Als Unternehmen können Sie Geflüchtete (je nach individuellen Fähigkeiten und Kenntnissen) in Form eines Praktikums, einer Ausbildung oder einer regulären Beschäftigung anstellen.

Gut zu wissen: Der Gesetzgeber verzichtet darauf, Flüchtlinge während der Ausbildung und in den beiden Jahren danach abzuschieben, damit Betriebe und Azubis größtmögliche Sicherheit haben.

Voraussetzungen 

Aufenthaltsstatus: Bevor Sie Flüchtlinge einstellen, müssen Sie deren Aufenthaltsstatus kennen. Haben sie eine Aufenthaltserlaubnis (nach § 25 Absatz 1 oder Absatz 2 Aufenthaltsgesetz) dürfen sie ohne Einschränkung eine Ausbildung absolvieren. Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung (Asylverfahren läuft noch) und mit einer Duldung (Asylantrag wurde abgelehnt, aber eine Ausreise ist vorerst nicht möglich) dürfen nach einer mehrmonatigen Wartezeit in eine Ausbildung starten. Voraussetzung dafür ist die Erlaubnis der Ausländerbehörde, die in die Ausweispapiere des angehenden Azubis eingetragen wird. Als Arbeitgeber müssen Sie eine Kopie des Ausweises für die Dauer der Ausbildung aufbewahren.

Während der Ausbildung können abgelehnte Asylbewerber unter bestimmten Voraussetzungen eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung erhalten. Bei nicht bestandener Prüfung ist die Wiederholung eines Ausbildungsjahrs und eine Verlängerung der Ausbildungsduldung möglich. Wird das Ausbildungsverhältnis vorzeitig beendet, wird dem Geflüchteten einmalig eine Duldung für sechs Monate erteilt, damit er sich eine andere Ausbildungsstelle suchen kann.

Sprachliche Voraussetzung: Um ein Einstiegsqualifizierungspraktikum zu absolvieren, sollten Auszubildende im besten Fall das B1-Sprachniveau mitbringen. Für eine duale Ausbildung ist das B2-Niveau ideal.

Wichtig: Anerkannte Flüchtlinge haben in der Regel einen Ansprechpartner beim Jobcenter, Asylsuchende und Geduldete bei der Agentur für Arbeit. Möchten Sie einen Geflüchteten einstellen, sollten Sie die jeweilige Institution auf jeden Fall informieren.

Ausbildung für Flüchtlinge anbieten: Diese Möglichkeiten haben Ausbildungsbetriebe

Berufsvorbereitende Maßnahmen: Bevor Sie den Flüchtlingen einen Ausbildungsplatz anbieten, bietet sich ein Berufsorientierungspraktikum oder eine sechs- bis zwölfmonatige Einstiegsqualifizierung (EQ) an, die mit einem Sprachkurs kombiniert werden kann. Auf diese Weise werden die Nachwuchskräfte schrittweise ins Ausbildungssystem integriert. Häufig ist es sinnvoller, zunächst in einer einfacheren Tätigkeit im Betrieb Erfahrung zu sammeln und sich direkt im Beruf mit der Fachsprache vertraut zu machen. Mit einer anschließenden Ausbildung qualifizieren sie sich dann für anspruchsvollere Aufgaben.

Ausbildung: Sie können den Geflüchteten in Ihrem Unternehmen eine duale Ausbildung anbieten. Handelt es sich um einen anerkannten Flüchtling (d. h. der Asylantrag wurde positiv beschieden und die Person ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis), gibt es keine weiteren Besonderheiten zu beachten. Möchten Sie einen Asylbewerber ab dem 4. Monat des Aufenthalts einstellen, ist die Zustimmung der lokalen Ausländerbehörde erforderlich. 

Was Sie anbieten können Wen Sie einstellen können Was zu beachten ist
Duale Ausbildung

Anerkannte Flüchtlinge 

Asylbewerber ab dem 4. Monat

Keine Besonderheiten

Zustimmung der lokalen Ausländerbehörde

Einstiegsqualifizierung (EQ)

Anerkannte Flüchtlinge 

Asylbewerber ab dem 4. Monat

Keine Besonderheiten

Zustimmung der lokalen Ausländerbehörde

Einstiegsqualifizierung Plus (EQ Plus)

Anerkannte Flüchtlinge 

Asylbewerber ab dem 4. Monat

Keine Besonderheiten

Zustimmung der lokalen Ausländerbehörde


Flüchtlinge erreichen und gewinnen: Praxistipps des NUiF (Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge)

