Rechte und Pflichten in der Ausbildung

Wie lange und wieviel darfst du arbeiten? Sind Aufgaben wie Kaffee kochen, kopieren und den Hof fegen eigentlich rechtens? Wie viele Urlaubstage stehen dir zu? Und was passiert, wenn du krank wirst? Erfahre mehr über deine Rechte und Pflichten als Auszubildender!

Was du über Rechte und Pflichten von Azubis wissen musst

Immer wenn du einen Vertrag abschließt, bekommst du dadurch Rechte eingeräumt und Pflichten auferlegt. Das ist bei einem Ausbildungsvertrag nicht anders. Dieser regelt, welche Rechte und Pflichten die beiden Vertragspartner haben, also einerseits deine Rechte und Pflichten als Auszubildender, andererseits die Rechte und Pflichten deines ausbildenden Betriebes. Eine wichtige gesetzliche Grundlage, in der du die Rechte und Pflichten während der Ausbildung nachlesen kannst, ist das Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG. Eine Pflicht ist bei deiner Berufsausbildung besonders wichtig: Die Lernpflicht. Diese besagt, dass du dich als Azubi bemühen musst, die Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die für das Ausbildungsziel erforderlich sind.

Ausbildungsvertrag

Keine Ausbildung ohne Papierkram! Doch was genau steht eigentlich im Ausbildungsvertrag? Und welche Vertragsinhalte sind rechtlich gar nicht erlaubt? Hier erfährst du, worauf du bei deinem Ausbildungsvertrag achten musst.

Kündigung in der Ausbildung

Was musst du tun, wenn du während der Probezeit kündigen willst? Welche Kündigungsgründe gibt es? Und was ist überhaupt der Unterschied zwischen einer ordentlichen und einer fristlosen Kündigung? Die Antworten gibt es hier!

Überstunden und Minusstunden

Erst eine hohe Auftragslage, dann eine Flaute – in vielen Branchen gehören saisonale Schwankungen zum Arbeitsalltag. Doch darf dein Ausbildungsbetrieb eigentlich verlangen, dass du Überstunden machst? Und was passiert, wenn es mal nicht so viel zu tun gibt?

Krank in der Ausbildung

Plötzlich krank in der Ausbildung? Dich im Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule krank zu melden, zählt zu deinen Pflichten als Azubi. Wir erklären dir, was du bei deiner Krankmeldung beachten musst und wie das mit der Lohnfortzahlung und dem Krankengeld eigentlich läuft.

Berichtsheft

Ein Berichtsheft bzw. einen Ausbildungsnachweis zu führen, ist eine wichtige Pflicht von Azubis. Egal ob handschriftlich oder mit einer speziellen Software am PC – mit unseren Tipps und Tricks ist das Berichtsheftschreiben ganz einfach.

Welche Rechte und Pflichten haben Auszubildende und Arbeitgeber?

Du hast deinen Ausbildungsvertrag in der Tasche und freust dich auf die neuen Herausforderungen? Gleichzeitig bist du etwas unsicher, was die wichtigsten Rechte von dir und deinem Ausbilder sind? Damit du einen besseren Durchblick bekommst, haben wir die wichtigsten Infos für dich zusammengestellt. So kann dir in deiner Ausbildung nichts mehr passieren!

Die wichtigsten Pflichten eines Azubis

Wie du dich als Azubi während deiner Berufsausbildung zu verhalten hast, ist in § 13 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) geregelt. Dort werden insbesondere sieben Pflichten genannt:

