Schwanger in der Ausbildung

In der Ausbildung schwanger geworden? Alles über den Mutterschutz, eine mögliche Verlängerung deiner Ausbildung und finanzielle Hilfen, die du in Anspruch nehmen kannst.

Schwanger in der Ausbildung – wie geht es weiter?

Es kommt nun eine neue Lebenssituation auf dich zu, die nicht nur in deinem privaten Umfeld für Neuerungen sorgt, sondern auch beruflich. Um deine Ausbildung musst du dir allerdings keine Sorgen machen, denn auch bei schwangeren Auszubildenden greift das Mutterschutzgesetz, das unter anderem vor Kündigung schützt.
Deinem Vorgesetzten im Unternehmen solltest du von der Schwangerschaft berichten, so kann dein Arbeitgeber bereits in der frühen Schwangerschaft die Schutzvorschriften für Schwangere am Arbeitsplatz umsetzen und einhalten. Weiterhin kannst du dich mit deinem Ausbildungsverantwortlichen zusammensetzen und wichtige Themen wie Beschäftigungspausen, Mutterschutzfristen und Elternzeit besprechen.

Um deinen voraussichtlichen Geburtstermin zu erfahren, kann dein Ausbildungsbetrieb ein ärztliches Attest verlangen. Die Kosten für den Beleg muss dein Arbeitgeber übernehmen.

Gilt der Mutterschutz auch für Auszubildende?

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das 2018 aktualisiert wurde, gilt für alle (werdenden) Mütter, auch für Auszubildende wie dich. Es umfasst die Themen rund um die Schwangerschaft und stellt den besten Gesundheitsschutz im Job sicher.

Wie viel Stunden darf eine Schwangere arbeiten?

  • Als Schwangere hast du mit der Aktualisierung des Gesetzes ab sofort mehr Einfluss auf deinen Arbeitszeiten. Generell darfst du als schwangere Auszubildende nicht länger als 8 Stunden und 30 Minuten täglich arbeiten (Minderjährige nur 8 Stunden).
  • Falls du dich körperlich fit fühlst, kannst du eine Genehmigung der entsprechenden Behörde einholen und deine Arbeitszeiten erweitern.
  • Schwangere dürfen laut dem neuen Mutterschutzgesetz auch an Sonn- und Feiertagen arbeiten sowie zwischen 20 und 22 Uhr.
    Aber: Für Nachtschichten bzw. Schichten ab 22 Uhr darfst du als Schwangere nicht eingesetzt werden.

Als werdende Mutter hast du auch regelmäßige Arzttermine, um dein Wohlbefinden und die deines ungeborenen Kindes zu kontrollieren. In der Regel solltest du deine Vorsorgetermine in deiner Freizeit wahrnehmen. Sollte dir dies Mal nicht möglich sein, so darfst du auch während deiner Arbeitszeit die Untersuchung wahrnehmen, ohne dass du die Zeit nacharbeiten musst. Für diese Arztbesuche muss dich dein Arbeitgeber freistellen! Zudem hast du das Recht auf eine ununterbrochene Ruhezeit nach Feierabend von mindestens elf Stunden.

Das Mutterschutzgesetz beinhaltet beispielsweise folgende Aspekte:

  • Mutterschutzfristen
  • Beschäftigungsverbot
  • Urlaubsanspruch
  • Kündigungsschutz
  • Pflichten der Arbeitgeber

Ausführliche Informationen findest du im „Leitfaden zum Mutterschutz“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Zudem enthält sie eine Checkliste mit den wichtigen Terminen, Fristen und Hinweisen.

Kann ich wegen meiner Schwangerschaft gekündigt werden?

Wie bereits oben erwähnt, gilt auch für schwangere Auszubildende das Mutterschutzgesetz, das auch vor Kündigung schützt. Sobald dein Arbeitgeber von deiner Schwangerschaft informiert ist, kannst du während der gesamten Schwangerschaft und bis zum Ablauf von mindestens vier Monaten nach der Geburt deines Kindes nicht gekündigt werden. Dies gilt auch für die Probezeit. Das Gesetz steht über den vertraglichen Regelungen mit deinem Arbeitgeber.

Besonderer Fall: Hast du deinen Arbeitgeber nicht mitgeteilt, dass du ein Kind erwartest und er dich kündigt, reicht es für den Kündigungsschutz auch aus, wenn du die Schwangerschaft oder die Geburt innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung bekannt gibst.

Rechte und Pflichten in der Ausbildung

Ausbildungsvertrag, Kündigung, Arbeitszeiten, Krankmeldung, Berichtsheft: Erfahre mehr über deine Rechte und Pflichten als Azubi.

Rechte und Pflichten

Was ist bei Schwangeren am Arbeitsplatz zu beachten?

