Krankenversicherung bei Studienabbruch
Die Krankenversicherung ist eine Säule der Sozialversicherung und damit eine Pflichtversicherung, d.
h. jeder muss in Deutschland eine Krankenversicherung haben!
Als Studienabbrecher musst du zunächst klären, ob sich durch die Exmatrikulation etwas an deinem
Versicherungsschutz ändert. Auf jeden Fall ist es wichtig, dass du deine Krankenkasse unverzüglich
über den Studienabbruch informierst, denn mit der Exmatrikulation endet deine Pflichtversicherung für
Studierende. Die Krankenversicherung wird automatisch als freiwillige Versicherung weitergeführt.
Dadurch ändert sich auch der Beitrag für die Krankenversicherung. Den Nachweis deiner Abmeldung von
der Hochschule erbringst du durch die Vorlage einer Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung.
Ob sich bei deiner Krankenversicherung etwas ändert, hängt davon ab, wie du versichert bist und wie
es für dich nach dem Studienabbruch weitergeht. Wenn du Mitglied in einer privaten Krankenkasse bist,
ändert sich an deinem Versicherungsschutz in der Regel nichts. Bist du dagegen gesetzlich
krankenversichert hängen etwaige Änderungen davon ab, wie dein weiterer Lebensweg aussieht. Die
meisten Studierenden sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres über die sog. Familienversicherung
(Familienangehörige, z. B. Kinder, sind über die Eltern oder einen Elternteil versichert)
beitragsfrei mitversichert.
Wenn du nach deinem Studium eine Ausbildung oder ein
duales Studium beginnst, endet die Familienversicherung für
dich. Mit Aufnahme der Ausbildung oder des dualen Studiums gehst du ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ein und erhältst ein
Arbeitseinkommen. Daher
wirst du in der gesetzlichen Krankenversicherung ab diesem Zeitpunkt als Arbeitnehmer versichert.
Das Gleiche gilt, wenn du dich für einen Direkteinstieg in den Arbeitsmarkt entscheidest.
Auch wenn du dich selbstständig machst, ändert sich dein Versicherungsstatus. Du wirst dann als
Selbstständiger in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
Wenn du einen Minijob hast, bei dem dein Einkommen 450,00 Euro im Monat nicht überschreitet, kannst
du weiter familienversichert bleiben. Das gilt auch, wenn du einer anderweitigen, regelmäßigen
Beschäftigung nachgehst und dein Einkommen unter 435,00 Euro monatlich bleibt. Überschreitest du
diese Einkommensgrenzen, endet die Familienversicherung.
Deine Krankenkasse wird dich zu allen Fragen des Versicherungsschutzes und der Höhe der Beiträge
beraten. Oder du nutzt die Informationen, die „Deutschlands beste Krankenversicherung“ -die TK- für
dich unter www.tk.de bereit hält.
Wenn dir ein Beratungsgespräch vor Ort lieber ist, dann kannst du dich an eine der Campus-Beratungsstellen
der TK wenden, die diese an zahlreichen Hochschulen unterhält.