Wenn Tattoos zum Jobhindernis werden
Von Namen bis zu detailreichen Verzierungen - Tattoos zählen neben Piercings zu einer weiteren Art von Körperschmuck. Falls du auch ein Tattoo auf deinem Körper trägst, kennst du bestimmt die ein oder andere Situation, in der es ein Problem dargestellt hat. Seien es Blicke oder auch Kommentare. Auch im Job kann dir dein Tattoo zum Hindernis werden. Wir zeigen dir, in welchen Branchen der Körperschmuck noch immer verpönt ist und zu einem Jobkiller werden kann.
Spätestens seit dem allbekannten "Hirschgeweih" in den 90iger Jahren zählen Tattoos nicht nur zur Verschönerung unserer Haut, sondern sind auch Ausdruck unserer Persönlichkeit. Laut einer Studie der Universität Bochum lassen sich Tätowierte nicht mehr einer bestimmten Einkommensschicht oder einer bestimmten Subkultur zuordnen. Das bedeutet, dass bereits jeder Zehnte in Deutschland tätowiert ist. Obwohl es nichts Ungewöhnliches mehr ist, diese Art von Körperschmuck zu tragen, gibt es immer noch Branchen und Unternehmen, die dir aufgrund deiner Verzierungen im Auswahlverfahren eine Absage erteilen.
Das bekannteste Beispiel bietet die Polizei. Laut eines Gerichtsurteils darf die Polizei dich als Bewerber ablehnen, sofern du ein sichtbares Tattoo auf den Armen, am Hals oder im Gesicht trägst. Grund hierfür ist, dass ein Tattoo als "Zeichen eines gesteigerten Erlebnisdranges" verstanden werden kann und als "überzogene Individualität" angesehen wird, so die Richterin. Des Weiteren besteht bei der Polizei eine Kleiderordnung, die im Sommer auch Kurzarmhemden vorsieht, sodass deine Tattoos auf den Armen nicht mehr verdeckt werden können und somit ein Ausschlusskriterium darstellen.
Falls du eine Ausbildung oder ein duales Studium bei der Polizei absolvieren möchtest, solltest du dich im Vorfeld über die Voraussetzungen und Anforderungen informieren, um keine Einschränkungen im Auswahlverfahren zu haben.
Doch es gibt auch viele weitere Unternehmen, die Bewerber mit einem Tattoo ablehnen. Berufe im Öffentlichen Dienst und Berufe mit einem hohen Kundenkontakt wie Fachmann für Systemgastronomie, Kaufmann für Büromanagement am Empfang oder auch Servicekaufmann im Luftverkehr legen in ihren Voraussetzungen fest, dass Bewerber mit Tattoos im Bewerbungsprozess nicht in die engere Auswahl gelangen. Arbeitgeber haben das Recht, Richtlinien für das äußere Erscheinungsbild der Mitarbeiter festzulegen. Insbesondere beim Auftreten der Angestellten nach außen und bei Tätigkeiten mit Kundenkontakt sind neben der Kleiderordnung auch das Verdecken von Tattoos ein vorgegebenes Kriterium.
Falls du jedoch mit einem Tattoo bei einem Arbeitgeber eingestellt worden bist, kannst du nicht nach ein paar Jahren aufgrund deines Körperschmucks gekündigt werden. Ausnahme bildet die Widersetzung gegen die Richtlinien des Unternehmens. Steht in der Ordnung, dass du keine sichtbaren Tattoos haben darfst und du dir trotzdem eins stechen lässt, kannst du eine Abmahnung bekommen und bei mehreren Verwarnungen sogar die Kündigung.
Generell ist ein Tattoo Privatsache, doch du solltest immer deine berufliche Zukunft in deine Entscheidung einfließen lassen.
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