Reisekosten: Auch ein Thema für Azubis

Wer an Reisen denkt, hat meistens angenehme Assoziationen. Malerische Strände, Füße im warmen Sand, ein traumhaftes Panorama, von einem Berggipfel aus gesehen oder imposante und reichverzierte Gotteshäuser in Städten voller Leben. Reisen muss man jedoch auch manchmal beruflich. Arbeitest du zum Beispiel nach deinem Studium als Trainee im Vertrieb, musst du auch mal zu Kunden fahren. Auch Fahrtkosten kannst du bei der nächsten Steuererklärung angeben. Neue Regelungen im Reisekostenrecht, die es seit Januar 2014 gibt, machen es möglich.

Auch Du kannst deine Fahrtkosten von der Steuer absetzen
Auch Du kannst deine Fahrtkosten von der Steuer absetzen © Viktor Hanacek - picjumbo.com
Wo findet man Hinweise?
Dass die neuen rechtlichen Maßgaben für viele Firmen in Deutschland von Belang sind, zeigt die Anzahl der Seiten, welche sich im Internet mit dem Thema beschäftigen und den Steuerpflichtigen hilfreiche Ratschläge geben. Detaillierte Auskunft bietet etwa ein Ebook von Lexware, das man auf den Seiten des Softwareentwicklers aus dem Breisgau kostenlos herunterladen kann. Weiterhin finden sich zahlreiche Artikel zum Thema auf Informationsseiten wie bwr-media.de.

Fahrtkostenerstattung für Auszubildende und Studenten
Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, zurückgelegte Strecken zum Arbeits- oder Studienplatz steuerlich abzusetzen und sich Fahrtkosten wiederzuholen. Dabei gelten jedoch unterschiedliche Maßstäbe. 

Auszubildende setzen Kilometerpauschale ab
Auszubildende haben zwei Ausbildungsstätten: den Praxisbetrieb und die Berufsschule. Für steuerliche Vorteile ist es wichtig, welche Ausbildungsstätte als erste Tätigkeitsstätte festgelegt wird. Die erste Tätigkeitsstätte sollte die sein, welche die geringsten Wochen-Fahrtkilometer zur Wohnung aufweisen.  Die Frage ist also: Was liegt näher an deiner Wohnung: Die Berufsschule oder der Betrieb? Die erste Tätigkeitsstätte wird vom Arbeitgeber angegeben. Macht er dies nicht, gilt der Ort, wo du dich öfter aufhältst. Kommen beide Stätten infrage, gilt wiederum automatisch der Ort, welcher näher an deinem Wohnort liegt. Pro gefahrener Kilometer wird 0,30 € bei PKWs oder 0,20 € (andere Fahrzeuge, z.B. Roller) erstattet.

Für Studenten gilt die Entfernungspauschale
Bei einem Vollzeitstudium ist die Uni bzw. Fachhochschule erste Tätigkeitstätte. Ausnahme: Du arbeitest noch mehr als 20 Wochenstunden (Minijobs sind ok) regulär. Pro Entfernungskilometer gelten 0,30 €. (Quelle: www.etl.de/aktuelle-themen/neues-reisekostenrecht-betrifft-auch-azubis-und-studenten)

Verpflegung
Wer in der Bundesrepublik Deutschland Dienstreisen unternimmt, kann zusammen mit seinem Chef auch hier bei der Einkommenssteuererklärung bares Geld sparen. Statt wie bisher drei Kategorien bei der Verpflegungspauschale, gibt es seit dem Beginn des Jahres nur noch zwei: 12 Euro und 24 Euro. Bei einer eintägigen Auswärtstätigkeit im deutschen Inland, welche 8 bis 24 Stunden andauert, können 12 Euro geltend gemacht werden. Dieselbe Summe gilt für den An- und Abreisetag bei Dienstreisen, welche sich über mehrere Tage erstrecken. Für die Tage zwischen Ankunft und Abreise sind 24 Euro angesetzt. Diese Gelder können entweder von dir in der Steuererklärung als Werbungskosten abgezogen werden oder du kannst dir die Summen von deinem Chef direkt auszahlen lassen. Letzterer muss dafür keinerlei Abgaben oder Steuern zahlen.

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