Wann dürfen Auszubildende „Nein“ sagen?

Du bist minderjährig und es ist kurz vor Feierabend. Wenn dein Ausbilder etwas von dir verlangt, was gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstößt, hast du das Recht, nein zu sagen. Auch er muss in seiner Position wissen, was für unter 18-Jährige verboten ist. Ebenso bei körperlicher und fachlicher Überforderung darf dich niemand zu etwas zwingen. Wenn dir die Fähigkeiten fehlen, schadest du nämlich auch dem Betrieb und könntest etwas falsch ausführen. Genauso darf von dir nicht verlangt werden, Aufgaben auszuführen, welche dein Ausbilder privat von dir erledigt haben möchte. Dein Ausbilder muss bei solchen Vorfällen sogar mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 € rechnen oder seine Ausbildereignung abgeben.

Beispiele für verbotene Aufgaben:

  • Als Ersatzkraft dienen: Bodenwischen für die Putzkraft.
  • Für private Zwecke des Chefs dienen: Kaffee kochen, Babysitten.
  • Gegen Gesetze verstoßen: Nichtbeachtung der zulässigen Arbeitszeiten für Minderjährige, gefährliche Aufgaben etc.

So sagst du nein als Azubi

Manchmal kann ein Einfaches „Nein“ ganz schön schwierig sein. Du denkst an mögliche Konsequenzen, an den Druck seitens deiner Arbeitskollegen oder hast sogar Angst um deine Ausbildungsstelle. Doch um all das solltest du dir keine Gedanken machen. Denn, wenn eine Aufgabe wirklich unzumutbar oder verboten ist, kannst du das ansprechen, auf eine angemessene Art und Weise. Gib am besten einen Grund an, der nachvollziehbar ist. Beispielsweise kannst du dafür deinen Ausbildungsplan oder Arbeitsvertrag nutzen. In diesen sind deine Aufgaben aufgelistet. Wenn du mal nicht weiterweist, kannst du einen anderen Azubi nach Rat fragen oder das Gespräch mit deinem Vorgesetzten suchen. Du wirst dennoch zu etwas gezwungen? Im Extremfall kannst du dich an die zuständige Kammer wenden.

Rechtliches:

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