Je nachdem welchen Ausbildungsberuf du während deiner Schwangerschaft ausübst, muss dein Arbeitgeber verschiedene Schutzmaßnahmen an deinem Arbeitsplatz einhalten, um deine Gesundheit und die deines Babys zu schützen.

Bist du im Büro tätig, kannst du höchstwahrscheinlich deine Tätigkeiten wie bisher weiter ausüben. Anders sieht es in den gewerblich-technischen Ausbildungsberufen aus. Hier kann es schon einmal vorkommen, dass du zum Beispiel schwere körperliche Arbeiten ausüben musst. Diese Aufgaben sind für Schwangere verboten, auf die wir im nächsten Absatz näher eingehen werden. Dein Arbeitgeber muss aufgrund dessen deinen Arbeitsplatz zunächst mutterschutzgerecht umgestalten, und jegliche oben genannten Tätigkeiten müssen von deinen Kollegen übernommen werden. Falls keine Möglichkeit besteht, den Arbeitsplatz nach den Schutzrichtlinien einzurichten, muss er dir einen anderen Arbeitsplatz geben. Hier kann es aber auch vorkommen, dass du wahrscheinlich keine andere Position im Unternehmen einnehmen kannst. Das heißt für dich, dass der Ausbildungsbetrieb dich freistellen muss und du nicht weiterarbeiten kannst. Doch keine Sorge, deine Ausbildungsvergütung wird wie gewohnt in voller Höhe als sogenannter Mutterschutzlohn ausbezahlt.

Solltest du dir in einigen Punkten unsicher sein, kannst du dich an das Gewerbeaufsichtsamt, den Betriebs- oder Personalrat und die Schwangerschaftsberatungsstelle wenden.

Bis wann dürfen Azubis in der Schwangerschaft arbeiten?

Die Mutterschutzfrist beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Ab diesem Zeitpunkt kannst du zu Hause bleiben und dich schonen. Nach eigenem Wunsch kannst du aber weiterarbeiten, um mögliche Fehlzeiten auszugleichen und die Zulassung zur Abschlussprüfung nicht zu gefährden. Diese Entscheidung kannst du jederzeit wieder aufheben, wenn die Arbeit zu anstrengend wird.

Teilzeitberufsausbildung

Als schwangere Auszubildende kannst du deine Vollzeitausbildung in eine Teilzeitausbildung umwandeln. Mit der Teilzeitausbildung wird jungen Eltern ermöglicht, Familie und duale Ausbildung miteinander zu vereinbaren.

Teilzeitberufsausbildung

Nach der Geburt darfst du 8 Wochen bzw. 12 Wochen bei Mehrlingsgeburten und Frühchen nicht arbeiten. Hier gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot!

Ausnahme: Sollte allerdings eine Zwischen- oder Abschlussprüfung in diesen Zeitraum fallen, kannst du die Prüfungen ablegen. Sie gelten nicht als Teil deines Arbeitsverhältnisses und sind somit rechtlich erlaubt.

Was ist für Schwangere in der Ausbildung verboten?

Als schwangere Auszubildende kann es von Tag zu Tag schwieriger werden, einige Tätigkeiten auszuüben, da dein Kind wächst und somit dein Bauch immer größer wird. Längeres Stehen führt vielleicht zu Wassereinlagerungen in den Beinen und gerade in den Sommermonaten habe Schwangere mit Kreislaufproblemen zu kämpfen.

Um diesen Beschwerden vorzubeugen, dürfen werdende Mütter folgende Beschäftigungen nicht mehr ausüben und sind generell verboten:

  • Arbeiten, bei denen du dich oft strecken, bücken oder in die Hocke gehen musst.
  • Das Bedienen von Geräten und Maschinen mit den Füßen.
  • Arbeiten, bei denen du als Auszubildende mit schädlichen Strahlen, Staub, Gasen oder Dämpfen in Berührung kommst.
  • Arbeiten, durch die du als Azubi Hitze, Kälte, Nässe, Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt bist.
  • Nach dem fünften Monat darfst du als Azubi nicht mehr als vier Stunden täglich stehen.
  • Akkord- und Fließbandarbeit dürfen weder Schwangere noch stillende Mütter ausführen.
  • Ist der Arbeitsplatz nicht für Schwangere geeignet und gefährdet dieser die Gesundheit von dir und deinem Kind, kann der Arzt ein befristetes oder unbefristetes Beschäftigungsverbot aussprechen. Das Ausbildungsgehalt wird weiter von deinem Arbeitgeber bezahlt.

Muss ich die Ausbildung wegen der Schwangerschaft verlängern?