  1. Sorgfältige Ausführung: Erledige die dir übertragenen Aufgaben ordentlich und sorgfältig.
  2. Teilnahmepflicht am Berufsschulunterricht: Es besteht für dich die Pflicht, an Ausbildungsmaßnahmen, wie z. B. Berufsschulunterricht, teilzunehmen, denn hier wird dir der theoretische Teil deiner Ausbildung vermittelt.
  3. Anweisungen befolgen: Den Weisungen deiner Ausbilder oder anderer weisungsberechtigter Personen musst du Folge leisten, solange sie im Zusammenhang mit deiner Ausbildung stehen. Wenn du also den ganzen Tag putzen, aufräumen oder „Angelegenheiten“ vom Chef (wie das Abholen seiner Kleidung aus der Reinigung) erledigen musst, ist das zu erreichende Ausbildungsziel weit verfehlt.
  4. Einhaltung der Ordnung an deinem Arbeitsplatz: An jedem Arbeitsplatz gelten bestimmte Ordnungsvorschriften, z. B. Kleiderordnung, Sicherheits- oder Unfallverhütungsvorschriften, Bestimmungen zur Schutzbekleidung, Rauchverbot, etc. Auch wenn deiner Meinung nach manche davon überflüssig sind: Halte dich daran!
  5. Pflegliche Behandlung: Werkzeuge, Maschinen und sonstige Einrichtungen wie beispielsweise dein Computer musst du pfleglich behandeln und darfst sie nur für die dir übertragenen Tätigkeiten verwenden.
  6. Schweigepflicht: Du bist verpflichtet, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren. Frag bei Unsicherheiten lieber nach, was vertraulich ist und was nicht.
  7. Führung eines Ausbildungsnachweises: In dein Berichtsheft schreibst du, welche Tätigkeiten du während deiner Ausbildung ausgeführt hast. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Berichtsheft müssen Auszubildende bei der zuständigen Kammer, d. h. Handwerks-, Industrie- oder Handelskammer zur Abschlussprüfung und in einigen Berufen auch zur Zwischenprüfung vorlegen, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Führe deine schriftlichen Ausbildungsnachweise also regelmäßig und gewissenhaft und bereite dich gut auf die Prüfungen vor, z. B. mit unseren Tipps zur Prüfungsvorbereitung.

Die Rechte eines Azubis

Auch dein ausbildender Betrieb hat natürlich Pflichten, die er erfüllen muss, wenn er ein Ausbildungsverhältnis mit dir begründet und einen Ausbildungsvertrag abschließt. Die wichtigsten Pflichten des Ausbildungsbetriebes sind gleichzeitig deine Rechte als Azubi. Sie sind in § 14, 15 und 16 des BBiG geregelt:

  1. Recht auf Ausbildung:Dein Ausbildungsbetrieb hat dafür zu sorgen, dass du das Ausbildungsziel in der dafür vorgegebenen Zeit erreichen kannst. Für jeden Ausbildungsberuf gibt es eine Ausbildungsordnung mit einer zeitlichen Gliederung, in der geregelt ist, wie lange deine Ausbildung dauert und welche Kenntnisse und Fähigkeiten dir zu vermitteln sind. Voraussetzung ist natürlich deine Leistungsbereitschaft, d. h. dein stetes Bemühen, die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erlernen.
  2. Geeignete Ausbilder: Du hast das Recht auf einen qualifizierten Ausbilder, der für deine Berufsausbildung zuständig ist. Dein Ausbilder verfügt zum Beispiel über eine abgeschlossene Berufsausbildung, ausreichende Berufserfahrung und hat eine Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) abgelegt.
  3. Kostenlose Ausbildungsmittel: Alle Materialien, Werkzeuge und Werkstoffe, die für deine Ausbildung und/oder deine Prüfung erforderlich sind, muss dir dein Arbeitgeber kostenfrei zur Verfügung stellen. Dazu zählen beispielsweise Fachbücher, Schreibunterlagen, Haarscheren, Zeichen- und Schreibmaterial.
  4. Unterricht: Dein Ausbildungsbetrieb ist dazu verpflichtet, dich für Besuch der Berufsschule freizustellen.
  5. Fürsorgepflicht: Dein Ausbildungsbetrieb muss dazu beitragen, dass du dich charakterlich weiter entwickeln kannst und dafür Sorge tragen, dass du sittlich und körperlich nicht gefährdet wirst.
  6. Berichtsheft: Dein Ausbildungsbetrieb ist dazu verpflichtet, dich zum Führen deines Berichtsheftes anzuhalten und das Heft regelmäßig durchzusehen. Dein Berichtsheft darfst du sogar während der Arbeitszeit führen.
  7. Angemessene Aufgaben: Die Aufgaben, die dein Ausbilder dir stellt, müssen dem Ausbildungszweck dienen. Im Umkehrschluss heißt das: Wenn die zu erfüllende Aufgabe nicht deine Ausbildung betrifft, hast du ein Arbeitsverweigerungsrecht. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel: Den ganzen Tag Kaffee zu kochen gehört natürlich nicht zu deinen Aufgaben, wenn es aber jeder deiner Kollegen tut, bist du auch mal an der Reihe. Weitere Beispiele für sogenannte „ausbildungsfremden Tätigkeiten“ – also alle Aufgaben, die nicht dem Ausbildungsziel dienen bzw. deine körperliche Belastung übersteigen, können sein:
    • Urlaubs- und Krankheitsvertretung
    • Private Besorgungen für deine Kollegen oder deinen Chef
    • Regelmäßige Reinigung von Werkstätten und Büros – Ausnahmen sind dein eigener Arbeitsplatz und die von dir verwendeten Arbeitsmittel
    • Akkord- und Fließbandarbeit
  8. Freistellung: Dein Betrieb ist dazu verpflichtet, dich für die Berufsschule, Prüfungen und sonstige Ausbildungsveranstaltungen außerhalb der Ausbildungsstätte freizustellen.
  9. Zeugnis:Nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses muss dein Ausbilder dir ein schriftliches aushändigen. Inhalte wie Dauer, Art und Ziel der Berufsausbildung sind hier Bestandteil. Tipp: Man unterscheidet zwischen einfachen und qualifizierten Zeugnissen. Wenn du möchtest, dass in deinem Zeugnis auch eine Leistungs- und Verhaltensbeurteilung steht, solltest du unbedingt nach einem qualifizierten Ausbildungszeugnis fragen.
Arbeitszeiten für Azubis

