Ausbildung mit Behinderung: Mit Handicap in den Beruf
Jeder Mensch hat das Recht auf eine Ausbildung. Den passenden Beruf zu finden ist zwar für alle schwierig, aber besonders für Menschen mit einem Handicap. In unserem Beitrag erfährst du, welche Möglichkeiten du mit einer Behinderung hast, eine Ausbildung oder ein Studium zu absolvieren und wo du Unterstützung bekommst.
Voraussetzungen Ausbildung mit Behinderung
Du weißt ganz genau, was du werden willst und in welchem Beruf du später einmal arbeiten möchtest? Dann solltest du im Vorfeld sicherstellen, dass du alle berufstypischen Tätigkeiten auch mit deiner Behinderung ausführen kannst. Im weiteren Sinne zählen dazu nicht nur körperliche und geistige Beeinträchtigungen, sondern auch chronische Krankheiten oder Lernbehinderungen. Auch der Grad deiner Behinderung ist für den Berufsstart wichtig, denn ein Schwerbehinderter hat einen anderen Förderbedarf als jemand mit einer leichten Lernschwäche.
Eine gute Möglichkeit, um herauszufinden, ob du den Aufgaben gewachsen bist und ob der Arbeitsplatz für dich passend ist, ist ein Praktikum. Wenn du dich gut anstellst, bietet dir dein Praktikumsbetrieb im Anschluss vielleicht sogar einen Ausbildungsplatz an! Und wenn die Tätigkeiten nicht so sind, wie du sie dir vorgestellt hast, kannst du deine Berufswahl nochmal überdenken. Auch in so einem Fall hatte dein Praktikum dann etwas Gutes. Außerdem sammelst du erste Berufserfahrungen und verschaffst dir dadurch einen Vorteil gegenüber anderen Bewerbern. Praktische Erfahrungen sehen alle Arbeitgeber gerne!
Ausbildung für Menschen mit Behinderung
Beim Praktikum ist leider kein Ausbildungsplatz für dich herausgesprungen? Dann geht es im nächsten Schritt auf die Suche nach freien Ausbildungsplätzen. Falls in einer Stellenanzeige nicht deutlich wird, dass Bewerbungen von Menschen mit Behinderung erwünscht sind, solltest du dich nicht davor scheuen, dich trotzdem zu bewerben - und mit Initiative zu überzeugen. Oft werden Menschen mit Handicap sogar bevorzugt, wenn sie über gleichwertige Qualifikationen wie andere Bewerber verfügen. Wichtig ist jedoch, deutlich zu machen, dass dich dein Handicap nicht in der Ausführung der Tätigkeiten einschränkt.
Förderung für Menschen mit Behinderung in der Ausbildung
Während deiner Berufsausbildung gibt es spezielle Förderangebote, die du im Bedarfsfall nutzen kannst: Bei der kooperativen Ausbildung absolvierst du deine Berufsausbildung im Betrieb und bekommst zusätzlich Unterstützung von einem Bildungsträger. Es ähnelt demnach einer betrieblichen Ausbildung.
Auch beim integrativen Ausbildungsmodell, das häufig über das Berufsbildungswerk läuft, lernst du sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule. Allerdings verbringst du bei dieser Form der Ausbildung mehr Zeit in der Schule als im Betrieb. Pro Jahr sind es nur 40 bis 120 Tage im ausbildenden Unternehmen. Die weiteren Inhalte, die du wissen musst, um das Ausbildungsziel zu erreichen, werden dir in der Schule vermittelt.
Die Maßnahmen werden von der Bundesagentur für Arbeit gefördert und sind kostenlos! Du erhältst bei allen Programmen Förderunterricht in allgemeinen Schulfächern, Hilfe bei der Prüfungsvorbereitung sowie jederzeit Beratung, wenn du Probleme hast. Bist du nicht in der Lage, eine Berufsschule zu besuchen, gibt es die Möglichkeit, stattdessen auf eine Förderschule zu gehen. Das geht selbstverständlich nur in Absprache mit deinem Ausbildungsbetrieb oder dem Berufsbildungswerk.
