Das ändert sich 2024 für Azubis
Das neue Jahr ist da! Du bist mitten in deiner Ausbildung oder wirst 2024 mit der Schule fertig und möchtest in eine Ausbildung starten? In beiden Fällen gibt es für dich einiges zu beachten. Wir verraten dir, was sich unter anderem an der Vergütung und der Arbeitszeiterfassung im nächsten Jahr ändert!
Hör rein – diese Infos gibt's auch als Podcast!
Erhöhung der Mindestausbildungsvergütung
Für Ausbildungsverträge, die ab dem 1. Januar 2024 beginnen, gilt für das erste Ausbildungsjahr eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 649 statt bisher 620 Euro. Auch im zweiten Ausbildungsjahr erhältst du mehr Geld als zuvor: Die Mindestvergütung steigt dann um 18 Prozent gegenüber dem Einstiegsbetrag des ersten Ausbildungsjahres. Im dritten Ausbildungsjahr steigt sie um 35 Prozent und im vierten Jahr (bei 3,5-jährigen Ausbildungen) um 40 Prozent.
2023 |
2024 |
|
1. Ausbildungsjahr |
620 Euro |
649 Euro |
2. Ausbildungsjahr |
732 Euro |
766 Euro |
3. Ausbildungsjahr |
837 Euro |
876 Euro |
4. Ausbildungsjahr |
868 Euro |
909 Euro |
Achtung: Die Mindestvergütung gilt nur für Auszubildende, die in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung (HwO) geregelten Beruf ausgebildet werden. Damit sind einige Berufe im Gesundheitswesen davon ausgenommen. Zudem findet die Mindestvergütung bei landesrechtlich geregelten Berufen keine Anwendung (z. B. Erzieherin bzw. Erzieher).
Wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist, gilt die tarifvertraglich festgesetzte Höhe der Ausbildungsvergütung (§ 17 Abs. 3 BBiG). Tarifverträge haben Vorrang vor der Mindestausbildungsvergütung! Ist dein Ausbildungsbetrieb nicht tarifgebunden, darf er den branchenüblichen Tarif um höchstens 20 Prozent unterschreiten – aber nicht bis unter die Mindestausbildungsvergütung.
Anstieg des Mindestlohns
Hast du einen Nebenjob in der Ausbildung, profitierst du ab dem 1. Januar 2024 vom neuen Mindestlohn. Dieser beträgt nun 12,41 Euro pro Stunde.Zum 1. Januar 2025 wird er um 41 Cent (also auf 12,82 Euro) ein weiteres Mal steigen.
Grundfreibetrag wird erhöht
Mehr „Netto“ vom „Brutto“: Der steuerliche Grundfreibetrag (das Einkommen, bis zu dem du keine Steuer zahlen musst) steigt um 696 Euro auf 11.604 Euro an.
In unserem Blogbeitrag erhältst du weitere Informationen zum Thema Steuererklärung als Azubi.
Neuerung bei Arbeitszeiterfassung
Laut dem Gesetzesentwurf des Bundesarbeitsministeriums ist dein Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2024 verpflichtet, deine Arbeitszeit elektronisch zu erfassen. Das bedeutet für dich, dass du dich nun vor der Arbeitszeit ein- und bei Feierabend mittels eines Zeiterfassungssystems wieder ausstempelst.
Ausnahmen können aber tarifvertragliche oder kleinbetriebliche Regelungen sein. Auch kleine Betriebe mit einer Größe von bis zu zehn Angestellten sind von dem Arbeitszeiterfassungsgesetz ausgenommen.
Krankenkassenzusatzbeitrag steigt
Der Krankenkassenzusatzbeitrag steigt ab 2024 auf durchschnittlich 1,7 Prozent. Allerdings kann jede Krankenkasse den Beitrag selbst festlegen, es gibt also Krankenkassen, die einen niedrigeren Zusatzbeitrag anbieten. Vergleichen lohnt sich!Autoversicherung wird teurer
Wenn du mit dem Auto zu deinem Ausbildungsbetrieb fährst, haben wir leider nicht so gute Nachrichten für dich: Die Prämien für Kfz-Versicherungen erhöhen sich 2024 um mindestens zehn Prozent. Hast du nicht bis zum 30. November 2023 gekündigt, hast du ein Sonderkündigungsrecht, wenn sich der Beitrag erhöht. Wichtig: Die Sonderkündigung muss spätestens vier Wochen nach Erhalt der Beitragserhöhung bei der Versicherung eingehen.
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