Abschlussprüfung

Informiere dich rund um die Abschlussprüfung in der Ausbildung: Anmeldung, Zulassung, Inhalte und Ablauf der Prüfung.

Wie melde ich mich zur Abschlussprüfung an?

Keine Sorge, die Anmeldung zu deiner Abschlussprüfung läuft meistens automatisch! Dein Ausbildungsbetrieb meldet dich bei der zuständigen Kammer (z. B. IHK oder HWK) an und du bekommst rechtzeitig eine Einladung mit allen wichtigen Infos. Die Anmeldung zur Prüfung ist für dich kostenfrei.

Wann bin ich zur Abschlussprüfung zugelassen?

Nach §43 Berufsbildungsgesetz wirst du zur Abschlussprüfung zugelassen, wenn du folgende Voraussetzungen erfüllst:

  • Dein Ausbildungsverhältnis wurde bei der zuständigen Stelle (IHK etc.) eingetragen. Dies geschieht zu Beginn deiner Ausbildung durch deinen Ausbildungsbetrieb.
  • Du hast an der Zwischenprüfung teilgenommen
  • Du hast dein Berichtsheft geführt.
  • Du hast die für deinen Beruf in der Ausbildungsordnung vorgeschriebene Zeit bzw. die Mindestausbildungsdauer abgeleistet.

Wann kann ich die Abschlussprüfung vorziehen?

Du kannst deine Abschlussprüfung um sechs Monate vorziehen, wenn du in der Berufsschule und im Betrieb überdurchschnittliche Leistungen erbringst. Bedeutet: Dein Notendurchschnitt in den prüfungsrelevanten Berufsschulfächern und deine praktische Ausbildungsleistung sind besser als 2,49.

Wer führt die Abschlussprüfung durch?

Für die Durchführung von Abschlussprüfungen in Deutschland sind die zuständigen Stellen verantwortlich. Je nach Ausbildungsberuf und Branche sind dies:

  1. Industrie- und Handelskammern (IHK) für kaufmännische und gewerblich-technische Berufe. Außerdem für Berufe in der IT, Berufe mit Medien, Logistik und Verkehr sowie Berufe in der Gastronomie und im Hotel
  2. Handwerkskammern (HWK) für handwerkliche Berufe
  3. Landwirtschaftskammern für Berufe im landwirtschaftlichen Bereich
  4. Ärztekammern für Berufe in der Medizin
  5. Apothekerkammern für pharmazeutische Berufe, z. B. Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA)
  6. Rechtsanwaltskammern für Berufe wie Rechtsanwaltsfachangestellte
  7. Pflegekammern oder Behörden für Gesundheits- und Pflegeberufe
  8. Berufsschulen: Bei schulischen Abschlussprüfungen in vollzeitschulischen Ausbildungen

Wann findet die Zwischenprüfung statt

In vielen Ausbildungsberufen wurde die klassische Zwischenprüfung durch die Abschlussprüfung Teil 1 (gestreckte Abschlussprüfung) ersetzt. Diese findet, wie die Zwischenprüfung, in der Mitte der Ausbildung statt. Der Unterschied: Die Note der Abschlussprüfung Teil 1 fließt bereits mit in die Endnote der Abschlussprüfung ein. Im Gegensatz zur Zwischenprüfung hat dieser Prüfungsteil also direkten Einfluss auf dein Gesamtergebnis – eine gute Prüfungsvorbereitung lohnt sich demnach doppelt! Der genaue Prüfungszeitpunkt und die Gewichtung variieren je nach Beruf und Kammer, daher solltest du dich frühzeitig bei deiner zuständigen Stelle informieren.

Wie läuft die Abschlussprüfung ab?

Die schriftliche oder theoretische Abschlussprüfung testet dein Fachwissen. Hier werden deine Kenntnisse in den Hauptfächern aus der Berufsschule überprüft. Tipp: Schau dir alte Prüfungen an, um den Aufbau zu verstehen. Du findest sie oft in Büchern oder online.

In der mündlichen Abschlussprüfung geht es oft um ein Fachgespräch. Die Prüfer stellen dir Fragen zu deinem Beruf und prüfen, ob du Zusammenhänge erklären kannst. Wenn du eine Präsentation halten musst, bekommst du vorher Zeit, dich vorzubereiten. Handelt es sich um eine praktische Abschlussprüfung musst du zeigen, dass du dein Handwerk beherrschst. Je nach Handwerksberuf besteht die Prüfung aus einer Arbeitsprobe, einer komplexen Arbeitsaufgabe oder der Anfertigung eines Gesellenstücks.

Was ist, wenn ich krank werde?

Wenn du wegen Krankheit nicht an der Abschlussprüfung teilnehmen kannst, musst du dich sofort bei deiner zuständigen Kammer (z. B. IHK, HWK) und deinem Ausbildungsbetrieb melden. Falls es sich um eine schulische Prüfung handelt, informiere deine Berufsschule.

Zusätzlich musst du ein ärztliches Attest einreichen, das deine Prüfungsunfähigkeit bestätigt. Manche Kammern verlangen ein amtsärztliches Attest, daher solltest du dich rechtzeitig über die genauen Vorgaben informieren.

Wird deine Entschuldigung anerkannt, kannst du die Prüfung zum nächsten regulären Termin nachholen – meist ein halbes Jahr später. In einigen Fällen gibt es auch Sonderregelungen für frühere Nachholtermine. Achte darauf, dich rechtzeitig zu melden, denn wenn du ohne Entschuldigung fehlst oder dein Attest zu spät einreichst, gilt die Prüfung als „nicht bestanden“ und du musst sie wiederholen.

Solltest du während der Prüfung krank werden und abbrechen müssen, melde dich sofort bei den Prüfern und lasse dir deine Prüfungsunfähigkeit bestätigen. Anschließend gehst du zum Arzt und reichst dein Attest ein. Unter Umständen können bereits erbrachte Prüfungsleistungen angerechnet werden. Wenn du dich schon vor der Prüfung unwohl fühlst, überlege genau, ob du antrittst oder dich lieber rechtzeitig krankmeldest – ein nicht bestandener Versuch kann schwerer wiegen als ein Nachholtermin.

Was passiert nach der Abschlussprüfung?

Mit der bestandenen Prüfung bekommst du deinen offiziellen Abschluss als Fachkraft. Das ist nicht nur ein großer Schritt in deinem Berufsleben, sondern öffnet dir auch die Tür zu mehr Verantwortung, höheren Gehältern oder sogar einer Weiterbildung, wie dem Meister oder Fachwirt.

Falls es nicht klappt, hast du die Möglichkeit, die Prüfung bis zu zweimal zu wiederholen. Dein Ausbildungsvertrag wird dann bis zum nächsten Prüfungstermin verlängert. Bestehst du die Prüfung allerdings beim dritten Anlauf nicht, hast du keine Möglichkeit mehr, die Abschlussprüfung in diesem Ausbildungsberuf abzulegen. Wichtig ist, dass du nach einer nicht bestandenen Prüfung mit deinem Ausbilder oder einem Berater der Kammer sprichst. Gemeinsam könnt ihr herausfinden, wo die Probleme lagen, und dich besser vorbereiten.