Was sind eigentlich Freiberufler?

"Ich arbeite selbst und ständig" - diese und ähnliche Formulierungen hast du sicherlich schon häufig gehört, wenn jemand ausdrücken will, sein eigener Chef zu sein. Hast du bereits erfolgreich ein Studium absolviert oder kannst spezifische Erfahrungen oder eine, für deine angestrebte Tätigkeit, notwendige Zusatzausbildung mitbringen, könnte für dich die Freiberuflertätigkeit interessant sein. Doch was genau sind Freiberufler eigentlich? Wir habe die Erklärung für dich.

Als Freiberufler bist du dein eigener Chef
Als Freiberufler bist du dein eigener Chef © SnapwireSnaps | Pixabay Public Domain

Definition des Freiberuflers

Im Einkommensteuergesetz (EStG) §18 Absatz 1 Satz 1 wird genau definiert, wessen Tätigkeit freiberuflich ist: "Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit (...)" Als Beispiele werden hier unter anderem Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Steuerberater, Heilpraktiker, Journalisten und Bildberichterstatter und Dolmetscher aufgeführt. Wichtig ist, dass ein Freiberufler "(...) auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird."

Freiberufler und Selbstständiger- wo ist der Unterschied?

Gemeinsam mit einem Selbstständigen hat der Freiberufler, dass dieser selbst und eigenständig tätig ist. Beide müssen dafür sorgen, dass Aufträge hereinkommen und diese dann bearbeiten. Hierbei unterliegen sie keinen besonderen Weisungen, außer natürlich Vereinbarungen im Rahmen der jeweiligen Beauftragung und gesetzlichen Vorschriften.

Gemäß der oben genannten Definition ist ein Freiberufler in jedem Fall ein Selbstständiger, aber nicht jeder Selbstständige ist ein Freiberufler. Freiberufler verkaufen ihre Dienstleistung – in der Regel Leistungen, die ein spezielles Wissen oder sogar Studium voraussetzen – und keine Waren. Bist du freiberuflich tätig, musst du keine Gewerbesteuer zahlen und bist außerdem nicht zur Erstellung einer Bilanz verpflichtet. Außerdem ist es notwendig, dass du dich selbst absicherst, das bedeutet, du musst für deine Altersvorsorge und Versicherungen komplett selbst aufkommen. Ebenso ist die Haftung bei Aufträgen ein wichtiges Thema. So hilft dir beispielsweise bei einem Schadensfall keine Firmenhülle wie die einer GmbH, um Haftungsrisiken zu begrenzen.

Möglichkeiten bei gemischten Tätigkeiten

Eine freiberufliche Tätigkeit setzt voraus, dass ausschließlich Dienstleistungen erbracht werden. Sobald das Einkommen anders erzielt wird, beispielsweise durch den Verkauf von Waren, wird das Finanzamt automatisch ein Gewerbe annehmen. Beide Tätigkeiten treffen zu, wenn beispielsweise ein Blogger oder Buchautor neben seinen Einnahmen aus der schriftstellerischen Tätigkeit zusätzlich Plüschtiere seiner Charaktere verkauft. In diesem Fall kannst du sowohl ein Gewerbe anmelden als auch deine freiberufliche Tätigkeit. Solltest du keine Trennung vornehmen, wird das Finanzamt davon ausgehen, dass ein selbstständiges Gewerbe vorliegt.

Steuerliche Pflichten und sonstige Mitgliedschaften

Selbstständige, die ein Gewerbe betreiben, unterliegen der Pflicht einer doppelten Buchführung, Erstellung einer Bilanz und in der Regel einer Mitgliedschaft in der IHK und/oder der Handwerkskammer. All dies trifft zunächst für dich als Freiberufler nicht zu. Auch musst du keine Gewerbesteuer entrichten. Eine Ausnahme ist die Kleinunternehmerregelung: Ein Gewerbe liegt vor, es ist aber absehbar, dass dieses keine Umsätze über 17.500 Euro pro Jahr erwirtschaften wird. In diesem Falle gelten ebenfalls einige Erleichterungen, die besonders für Nebengewerbe interessant sind.

Für einen Freiberufler, der nach Prüfung obiger Sachverhalte keine Umsätze aus gewerblicher Tätigkeit erzielt, ist die freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anzumelden. Hier wird der "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" ausgefüllt und eingereicht. Das Finanzamt entscheidet dann, ob alle Voraussetzungen vorliegen. Bei positiver Prüfung steht einer Tätigkeit als Freiberufler nichts mehr im Wege.

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