Lügen im Vorstellungsgespräch: Dann ist es erlaubt!

„Haben Sie vor, in nächster Zeit schwanger zu werden?“, „Welche Partei haben Sie eigentlich gewählt?“, „Sind Sie Gewerkschaftsmitglied?“ Dass dir bei der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz unterschiedliche Fragen in einem Vorstellungsgespräch begegnen, sollte keine Überraschung sein. Dabei gibt es aber auch Limits, welche niemand zu überschreiten hat. Dein Privatleben bleibt auch privat. Wir verraten dir, wie du in solchen Situationen einen kühlen Kopf bewahrst.

Eine Lüge im Vorstellungsgespräch.
Eine Lüge im Vorstellungsgespräch. © phototechno | canva

Gut vorbereitet sitzt du der Personalleitung gegenüber, in der Hoffnung, den Ausbildungsplatz zu ergattern. Doch dann werden Themen angesprochen, die dich stutzig machen. Gut zu wissen: Um deine Privatsphäre zu schützen, hast du ein Recht zur Lüge. Die Gesetzesgrundlage hierfür bildet das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“, konkret das Benachteiligungsverbot.

Welche Fragen muss ich nicht beantworten?

Unangenehme Gespräche mit dem Gegenüber trainieren zwar deine Soft Skills wie deine Rhetorik bzw. deine kommunikative Stärke, dennoch bist du nicht verpflichtet, gewisse Informationen zu teilen. Grundsätzlich betrifft das alle Daten zu deiner Person, solange sie keinen wichtigen Bezug zur Arbeit haben. Bei folgenden Themengebieten darfst du im Vorstellungsgespräch bewusst die Unwahrheit erzählen:

  • Sexuelle Orientierung oder Identität
  • Partnerschaft und Familienplanung
  • Gesundheit
  • Herkunft
  • Religionszugehörigkeit
  • Politische Gesinnung
  • Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft
  • Vorstrafen
  • Informationen zu Verwandten und Bekannten

Selbstverständlich gilt hier wieder: „Die Ausnahme bestätigt die Regel“. Wenn dein potenziell neuer Ausbildungsbetrieb ein berechtigtes Interesse daran hat, ob du Vorstrafen hast, bist du verpflichtet, ihm diese mitzuteilen. Diese eventuellen Vorstrafen müssen aber einen direkten Bezug zu deinen Tätigkeiten und deinem Unternehmen haben. Finanzielle Delikte bei Bankangestellten oder ansteckende Krankheiten bei Servicekräften sind triftige Gründe, um eine wahrheitsgemäße Antwort zu fordern.

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Wann muss ich die Wahrheit sagen?

Es gibt auch Unternehmen, welche von Natur aus „unerlaubte“ Fragen stellen müssen. Tendenzbetriebe (Parteizentralen, Privatschulen, Forschungsinstitute usw.) folgen einer politischen, wissenschaftlichen, pädagogischen, religiösen oder künstlerischen Struktur. Somit können selbst Fragen zu deiner Konfession und zur Parteizugehörigkeit erlaubt sein.

Grundsätzlich bist du bei folgenden Themengebieten angewiesen, die Wahrheit zu sagen:

  • Schulabschluss und weitere Abschlüsse (z. B. Studium)
  • (Schwer-)Behinderung, wenn es deine Ausbildung beeinträchtigen würde
  • Bisheriger beruflicher Werdegang bzw. praktische Erfahrungen
  • Frühere Arbeitgeber (z. B. von Praktika oder Ferienjobs)
  • Eventueller Nebenerwerb
  • Führerschein und eigenes Fahrzeug

Welche Konsequenzen drohen mir beim unerlaubten Lügen?

Beim Bewerbungsprozess zu lügen, ist generell nicht zu empfehlen. Dir sollte bewusst sein, dass systematisches sowie aktives Lügen im Einstellungsgespräch keine kleine Bagatelle ist.

Ob Urkundenfälschung oder andere Straftaten – die Konsequenzen reichen von fristlosen Kündigungen bis zu Geld- und Freiheitsstrafen.

Antworten, ohne zu antworten?

