Wie man als Azubi „Nein“ sagen kann
Warst du als Azubi auch schon mal in einer Situation, in der du deinem Ausbilder gerne „Nein“ gesagt hättest? Hast du dich beim Ausführen von ausbildungsfremden Aufgaben ausgenutzt oder völlig fehl am Platz gefühlt? Tatsächlich werden oft ungeeignete oder unzulässige Dinge von Azubis erwartet. Mit unseren Tipps lernst du, wie du diese ablehnen kannst, welche Form von Aufgaben für dich zulässig sind und vor allem, wie du am besten eine ungeeignete Bitte zurückweist.
Rechte und Pflichten in der Ausbildung!Wann dürfen Auszubildende „Nein“ sagen?
Du bist minderjährig und es ist kurz vor Feierabend. Wenn dein Ausbilder etwas von dir verlangt, was gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstößt, hast du das Recht, nein zu sagen. Auch er muss in seiner Position wissen, was für unter 18-Jährige verboten ist. Ebenso bei körperlicher und fachlicher Überforderung darf dich niemand zu etwas zwingen. Wenn dir die Fähigkeiten fehlen, schadest du nämlich auch dem Betrieb und könntest etwas falsch ausführen. Genauso darf von dir nicht verlangt werden, Aufgaben auszuführen, welche dein Ausbilder privat von dir erledigt haben möchte. Dein Ausbilder muss bei solchen Vorfällen sogar mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 € rechnen oder seine Ausbildereignung abgeben.
Beispiele für verbotene Aufgaben:
- Als Ersatzkraft dienen: Bodenwischen für die Putzkraft.
- Für private Zwecke des Chefs dienen: Kaffee kochen, Babysitten.
- Gegen Gesetze verstoßen: Nichtbeachtung der zulässigen Arbeitszeiten für Minderjährige, gefährliche Aufgaben etc.
So sagst du nein als Azubi
Manchmal kann ein Einfaches „Nein“ ganz schön schwierig sein. Du denkst an mögliche Konsequenzen, an den Druck seitens deiner Arbeitskollegen oder hast sogar Angst um deine Ausbildungsstelle. Doch um all das solltest du dir keine Gedanken machen. Denn, wenn eine Aufgabe wirklich unzumutbar oder verboten ist, kannst du das ansprechen, auf eine angemessene Art und Weise. Gib am besten einen Grund an, der nachvollziehbar ist. Beispielsweise kannst du dafür deinen Ausbildungsplan oder Arbeitsvertrag nutzen. In diesen sind deine Aufgaben aufgelistet. Wenn du mal nicht weiterweist, kannst du einen anderen Azubi nach Rat fragen oder das Gespräch mit deinem Vorgesetzten suchen. Du wirst dennoch zu etwas gezwungen? Im Extremfall kannst du dich an die zuständige Kammer wenden.
Rechtliches:
Das könnte dich auch interessieren: Rechte und Pflichten in der Ausbildung
- Gauselmann Gruppe - Merkur Casino GmbH
- Schortens Ostiem, Deutschland
- Top-Ausbilder
- Ausbildungsbetrieb entdecken
- Hohe Übernahmequote
- Seminare
- Langjährige Erfahrung
- Gauselmann Gruppe - Merkur Casino GmbH
- Aurich, Deutschland
- Top-Ausbilder
- Ausbildungsbetrieb entdecken
- Hohe Übernahmequote
- Seminare
- Langjährige Erfahrung
- Gauselmann Gruppe - Merkur Casino GmbH
- Friedberg (Hessen), Deutschland
- Top-Ausbilder
- Ausbildungsbetrieb entdecken
- Langjährige Erfahrung
- Hohe Übernahmequote
- Seminare
- Gauselmann Gruppe - Merkur Casino GmbH
- Oberhausen, Deutschland
- Top-Ausbilder
- Ausbildungsbetrieb entdecken
- Hohe Übernahmequote
- Seminare
- Langjährige Erfahrung