Wenn du die Ausbildung nicht in der vorgesehenen Zeit schaffst, kannst du die Ausbildung verlängern. Dafür musst du einen Antrag bei der zuständigen Kammer stellen. Die Kammer schließt sich dann mit dem Berufsbildungswerk oder deinem Ausbildungsbetrieb sowie mit der Schule kurz. Wenn die Aussicht besteht, dass du das Ausbildungsziel erreichst und dazu lediglich etwas mehr Zeit benötigst, wird deinem Antrag in der Regel stattgegeben.
Mit dieser Unterstützung wirst du deine Berufsausbildung auf jeden Fall meistern!
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Ausbildung in einem Inklusionsunternehmen
Inklusionsunternehmen sind Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes, die 30 bis 50 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderung besetzen. Viele von ihnen bilden auch aus. Wenn dein Ausbildungsbetrieb ein Inklusionsunternehmen ist, kannst du davon ausgehen, dass er eine hohe Inklusionskompetenz besitzt. Das bedeutet, dass Arbeitsplätze barrierefrei gestaltet sind und es im Unternehmen viel Wissen und Erfahrung in Bezug auf Behinderungen gibt. Inklusionsunternehmen gibt es in unterschiedlichen Branchen, die eine Vielfalt von Ausbildungsberufen anbieten. Einige der Ausbildungsberufe werden theoriereduziert angeboten. Das bedeutet, dass weniger Theorie und mehr Praxis vermittelt wird. Dies kann zum Beispiel für Menschen mit einer Lernbehinderung sinnvoll sein. Welche Inklusionsunternehmen es in deiner Nähe gibt, findest du auf dem Informationsportal REHADAT.
Weitere hilfreiche Informationen zum Thema Ausbildung in einem Inklusionsunternehmen sind auf der Seite ausbildung.mehrwert-inklusive.de zusammengefasst.Studium mit Behinderung
Nicht nur bei der Ausbildung, sondern auch an Hochschulen gilt eine Chancengleichheit zwischen allen Studierenden. Jeder soll die Möglichkeit haben, einen akademischen Abschluss zu erreichen. Wenn du studieren möchtest, erkundigst du dich am besten frühzeitig, welche Gegebenheiten es an der Hochschule deiner Wahl gibt. Ist sie barrierefrei? Können Vorlesungen für Gehörlose gestaltet werden? All das musst du vorher beachten. Bei mehr als 400 Universitäten, Fachhochschulen und weiteren Hochschulen in Deutschland wirst du bestimmt die passende Einrichtung für dich finden.
Tipp: An jeder Hochschule gibt es eine Beratungsstelle bzw. einen Gleichstellungsbeauftragten, die sich um die Belange von Studierenden mit Behinderung kümmern. An diese Stellen kannst du dich bereits vor Beginn des Studiums wenden und deine Fragen klären. Auch die Agentur für Arbeit hat spezielle Ansprechpartner für Abiturienten und Hochschüler mit Handicap.
Förderung während des Studiums
Gut zu wissen für die darauffolgende Zeit des Studiums: Als Studentin bzw. Student mit Behinderung profitierst du von sogenannten nachteilsausgleichenden Regelungen. Mehr Zeit bei Klausuren, verlängerte Fristen bei Abgabeterminen von Hausarbeiten, andere Prüfungsformen (z. B. mündlich statt schriftlich oder andersherum) sind Beispiele für so einen Nachteilsausgleich. Dennoch benötigen Studierende mit Handicap häufig länger als die Regelstudienzeit. Wenn du BAföG erhältst, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Verlängerung stellen. Wird deinem Antrag stattgegeben, erhältst du weiterhin BAföG, auch über die Förderungshöchstdauer hinaus.
Rechtsgrundlagen
Um allen Menschen die gleichen Chancen zu ermöglichen, gibt es verschiedene Gesetze. Schon im Grundgesetz gibt es einen Absatz, der besagt, dass niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden darf. Weitere Punkte sind im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz aufgeführt. Das Integrationsamt fasst die wichtigsten rechtlichen Punkte für Auszubildende mit Behinderung zusammen.