Absichern gegen Krankheit und Unfall: Was gilt für Auszubildende?
Der Schulabschluss ist geschafft. Jetzt kannst du endlich mit einer Ausbildung die Grundlage für ein eigenständiges Leben schaffen. Damit beim Start alles klappt, ist es wichtig zu wissen, auf welche Sachen du von Anfang an achten solltest. Wir zeigen dir, was für eine gute Absicherung gegen Krankheit und Arbeitsunfälle notwendig ist.
Nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) sind die Lehrbetriebe verpflichtet, Unfälle und Erkrankungen zu verhüten. Sie haben daher auch die Pflicht, auf einen ausreichenden Versicherungsschutz ihrer Auszubildenden zu achten. Sollten sie ihrer Pflicht nicht nachkommen und der Auszubildende ist bei Eintritt eines Schadensfalls nicht ausreichend versichert, muss der Lehrbetrieb für gewöhnlich für die Kosten aufkommen. Doch welche Versicherungen sind nun nötig, um gegen eventuelle Schadensfälle versichert zu sein?
Ausbilder und Auszubildende sollten darauf achten, dass folgende Versicherungen abgedeckt sind:
- Krankenversicherung
- Krankentagegeldversicherung
- Unfallversicherung
Eigene Präventionsmaßnahmen
Allerdings sind auch Auszubildende verpflichtet, während ihrer Ausbildung darauf zu achten, durch ihr Verhalten Unfällen und Erkrankungen vorzubeugen. Demnach müssen sie sich an die jeweilige Betriebsordnung des Lehrbetriebs halten. Dort sind unter anderem auch die entsprechenden Maßnahmen zum Arbeitsschutz enthalten. Zu den eigenen Präventionsmaßnahmen gehören also:
- Beachtung der Betriebsordnung
- Eigene Schutzvorkehrung treffen (sichere Arbeitskleidung, Schutzbrille, Gehörschutz, etc.)
- Generelle Schutzvorkehrungen treffen (bezüglich Maschinen, Geräten, Arbeitsverfahren etc.)
- Teilnahme an Schulungen