Montag bis Samstag, jeweils 10 Stunden am Tag, also 60 Stunden in der Woche? Darf man überhaupt so viel arbeiten? Alles über das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und die gesetzlichen Regelungen für Azubis.

Gehalt in der Ausbildung

Als Azubi hast du einen Anspruch auf angemessene Vergütung. Wie hoch diese ausfällt, ist von verschiedenen Faktoren wie Betriebsgröße Branche und Ausbildungsberuf abhängig. Erfahre mehr über die Ausbildungsvergütung in deinem Traumberuf.

Probezeit in der Ausbildung

Die Probezeit dient dem gegenseitigen Kennenlernen von Azubi und Ausbildungsbetrieb. Sie beträgt zwischen 1 und 4 Monaten und kann unter bestimmten Voraussetzungen verlängert oder verkürzt werden. Was für Voraussetzungen dies sind, erfährst du hier.

Urlaub in der Ausbildung

Jeder Arbeitnehmer – also auch du als Azubi – hat Anspruch auf Erholungsurlaub von mindestens 24 Werktagen im Jahr. Wenn du noch unter 18 Jahre alt bist, stehen dir sogar noch mehr Urlaubstage zu. Wir haben das Wichtigste aus dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) zusammengefasst.

Freistellung in der Ausbildung

Freistellung bedeutet, dass du von der Arbeit bzw. von der betrieblichen Ausbildung im Betrieb befreit bist, um die Berufsschule zu besuchen, an Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen oder Prüfungen abzulegen. Für minderjährige Azubis gibt es eine Sonderregelung.

Ausbildungsplatzwechsel

Dein Ausbildungsberuf gefällt dir, doch in deinem Ausbildungsbetrieb fühlst du dich unwohl? Dann solltest du über einen Ausbildungsplatzwechsel nachdenken. Wir erklären dir, wie du bei einem Wechsel des Betriebs vorgehst und was du dabei beachten solltest.

Ausbildungsverkürzung

Du möchtest schneller fertig werden und deine duale Ausbildung verkürzen? Dann lies nach, um wie viele Monate du verkürzen kannst, welche Voraussetzungen du erfüllen musst und wie die Antragstellung funktioniert.

Verlängerung der Ausbildung

Wenn du dein Ausbildungsziel sonst nicht erreichen würdest, kannst du deine Ausbildungszeit in bestimmten Fällen verlängern. Alles über die Voraussetzungen und die Antragstellung.

