Aber: Mit Beginn deiner Ausbildung sammelst du bereits die Urlaubstage für deinen
Urlaubsanspruch. Für jeden vollen Monat, den du gearbeitet hast, steht dir laut § 5
Bundesurlaubsgesetz 1/12 deines Jahresurlaubs zu.
Zeitpunkt und Länge des Urlaubs
Du musst dich mit deinem Ausbilder auf den Zeitraum einigen. Dein Urlaubsantrag sollte möglichst
frühzeitig erfolgen und ist schriftlich bzw. online zu stellen. Dein Ausbilder muss innerhalb eines
Monats darauf antworten. Die Genehmigung solltest du dir unbedingt schriftlich geben lassen, damit
du deinen Anspruch für diesen Zeitraum nachweisen und den Urlaub tatsächlich auch antreten kannst.
Du hast außerdem einen Anspruch darauf, mindestens zwei Wochen am Stück Urlaub machen zu können.
Es gibt allerdings Gründe, warum du eventuell nicht den gewünschten Zeitraum bekommst:
-
Soziale Gründe: Mitarbeiter mit Kindern werden bei der Urlaubsplanung bevorzugt, da eine Reise
mit dem Nachwuchs nur in den Schulferien möglich ist.
-
Betriebliche Gründe: In dieser Zeit müssen alle Mitarbeiter Urlaub nehmen, zum Beispiel über die
Weihnachtstage (feststehender Betriebsurlaub).
Arbeitest du nicht das komplette Kalenderjahr über in einem Betrieb, steht dir der Urlaub anteilig
zu, 1/12 deines Jahresurlaubs. Urlaub aus dem alten Jahr kannst du noch innerhalb der ersten drei
Monate des neuen Jahres nehmen.
Muss ich während meines Urlaubs zur Berufsschule?
Bei einer dualen Ausbildung besuchst du neben deinem Ausbildungsbetrieb auch die Berufsschule. Auch
diese richten sich nach den normalen Schulferien und haben somit in den Oster-, Sommer-, Herbst- und
Winterferien geschlossen. In diesen Zeiträumen muss dir ein Urlaub gewährt werden, wenn du einen
Urlaubsantrag bei deinem Ausbilder stellst. Solltest du aus eigenem Interesse einen anderen
Urlaubszeitraum wählen, der außerhalb der Schulferien liegt, kannst du deine Urlaubstage aufteilen.
Doch ein Urlaub befreit dich nicht von deiner Teilnahmepflicht am Berufsschulunterricht.