Begriffsdefinition: Assistierte Ausbildung oder Ausbildungsassistenz?

Die assistierte Ausbildung (AsA) ist nicht zu verwechseln mit der Ausbildungsassistenz. Bei der Ausbildungsassistenz erhalten Auszubildende mit Handicap tatsächlich einen Betreuer, einen „Assistenten“, zur Seite gestellt, der bei Handlungen unterstützt, zu denen der Auszubildende aufgrund seiner Behinderung nicht in der Lage ist (siehe Beitrag „Fördermittel für die Ausbildung junger Menschen mit Behinderung“).

Die assistierte Ausbildung hingegen steht grundsätzlich jedem jungen Menschen und – nicht zu vergessen – auch den Ausbildungsbetrieben zur Verfügung. Mit Blick auf den Fachkräftemangel und die oftmals geringe Zahl an Bewerberinnen und Bewerbern für einen Ausbildungsplatz müssen Unternehmen auch andere Kandidatinnen und Kandidaten in den Blick nehmen. Solche, die sie in früheren Zeiten vielleicht sofort aussortiert hätten. So können Unternehmen ihren Nachwuchsbedarf decken und den jungen Menschen eine Chance bieten, auch wenn deren Qualifikationen (noch) nicht zu den Anforderungen des Betriebes oder des Ausbildungsberufes passen. Diese Lücke zu schließen ist Aufgabe der assistierten Ausbildung. Zuständig und Ansprechpartner dafür ist der Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur (Kontakt siehe unten ).

Leistungen der assistierten Ausbildung im Überblick

Leistungen für Jugendliche und junge Erwachsene: 

  • Hilfe bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz
  • Unterstützung während der Ausbildung zur Erreichung des Ausbildungsziels

Leistungen für Ausbildungsbetriebe: 

  • Hilfe bei der Suche nach passenden Bewerbern
  • Unterstützung bei der Organisation der Ausbildung, der besonderen Förderung und bei Konflikten

Für welche Personen ist die Unterstützung gedacht?

Die assistierte Ausbildung ist für lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche gedacht, die ihre Berufsausbildung ohne die Förderung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können. Außerdem werden Auszubildende angesprochen, bei denen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass ohne die Förderung ein Abbruch ihrer Berufsausbildung droht. Eine assistierte Ausbildung kann auch in Verbindung mit einer Einstiegsqualifizierung durchgeführt werden.

Zielsetzung

Das Ziel der assistierten Ausbildung ist es, die jungen Menschen soweit zu qualifizieren und zu unterstützen, dass sie die Ausbildung erfolgreich abschließen und danach möglichst auf einem festen Arbeitsplatz in das Unternehmen eingegliedert werden können.

Wie sieht die Unterstützung für junge Menschen aus?

Die Förderung für die jungen Menschen ist individuell. So können beispielsweise durch zusätzlichen Förderunterricht Sprach- oder Bildungsdefizite der Auszubildenden abgebaut und fachliche Inhalte gefestigt werden. Dazu kann auch die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung gehören. Ergänzt werden die Maßnahmen durch eine kontinuierliche sozialpädagogische Begleitung zur Entwicklung von Schlüsselkompetenzen, damit die jungen Menschen ihre Ausbildung erfolgreich abschließen können.

Sichergestellt wird die Unterstützung durch Ausbildungsbegleiterinnen und -begleiter, die das jeweilige Unternehmen und den jungen Menschen über die gesamte Ausbildungsdauer (und ggf. darüber hinaus) betreuen. Bei Bedarf helfen sie auch bei persönlichen oder familiären Problemen.

Wie werden die Unternehmen unterstützt?

Die Unternehmen werden zunächst bei der Suche und der Auswahl von Auszubildenden unterstützt. Es erfolgt eine Vorauswahl, bei der die besonderen Belange des jeweiligen Ausbildungsberufes und der Bedarf des Unternehmens berücksichtigt werden.

Nach der Einstellung der bzw. des Auszubildenden erhält das Unternehmen Unterstützung bei der Organisation der Ausbildung und der Auswahl konkreter Fördermaßnahmen (soweit diese nicht schon durch den Bildungsträger durchgeführt werden(können)). Bei Bedarf kann auch eine zusätzliche Qualifizierung oder Vorbereitung des Ausbildungspersonals vorgenommen werden.

Und wie funktioniert das in der Praxis?

Die Arbeitsagentur beauftragt einen Bildungsträger mit der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Dieser stimmt sich mit dem Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule ab, um eine zielgerichtete und individuelle Förderung der Auszubildenden zu gewährleisten. Natürlich wird auch die bzw. der Auszubildende in die Planung einbezogen. 

In der Regel wird ein konkreter Förderplan erstellt, der die zusätzlichen erforderlichen Maßnahmen benennt, zeitlich einordnet und mit der eigentlichen Ausbildung im Unternehmen und in der Berufsschule koordiniert. Dieser Plan kann bei Bedarf jederzeit angepasst werden. 

Welche Kosten entstehen für das Unternehmen?

Weder für die Auszubildenden noch für die Unternehmen entstehen durch die assistierte Ausbildung zusätzliche Kosten. Diese werden in voller Höhe von der Arbeitsagentur übernommen.

Der Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur

Telefon: 0800 4 555520
Internet: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitgeber-service
Kontaktformular: https://web.arbeitsagentur.de/portal/kontakt/de/unternehmen/unternehmensanfrage?scope=form

Oder Sie rufen direkt bei Ihrer regionalen Arbeitsagentur an.


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