Ausbildung abbrechen

Heutzutage bricht jeder Vierte seine Ausbildung ab. Falls du auch mit dem Gedanken spielst oder die Entscheidung für einen Abbruch bereits getroffen hast, findest du hier alle wichtigen Informationen und Regelungen, die du wissen solltest.

Ausbildung abbrechen: Mögliche Gründe

Ein Ausbildungsabbruch ist weder schlimm noch selten. Die Entscheidung kann schließlich ein Wegbereiter für eine erfolgreichere und zufriedenere berufliche Laufbahn sein. Gründe für den Abbruch gibt es viele, z. B. Schwierigkeiten in der Berufsschule, Unzufriedenheit mit der Berufswahl sowie finanzielle, gesundheitliche oder private Probleme. Aber egal, welcher Grund bei dir ausschlaggebend ist: Die Entscheidung, eine Ausbildung abzubrechen, sollte gut überlegt sein. Vermeide eine Kurzschlussreaktion! Mache dir ausreichend Gedanken, nicht immer ist direkt ein Abbruch erforderlich. Liegt deine Unzufriedenheit z. B. ausschließlich am Ausbildungsbetrieb, hast du die Option, den Betrieb zu wechseln und einen Ausbildungsplatzwechsel durchzuführen.

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Ausbildungsabbruch: So gehst du vor

1. Finde die Ursache:

Als erstes solltest du dir Gedanken darüber machen, was genau dich in deiner aktuellen Ausbildung unglücklich macht. Bist du unzufrieden mit der Abteilung, deinen Aufgaben oder ist es wirklich der Beruf an sich? Je nach Beantwortung der Fragen kommt dann ein Berufswechsel oder Betriebswechsel infrage.
Hinweis: Bei einem Berufswechsel brichst du deine bisherige Berufsausbildung ab und beginnst eine neue Ausbildung in einem anderen Beruf. Beim Betriebswechsel bleibst du im selben Beruf und wechselst nur das Unternehmen.

2. Sprich mit deinen Eltern und Freunden:

Wenn du deinen Entschluss begründen kannst, wirst du bei deinen Eltern und Freunden auf Verständnis stoßen. Vermeide aber Sätze wie „Ich habe keine Lust mehr“, sondern erkläre dich mit Argumenten und Fakten. Die Unterstützung deiner Bezugspersonen ist schließlich wichtig, um positiv in die Zukunft schauen zu können.

3. Suche nach einer Alternative:

Ein Ausbildungsabbruch hat auch etwas Gutes: Du weißt nun, welchen Beruf du nicht ausüben möchtest. Bevor du dich aber für eine neue Ausbildung bewirbst, musst du erst einmal herausfinden, welche Stärken bzw. Fähigkeiten dich besonders auszeichnen und welcher Beruf zu dir passt. Klingt allerdings komplizierter als es ist: Nutze hierfür einfach unseren kostenfreien Stärken-Check bzw. Berufs-Check.

4. Bewirb dich auf andere Stellen:

Bevor du deine Ausbildung abbrichst und kündigst, solltest du bereits etwas Neues in Aussicht haben. Dies muss nicht zwangsläufig eine neue Ausbildung sein, sondern kann auch beispielsweise ein Praktikum zur Orientierung, ein FSJ oder Studium sein. In deinem Anschreiben solltest du kurz darstellen, warum du deine Ausbildung abbrichst bzw. abbrechen möchtest – mit einer guten Begründung ist das kein K.O.-Kriterium. Zahlreiche Formulierungshilfen findest du unter unseren Bewerbungstipps!
Wichtig: Hast du keine Alternative gefunden, musst du dich nach dem Ausbildungsabbruch arbeitslos melden und deine Krankenversicherung verständigen. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht aber nur, wenn du mindestens ein Jahr in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast.

5. Nutze Bewerberdatenbanken:

Ergänzend zu deinen Bewerbungen auf freie Ausbildungsplätze solltest du dich auch in Bewerberdatenbanken eintragen. Immer mehr Ausbildungsbetriebe nutzen solche Datenbanken, um passende Kandidatinnen und Kandidaten ausfindig zu machen - zum Beispiel auch die Bewerberdatenbank von AUBI-plus. Dort können Unternehmen dich finden und kontaktieren, wenn ihnen dein Bewerberprofil gefällt – ganz ohne deine Bewerbung!

6. Kündige deine aktuelle Ausbildung:

Deine Kündigung muss schriftlich und unter Angaben von wichtigen Gründen erfolgen (z. B. der Wunsch nach einer Ausbildung in einem anderen Beruf).
Achtung: Innerhalb der Probezeit kannst du deine Ausbildung ohne Nennung von Gründen zu jedem Zeitpunkt abbrechen. Nach der Probezeit musst du jedoch die Kündigungsfrist von vier Wochen einhalten. Informiere dich im Zweifelsfall über die rechtlichen Rahmenbedingungen in deinem Ausbildungsvertrag.

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