  1. Kontaktaufnahme zu Geflüchteten: Für Arbeitgeber bzw. Ausbildungsbetriebe gibt es verschiedene Anlaufstellen, die bei der Vermittlung von Geflüchteten behilflich sind:
    • Bundesagentur für Arbeit: Infos darüber, welche Fördermöglichkeiten es gibt, wie Sie geeignete Geflüchtete finden und diese erfolgreich in den Betrieb integrieren können.
    • Willkommenslotsen: Sie unterstützen Unternehmen mit dem Ziel, geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu finden und helfen bei allen Fragen rund um die Integration von Geflüchteten in Ausbildung oder Beschäftigung.  
    • Zivilgesellschaftliche Initiativen: Regionale Initiativen, die sich für die Vermittlung Geflüchteter in den Arbeitsmarkt engagieren.
    • Digitale Plattformen: Auf Plattformen wie Workeer oder Work-for-Refugees haben Geflüchtete die Möglichkeit, sich und ihre Fähigkeiten darzustellen.
  2. Stellenbeschreibung: Stellen Sie den zu vergebenden Job und die damit verbundenen Anforderungen und Aufgaben so präzise wie möglich dar. Machen Sie schon im Stelleninserat deutlich, dass Sie auch gerne Bewerbungen von Flüchtlingen entgegennehmen.
  3. Überdenken Sie Ihre Bewerbungswege und machen Sie es den Flüchtlingen so einfach wie möglich, sich zu bewerben.
  4. Legen Sie den Fokus auf die Soft Skills der Bewerberinnen und Bewerber.
  5. Klären Sie den Aufenthaltstitel bzw. den aktuellen Status des Asylantrags.
  6. Nutzen Sie Anerkennungsfinder, wenn es sich um einen reglementierten Bildungsabschluss handelt: www.anerkennung-in-deutschland.de, https://anabin.kmk.org/anabin.html oder https://www.bq-portal.de/.
  7. Definieren Sie vorher, in welchem Umfang die Kenntnisse der deutschen Sprache vorhanden sein müssen, und bieten Sie die Option, das Gespräch auf Englisch zu führen.
  8. Bieten Sie die Möglichkeit an, dass der Flüchtling beim Vorstellungsgespräch von einem Integrationshelfer begleitet wird.
  9. Ermöglichen Sie den Bewerberinnen und Bewerbern, ihre Fähigkeiten praktisch zu zeigen.
  10. Zeigen Sie Unterstützungsangebote auf, z. B. bei der Wohnungssuche oder mit einem Mentor im Unternehmen.

LesetippFlüchtlinge als Azubis: Interview mit NUiF 

Unterstützung 

Finanzielle Unterstützung für den Ausbildungsbetrieb 

Für ein sechs- bis zwölfmonatiges Einstiegsqualifizierungspraktikum (EQ) können Unternehmen eine Förderung erhalten. Konkret übernehmen das Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit die Praktikumsvergütung in Höhe von 247 Euro monatlich und die Sozialversicherungspauschale. Schließlich ist es das Ziel, die Flüchtlinge anschließend in eine Ausbildung zu übernehmen. 

Assistierte Ausbildung 

Im Rahmen der Assistierten Ausbildung (AsA) erhalten Unternehmen bei administrativen und organisatorischen Aufgaben Unterstützung vom Jobcenter. Außerdem sind an manchen Berufsschulen Flüchtlings- bzw. Integrationsklassen für EQ-Praktikantinnen und Praktikanten sowie Azubis eingerichtet.

Deutsch lernen 

Der Kontakt von Auszubildenden mit ihren Kolleginnen und Kollegen ist eine gute Voraussetzung, um die deutsche Sprache zu verbessern. Als Arbeitgeber können Sie zusätzlich die Kosten für Sprachkurse übernehmen, Lernmaterial bereitstellen oder selbst ein Deutschtraining anbieten.

Prüfungsvorbereitung 

Geht es in Richtung Prüfungen, können Sie Ihre Azubis unterstützen, indem sie Lernmaterialen und Vorbereitungskurse anbieten sowie Tipps für das richtige Lernen, das Verstehen von Prüfungssprache und den Abbau von Prüfungsangst geben. In unserem Portal finden Sie sowohl Informationen, wie Sie Ihren Auszubildenden helfen können als auch Tipps für die Azubis selbst.

Fazit 

Es lohnt sich, Flüchtlinge als Azubis zu gewinnen. Um offene Stellen nachhaltig besetzen zu können, müssen neue Wege im Recruiting gegangen werden! Geflüchtete Menschen werden in diesem Zusammenhang immer wichtiger. Sie bieten großes Potential, die gesuchten Arbeitskräfte zu finden und langfristig zu binden.


Serie

Azubi-Recruiting mal anders: Junge Menschen aus Nischengruppen als Nachwuchskräfte gewinnen

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