Das ändert sich 2023 für Azubis
Das neue Jahr steht unmittelbar vor der Tür. Du bist mitten in deiner Ausbildung oder wirst 2023 mit der Schule fertig und möchtest in eine Ausbildung starten? In beiden Fällen gibt es für dich einiges zu beachten. Wir verraten dir, was sich unter anderem an der Vergütung und der Krankschreibung im nächsten Jahr ändert!
JETZT AUSBILDUNGSPLATZ FINDENWas ändert sich 2023 für Azubis?
Mindestausbildungsvergütung steigt
Für Ausbildungsverträge, die ab dem 1. Januar 2023 beginnen, gilt für das erste Ausbildungsjahr eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 620 statt bisher 585 Euro. Auch im zweiten Ausbildungsjahr erhältst du mehr Geld als zuvor: Die Mindestvergütung steigt dann um 18 Prozent gegenüber dem Einstiegsbetrag des ersten Ausbildungsjahres. Im dritten Ausbildungsjahr steigt sie um 35 Prozent und im vierten Jahr um 40 Prozent.
Achtung: Die Mindestvergütung gilt nur für Auszubildende, die in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung (HwO) geregelten Beruf ausgebildet werden. Damit sind einige Berufe im Gesundheitswesen davon ausgenommen. Zudem findet die Mindestvergütung bei landesrechtlich geregelten Berufen keine Anwendung (z. B. Erzieherin bzw. Erzieher).
Wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist, gilt die tarifvertraglich festgesetzte Höhe der Ausbildungsvergütung (§ 17 Abs. 3 BBiG). Tarifverträge haben Vorrang vor der Mindestausbildungsvergütung! Ist dein Ausbildungsbetrieb nicht tarifgebunden, darf er den branchenüblichen Tarif um höchstens 20 Prozent unterschreiten – aber nicht bis unter die Mindestausbildungsvergütung.
49-Euro-Ticket
Wenn du einen langen Anfahrtsweg zum Ausbildungsbetrieb und/oder zur Berufsschule hast und kein Jobticket oder Tankgutscheine von deinem Betrieb bekommst, könnte das 49-Euro-Ticket eine große Hilfe für dich sein. Angelehnt an das 9-Euro-Ticket, das es von Juni bis August 2022 gab, kannst du mit diesem Monatsticket bundesweit den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Wann es an den Start gehen wird, ist derzeit noch unklar. Gerechnet wird mit April oder Mai 2023.
KulturPass
Aufgrund der Corona-Pandemie mussten alle, aber vor allem junge Menschen, auf viel verzichten. Auch die Kulturbranche hat durch die Einschränkungen der letzten Jahre stark gelitten. Deshalb wird es (voraussichtlich ab dem zweiten Quartal) einen sogenannten KulturPass geben. Diejenigen, die im Jahr 2023 18 Jahre alt werden, erhalten ein Guthaben in Höhe von 200 Euro. Dieses Guthaben können sie zwei Jahre lang auf einer digitalen Plattform einlösen. Dort können sich Kulturanbieter registrieren und dort z. B. Konzerte, Kino- und Theatervorstellungen anbieten.
Elektronische Krankschreibung
Dein Ausbildungsbetrieb ist ab 2023 verpflichtet, am Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) teilzunehmen. Das bedeutet, dass du keine AU-Bescheinigung auf Papier mehr vorlegen musst. Dein Arbeitgeber muss die von deinem Arzt bescheinigten Zeiten der Arbeitsunfähigkeit bei deiner Krankenkasse abrufen.
Mehr Kindergeld
Zum 1. Januar 2023 steigt das Kindergeld pro Kind einheitlich auf 250 Euro im Monat.
Grundfreibetrag wird erhöht
Der steuerliche Grundfreibetrag (das Einkommen, bis zu dem du keine Steuer zahlen musst) steigt um 561 Euro auf 10.908 Euro.
In unserem Blogbeitrag erhältst du weitere Informationen zum Thema Steuererklärung als Azubi.
Höhere Homeoffice-Pauschale
Arbeitest du als Azubi im Homeoffice, kannst du ab 2023 statt bisher 600 ganze 1.000 Euro Homeoffice-Pauschale in deiner Steuererklärung absetzen. Aber Achtung: Die Pauschale gehört zu den Werbungskosten, für die sowieso 1.200 Euro angerechnet werden – um von der Homeoffice-Pauschale zu profitieren, musst du also über diesen Betrag kommen.
Rentenversicherung steuerlich absetzbar
Da du als Azubi bereits während deiner Ausbildung in die Rentenversicherung einzahlst, wird dich folgende Änderung freuen: Ab 2023 lassen sich die gezahlten Beiträge komplett von der Steuer absetzen. Heißt: Deine Rente wird erst in der Auszahlungsphase besteuert.
Strom- und Gaspreisbremse
Wohnst du nicht mehr bei deinen Eltern, sondern in einer eigenen Wohnung, profitierst du von der Strom- und Gaspreisbremse. Diese soll im März 2023 in Kraft treten und rückwirkend zum 1. Januar 2023 gelten. Die Strompreisbremse bewirkt, dass 80 Prozent deines Stromverbrauchs einen gedeckelten Preis von 40 Cent pro Kilowattstunde kostet. Der Stromverbrauch richtet sich nach deinem Verbrauch aus dem Vorjahr. Durch die Gaspreisbremse erhältst du 80 Prozent deines Gasverbrauchs zum gedeckelten Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde für Gas und 9,5 Cent pro Kilowattstunde für Fernwärme.