Ausbildungsverkürzung

Du möchtest deine Ausbildung verkürzen? Lies nach, um wie viele Monate du verkürzen kannst und welche Voraussetzungen du erfüllen musst.

Ausbildung verkürzen: Diese Voraussetzungen gibt es

Die Dauer deiner betrieblichen Ausbildung hängt insbesondere von deinem Ausbildungsberuf, deiner beruflichen Vorbildung und deinem Schulabschluss ab. Die Ausbildungszeit kann zwischen zwei und dreieinhalb Jahren betragen. Sie wird in deinem Ausbildungsvertrag schriftlich festgehalten. Solltest du allerdings bereits berufliche Vorkenntnisse oder eine schulische Vorbildung besitzen, kannst du als Auszubildender mit dem Ausbildungsbetrieb über eine mögliche Verkürzung deiner Ausbildung sprechen. Das Berufsbildungsgesetz regelt die rechtlichen Grundlagen (§ 8 BBiG) und stellt sicher, dass du trotz Verkürzung dein Ausbildungsziel erreichst. Du hast unter Umständen auch die Möglichkeit, dich während der Ausbildung zu einer Verkürzung zu entscheiden, wenn du überdurchschnittliche Leistungen im Betrieb und in der Berufsschule vorweisen kannst.

Für Auszubildende, die während der Ausbildung Eltern werden oder Pflegetätigkeiten in der Familie übernehmen, gibt es die Möglichkeit, ihre Ausbildung in Form einer Teilzeitberufsausbildung fortzusetzen.

Beachte, dass sich deine Ausbildungszeit nicht beliebig verkürzen lässt, sondern es eine vorgeschriebene Mindestausbildungsdauer gibt.

Für eine Verkürzung deiner Ausbildung gelten folgende Voraussetzungen:

  • Das Ausbildungsziel wird trotz verkürzter Zeit erreicht
  • Gemeinsamer schriftlicher Antrag des Ausbildungsbetriebes und des Auszubildenden bei der zuständigen Stelle
  • Vorlage von Schul- und Prüfungszeugnissen, Leistungsbeurteilungen, Berufsausbildungsvertrag und der betriebliche Ausbildungsplan

Übersicht über deine Möglichkeiten einer Verkürzung

Schulabschluss
Mittlere Reife (Realschulabschluss) Kürzung um 6 Monate möglich
Fachhochschulreife Kürzung um 12 Monate möglich
Abitur Kürzung um 12 Monate möglich
Berufliche Vorbildung
Abgeschlossene Berufsausbildung Kürzung um 12 Monate möglich
Berufserfahrung Kann angemessen berücksichtigt werden
Gute Leistungen
Notendurchschnitt Besser als 2,49 in allen prüfungsrelevanten Berufsschulfächern
Betriebliche Leistungsbewertung Besser als 2,49

Keine Rechtsberatung / Keine Gewähr für juristische Inhalte

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