Meister, Fachwirte und Fachkaufleute nennen sich von nun an „Bachelor Professional“ und Betriebswirte, Informatiker und Wirtschaftsinformatiker bekommen die Berufsbezeichnung „Master Professional“. Diese einheitlichen Abschlussbezeichnungen für die höherqualifizierende Berufsbildung wurden am 1. Januar 2020 mit dem neuen Berufsbildungsgesetz (BBiG) eingeführt, um dem hohen Qualifikationsniveau der beruflichen Bildung mehr Ausdruck zu geben. Die neue Bezeichnung „Bachelor / Master Professional“ ersetzt aber keine andere Bezeichnung, sondern ist lediglich eine Ergänzung. Vor allem für junge Menschen soll damit die berufliche Fortbildung wieder attraktiver werden. Außerdem erhofft man sich auf diese Weise ein Entgegenwirken des Fachkräftemangels insbesondere im Handwerk.

Welche Vorteile hat die Ergänzung für dich?

Durch die Ergänzung ergeben sich einige Vorteile für dich und dein Arbeitsleben:

  • Da die Abschlussbezeichnungen seitdem in drei Stufen gegliedert und vereinheitlicht wurden, herrscht mehr Transparenz und Verständnis auf dem Arbeitsmarkt.
  • Die englische Bezeichnung hilft bei internationalen Geschäftsbeziehungen sowie bei Reisen im Ausland.
  • Der Status deiner Fortbildung im Ausbildungsberuf wird durch die Anlehnung an den akademischen Titel betont.

Beginn

01.08.2023

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  • Hohe Übernahmequote
  • Flexible Arbeitszeiten
  • Seminare

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01.08.2023

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Beginn

01.08.2023

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Auf welcher Stufe steht der Abschluss?

Der Begriff „Aufstiegsfortbildung“ wurde durch „höherqualifizierende Berufsbildung“ ersetzt. Diese umfasst drei Fortbildungsstufen:

  1. Berufsspezialist
  2. Bachelor Professional
  3. Master Professional

Der Bachelor Professional befindet sich auf der sechsten Stufe des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) zusammen mit geprüften Fachwirten, Fachkaufleuten, Meistern und IT-Fortbildungen. Der Abschluss „Bachelor Professional“ steht somit zwischen dem abgeschlossenen Ausbildungsberuf und dem „Master Professional“, der auf der siebten Stufe liegt.

Wie erwirbt man die neue Berufsbezeichnung?

Wenn wir dein Interesse an dem neuen Titel geweckt haben, musst du zunächst eine Aufstiegsfortbildung bzw. höherqualifizierende Berufsbildung erfolgreich absolvieren, um gleichzeitig „Bachelor Professional“ zu sein. Wenn du das bereits getan hast, kannst du z. B. bei der Handwerkskammer eine entsprechende Bescheinigung beantragen. Seit 2020 wird die Bezeichnung „Bachelor Professional“ automatisch mit der höherqualifizierenden Berufsbildung verliehen. Den Titel „Master Professional“ erwirbst du, wenn du eine Prüfung der dritten Fortbildungsstufe erfolgreich bestanden hast, beispielsweise zum Betriebswirt.

Wer darf den Titel tragen?

Laut Gesetz darf jeder den Titel tragen, der eine entsprechende Aufstiegsfortbildung absolviert hat. Auf das Handwerk bezogen bedeutet das: Hast du deine Meisterprüfung bestanden, darfst du dich ergänzend auch als „Bachelor Professional“ bezeichnen. Es besteht aber keine Pflicht, den neuen Titel zu verwenden und du darfst selbst entscheiden, welchen der beiden du nutzt. Du kannst auch beide Bezeichnungen in beliebiger Reihenfolge nutzen, da sie absolut gleichwertig sind.
Möchtest du als Handwerksmeister den neuen Titel verwenden, wird eine Kombination genutzt, so z. B. „Bachelor Professional im Tischlerhandwerk“.

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