Schwanger in der Ausbildung

Du bist in der Ausbildung schwanger geworden? Dann informiere dich über den Mutterschutz, eine mögliche Verlängerung deiner Ausbildung und finanzielle Hilfen, die du in Anspruch nehmen kannst.

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen im Überblick

Auszubildende sollten ihre Rechte kennen: Nur so kannst du dich davor schützen, ausgenutzt zu werden. Gleichzeitig sind deine Rechte als Azubi die Pflichten deines Ausbildungsbetriebes. Die wichtigsten Gesetze und Regelungen zum Nachlesen haben wir für dich zusammengefasst:

Das Berufsbildungsgesetz

Ein einziges Gesetz, in dem alles rund um die Ausbildung geregelt ist, gibt es leider nicht. Vielmehr sind es mehrere verschiedene Gesetze, die je nach Situation herangezogen werden. Im Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG, gibt es beispielsweise einen Unterabschnitt zu Pflichten der Auszubildenden (§13) und einen Unterabschnitt zu Pflichten der Ausbildenden (§ 14, 15, 16); die wichtigsten Pflichten findest du weiter unten auf dieser Seite. Dein Anspruch auf Vergütung ist ebenfalls im BBiG geregelt (§ 17). Dieser besagt u. a., dass deine Ausbildungsvergütungen mindestens jährlich ansteigen muss.

Das Entgeltfortzahlungsgesetz

Das du auch im Krankheitsfall Anspruch auf Vergütung bzw. auf Lohnfortzahlung hast, ist wiederum im Entgeltfortzahlungsgesetz, kurz EntgFG, geregelt. Achtung: Gleichzeitig zu deinem Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hast du auch eine Pflicht, nämlich die Anzeige- und Nachweispflicht: Bei Fernbleiben von der betrieblichen Ausbildung, dem Berufsschulunterricht oder sonstigen Ausbildungsveranstaltungen musst du deinen Ausbilder unter unverzüglich informieren. Wenn du länger als drei Kalendertage arbeitsunfähig bist, musst du spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Achtung: Dein Arbeitgeber kann von dieser Regelung abweichen und das Attest sofort am ersten Tag verlangen.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz

Für jugendliche Auszubildende, die noch nicht volljährig sind, ist das Jugendarbeitsschutzgesetz, kurz JArbSchG, von Bedeutung. Darin sind z. B. die erlaubten Arbeitszeiten und freie Tage für Minderjährige geregelt sowie die ärztliche Untersuchungspflicht: Junge Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen sich vor Ausbildungsbeginn ärztlich untersuchen lassen und dem Arbeitgeber eine Bescheinigung darüber vorlegen. Keine Sorge: Die Untersuchung ist nicht schlimm! Du musst auch nicht zu einem Spezialisten, sondern kannst sie bei deinem Hausarzt machen lassen. Bei der Untersuchung geht es darum, festzustellen, dass du für die gewünschte Ausbildung bzw. für die Ausübung deines Berufs gesundheitlich geeignet bist und über die nötigen körperlichen Kräfte verfügst. Am Ende des ersten Ausbildungsjahres erfolgt dann eine Nachuntersuchung, um zu kontrollieren, ob deine Ausbildung oder bestimmte Arbeiten deiner Gesundheit geschadet haben. Auch über diese Untersuchung brauchst du eine ärztliche Bescheinigung.

Keine Rechtsberatung / Keine Gewähr für juristische Inhalte

Vielen Dank, dass du unser Ausbildungsportal besuchst! Wir freuen uns, dass du hier bist! All unsere Inhalte werden von unserer Online-Redaktion sorgfältig zusammengestellt, um dich auf deinem Weg in den Beruf bestmöglich zu begleiten und zu unterstützen. Klar, dass auf diesem Weg manchmal auch rechtliche Fragen auftreten. Daher möchten wir dich darauf hinweisen, dass die Inhalte auf unserer Website keine Rechtsberatung, sondern ein reines Informationsangebot darstellen. Das heißt: Unsere Inhalte geben dir einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Aspekte vor, während und nach der Ausbildung, sind jedoch kein Ersatz für eine individuelle Rechtsberatung.

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