Ausbildungsbetrieb dazu verpflichtet, sich
um deine weitere
Ausbildung zu kümmern und mithilfe der Agentur für Arbeit eine andere
Ausbildungsstätte für dich als
Azubi zu finden.
Für den Fall, dass du eine betriebsbedingte Kündigung erhältst, muss als wichtiger
Grund im
Kündigungsschreiben die Insolvenz bzw. beabsichtigte Stilllegung des Betriebes
angegeben werden.
Das solltest du bei einer betriebsbedingten Kündigung unbedingt
beachten:
- Melde dich bei der Agentur für Arbeit: Bei Wegfall deiner
Ausbildungsvergütung kannst du
Insolvenzausfallgeld, später
dann Arbeitslosengeld bekommen.
- Frage bei deiner Berufsschule nach, wie lange du noch am Berufsschulunterricht
teilnehmen
darfst, ohne einen neuen Ausbildungsvertrag abgeschlossen zu
haben.
- Kümmere dich aktiv um einen neuen Ausbildungsplatz, so kannst du schnell ein
neues
Ausbildungsverhältnis abschließen und deine Ausbildung erfolgreich abschließen.
Tipp 1: Wenn du bereits im letzten Lehrjahr bist, kannst du deine
Ausbildung ggf.
verkürzen und die Prüfung vorziehen. Oder du bewirbst dich auf eine Stelle für
ausgelernte
Azubis und bietest die letzten sechs Monate
deiner Ausbildung
als Einarbeitungszeit an.
Tipp 2: Für
einen Ausbildungsbetrieb kann es
durchaus interessant sein,
fortgeschrittenen Azubis aus einem
insolventen Betrieb einen Ausbildungsvertrag anzubieten, in
diesem Fall winken nach § 33 BBiG finanzielle Fördermittel.