Dies kann man pauschal nicht beantworten, da viele Faktoren auf deinen Ausbildungsabschluss einwirken: Gesundheit, Fehlzeiten und Geburtstermin. Fühlst du dich gesundheitlich in der Lage deine Prüfungen abzulegen, kannst du daran teilnehmen. Auch wenn die Termine für die Zwischen- oder Abschlussprüfung in deine Mutterschutzfristen fallen, ist es dir erlaubt, sie zu absolvieren. Die Ausbildungsdauer verlängert sich nicht!

Solltest du jedoch aufgrund von deinem Wohlbefinden bereits während der Schwangerschaft zu oft gefehlt haben und du dadurch die Abschlussprüfung nicht packst, kannst du bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Verlängerung deiner Ausbildungszeit stellen. So hast du gute Chancen, auch mit Baby dein Ausbildungsziel zu erreichen und deine Ausbildung abzuschließen. Natürlich muss auch dein Ausbildungsbetrieb mit der Verlängerung deiner Ausbildung einverstanden sein. Bevor die zuständige Stelle über die Verlängerung entscheidet, wird deshalb dein Ausbildungsbetrieb angehört.

Kann ich meine Ausbildung bei Schwangerschaft verkürzen?

Du bist im letzten Ausbildungsjahr und das Ende deiner Ausbildung naht. Doch du hast gerade erfahren, dass deine Abschlussprüfung kurz vor der Entbindung stattfindet oder sogar der errechnete Entbindungstermin auf das Prüfungsdatum fällt? In diesem Fall kann es sinnvoll sein, über eine mögliche Verkürzung deiner Ausbildung nachzudenken. Voraussetzung ist, dass deine Noten in der Berufsschule sehr gut bis gut und deine Fehlzeiten gering sind. In Abstimmung mit deinem Ausbildungsbetrieb stellst du den Antrag bei der zuständigen Behörde, wie zum Beispiel IHK, HWK oder LWK.

Finanzielle Hilfen

Ganz klar: Ein Kind zu versorgen kostet Geld! Es ist daher nur verständlich, wenn du dir Sorgen machst, wie du und dein Baby bei deiner knappen Ausbildungsvergütung über die Runden kommen sollt. Die gute Nachricht: Es gibt finanzielle Unterstützung, die du in der Schwangerschaft und in der Zeit danach in Anspruch nehmen kannst.

  • Mutterschaftsgeld: Dein Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem Entbindungstermin und endet 8 Wochen danach (bei Mehrlings- und Frühgeburten 12 Wochen). In dieser Zeit bekommst du von deiner Krankenkasse Mutterschaftsgeld. Es ist so hoch wie der durchschnittliche Nettoverdienst deiner letzten drei Ausbildungsmonate, allerdings maximal 13 Euro pro Tag.
  • Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Du erhältst zu deinem Mutterschaftsgeld einen Zuschuss deines Arbeitgebers in Höhe der Differenz zwischen den 13 Euro pro Tag von deiner Krankenkasse und deinem durchschnittlichen Nettolohn der letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes.
    Einfach ausgedrückt: Du erhältst einen Zuschuss von deinem Arbeitgeber, sobald du täglich durchschnittlich mehr als 13 Euro verdienst und bekommst dementsprechend in der Zeit des Mutterschutzes deinen Nettolohn.
  • Elterngeld (auch Basis-Elterngeld genannt): Als Auszubildende kannst du Elterngeld für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten beantragen. Das steht dir unabhängig davon zu, ob du in Elternzeit gehst, also deine Ausbildung für die Betreuung des Kindes unterbrichst, oder nicht. Bist du alleinerziehend, stehen dir sogar 14 Monate zur Verfügung.
    Elterngeld Plus: Mit dieser Möglichkeit kannst du den Zeitraum verlängern, in welchem du Elterngeld erhältst. In diesem Fall würdest du den halben Betrag des Basis-Elterngelds bekommen. Diese Option lässt sich besonders gut mit der Teilzeitausbildung kombinieren.
    Übrigens sind das Basis-Elterngeld und das Elterngeld Plus kombinierbar. Klingt kompliziert? Ist es auch. Daher lass dich am besten bei einer Elterngeldstelle beraten, die dir vorab ebenfalls grob ausrechnen kann, wie hoch dein Elterngeld ausfällt. Welche Elterngeldstelle für deine Region zuständig ist, findest du zum Beispiel über das Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
    Achtung: Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet, d. h. eigentlich sind es dann nur 10 Monate Elterngeld.
  • Kindergeld: Für dein Baby bekommst du Kindergeld. Dieses beträgt seit dem 01.01.2023 250 Euro im Monat.

Tipp: Am besten besorgst du die Anträge schon im Vorfeld und bereitest diese vor. Wenn der Nachwuchs dann auf der Welt ist, musst du nur noch die Geburtsurkunde beilegen und kannst die Dokumente wegschicken. So kannst du dich voll und ganz deinem Baby widmen, statt deine Zeit mit lästigem Papierkram zu verbringen.

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