„Nein, das verrate ich Ihnen nicht!“. So kannst du natürlich antworten, nur steigen deine Erfolgschancen dadurch nicht unbedingt. Das geschickte Verweigern einer Aussage ist leichter, als du denkst. Im Idealfall möchte die Personalerin oder der Personaler lediglich deinen Charakter und deine Kommunikationsfähigkeiten testen. Im schlimmsten Fall musst du dich auf leicht unangenehme Situationen gefasst machen. Die Lösung dafür ist aber ganz einfach. Hier zwei Beispiele:

Personalerin: Was macht Ihr Partner von Beruf?            

Du:                 Ich sehe bei dieser Frage keinen direkten Bezug zu mir oder meiner Tätigkeit. Wir können gerne über meine letzten Arbeitgeber und meine Aufgaben dort sprechen.

Bei diesem Beispiel bist du darauf eingegangen, dass keine Relevanz zur angebotenen Stelle besteht. Zusätzlich hast du ein alternatives Thema angeboten, über das stattdessen gesprochen werden kann.

Personaler:    Haben Sie in nächster Zeit vor, ein Kind zu bekommen?         

Du:                 Wie sie meinen Zeugnissen entnehmen können, bin ich sehr zielstrebig und zuverlässig, wenn es das ist, was sie wissen möchten.

Bei diesen Antworten zeigst du deiner Gesprächspartnerin bzw. deinem Gesprächspartner, dass du nicht nur rhetorisch bewandert bist, sondern auch in unangenehmen Situationen deine Fassung behältst.

„Unwahrheiten“ von der Personaler-Seite

In einem Vorstellungsgespräch bist du nicht allein, wenn es darum geht, die Wahrheit etwas aufzuhübschen. Personalerinnen und Personaler versuchen ihrerseits logischerweise auch, die Vorzüge des Unternehmens herauszustellen. Selten behauptet dein Gegenüber bewusst das Gegenteil der Realität. Dennoch solltest du bei gewissen Phrasen hellhörig werden.

„Für die Stelle gibt es mehrere Interessenten“

Das ist wohl die geläufigste Aussage, mit der Personalverantwortliche für viel Druck sorgen können. Dadurch suggerieren sie, dass ihr Betrieb ein hohes Ansehen genießt und es daher viel Konkurrenz gibt. Je nach Ausbildungsbetrieb mag das stimmen – wirst du aber zusätzlich auf eine schnelle Zusage gedrängt, kann das schnell das Vertrauen mindern. Eine eigenständige Recherche über die Firma ist unerlässlich.

„Sie bekommen in wenigen Tagen eine Antwort“

In besonders stressigen Phasen kann es durchaus mal passieren, dass die Personalerin bzw. der Personaler keine schnelle Antwort geben kann. Du solltest bedenken, dass die Aufgaben im Personalbereich vielfältig und zeitintensiv sind. Des Weiteren wirst du nicht die einzige Bewerberin bzw. Bewerber sein. Es kann sich dementsprechend auch lohnen, dieses Schweigen als Einladung zu verstehen, um selbst Initiative zu zeigen und in drei bis fünf Werktagen nach dem Ende der vereinbarten Deadline erneut an die Firma heranzutreten.

„Die Sonderzahlungen machen das Grundgehalt wett“

Je nach Unternehmen kann das ausgezahlte Basisgehalt eher unterdurchschnittlich aussehen. Wenn dir immer wieder von den Provisionen erzählt wird, lohnt es sich, dort nachzuhaken. Es kann vorkommen, dass Extrazahlungen hoch vergütet, jedoch schwer zu erreichen sind.

Daher ist es nützlich zu erfragen, wie viele Beschäftigte eine Bonuszahlung bekommen und wie hoch dadurch das Durchschnittseinkommen ist. Selbstverständlich sollte dieses Thema mit viel Feingefühl angegangen werden.

Fazit

Letztendlich bleibt es dir überlassen, welche Fragen du genau beantwortest. Unter solchen Umständen nervös und aufgeregt zu sein, ist völlig normal. Solange du dich aber gut darauf vorbereitest, wirst du einen kühlen Kopf bewahren und auch diese Situation professionell meistern. Hilfreiche Tipps für dein Vorstellungsgespräch sowie potenzielle Stressfragen findest du bei uns!

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