Polizeivollzugsbeamter / Polizeivollzugsbeamtin Bundespolizei im gehobenen Dienst Gehalt

Polizisten im Dienst
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Bildungsweg: Kooperatives Studium

Empfohlener Schulabschluss: Fachhochschulreife

Studiendauer: 6 Semester

Azubi-Gehalt: Ø 1300 EUR

Polizeivollzugsbeamter / Polizeivollzugsbeamtin Bundespolizei im gehobenen Dienst Gehalt

Bundespolizist gehobener Dienst Gehalt

1. Jahr

1.300 €

2. Jahr

1.300 €

3. Jahr

1.300 €

Einstiegsgehalt

0 €

Die Gehälter werden in Relation zum Gehalt im letzten Ausbildungsjahr dargestellt.

Dein Einkommen bei der Bundespolizei wird durch das Bundesbesoldungsgesetz geregelt. Du wirst also einer Besoldungsgruppe zugeordnet und bekommst das entsprechende Gehalt. Zu diesem kommen noch verschiedene Zulagen und Zuschläge:

  • Polizeidienstzulage (sog. Stellenzulage)
  • Familienzuschlag
  • Zulagen für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie Nachtschichten (sog. Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten)

Gehalt während der Ausbildung

Während deiner Studien- bzw. Ausbildungszeit verdienst du als Polizeikommissaranwärter rund 1.300 € brutto im Monat. Anders als die Ausbildungsvergütung in anderen Ausbildungsberufen steigen die Anwärterbezüge nicht mit jedem Jahr, sondern bleiben über die Dauer der Ausbildung gleich.

Gehalt nach der Ausbildung

Wenn du deinen Vorbereitungsdienst zum Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei im gehobenen Dienst erfolgreich beendet hast, gehörst du bereits zu Beginn deiner Beamtenlaufbahn zu den Besserverdienern. Als Polizeikommisar erwartet dich ein Grundgehalt von 2.800 € brutto. Hinzu kommen noch die für dich relevanten Zuschläge und Zulagen. Weiterentwickeln kannst du dich durch das Erreichen der nächsten Stufe innerhalb deiner Besoldungsgruppe oder durch den Aufstieg in die nächst höhere Besoldungsgruppe. Beispiel: 

  • Als Polizeikommissar bist du in der Besoldungsgruppe A9. In der Stufe 1 liegt dein Grundgehalt bei 2.800 €, in der Stufe 8 bei 3.800 €.
  • Als Polizeioberkommissar bist du in der Besoldungsgruppe A10. In der Stufe 1 liegt dein Grundgehalt bei 3.000 €, in der Stufe 8 bei 4.200 €.
  • Als Polizeihauptkommissar bist du in der Besoldungsgruppe A11 oder A12. Bei A11 liegt dein Grundgehalt in Stufe 1 bei 3.500 €, in der Stufe 8 bei 4.700 €. Bei A12 liegt dein Grundgehalt in Stufe 1 bei 3.700 €, in der Stufe 8 bei 5.200 €.
  • Als Erster Polizeihauptkommissar bist du in der Besoldungsgruppe A13. In der Stufe 1 liegt dein Grundgehalt bei 4.400 €, in der Stufe 8 bei 5.700 €.

Details zu den Besoldungsgruppen und Stufen findest du auch in den gängigen Besoldungstabellen. Gut zu wissen: Dein Gehalt wird ganz normal versteuert, jedoch werden keine Sozialabgaben für Arbeitslosen-, Renten- , Pflege- und Krankenversicherung abgezogen. Als Beamter hast du am Ende des Monats also mehr netto als andere Arbeitnehmer mit einem ähnlich hohen Gehalt.

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