Übernahme nach der Ausbildung: Rechte, Fristen und Tipps für Azubis

Du hast deine Ausbildung geschafft – und jetzt? Hier erfährst du, was bei der Übernahme wichtig ist, wie du dich auf das Übernahmegespräch vorbereitest und was du zu Übernahmevertrag, Gehalt, Urlaub und deinen Rechten wissen solltest.

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Was bedeutet „Übernahme nach der Ausbildung“?

Von einer Übernahme spricht man, wenn dir dein Ausbildungsbetrieb direkt im Anschluss an die Ausbildung einen Arbeitsvertrag als Fachkraft anbietet. Du wechselst also vom Ausbildungsverhältnis in ein reguläres Arbeitsverhältnis und bist nicht länger Azubi, sondern Mitarbeiter. Dementsprechend wirst du auch vergütet und erhältst fortan ein Fachkraft-Gehalt.

Gibt es eine automatische Übernahme nach der Ausbildung?

Nein, es gibt keine automatische Übernahme nach der Ausbildung. Dein Ausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf deiner Ausbildungsdauer oder mit dem Bestehen deiner Abschlussprüfung (relevant ist der Zeitpunkt, wann der Prüfungsausschuss die Ergebnisse bekannt gibt). Nachlesen kannst du dies im § 21 Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Es existieren jedoch ein paar Ausnahmen und Sonderfälle, die du unbedingt kennen solltest. In diesen Fällen wirst du nämlich doch übernommen!

Übernahme nach der Ausbildung: Ausnahmen und Sonderfälle

Wenn du nach deiner bestandenen Abschlussprüfung im Betrieb weiterarbeitest und dein Ausbildungsbetrieb dies weiß, greift § 24 BBiG. Dort heißt es: „Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.“ Du bist dann „stillschweigend übernommen“ und unbefristet weiterbeschäftigt.


Als Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) unterliegst du laut Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) einem besonderen Schutz. Nach § 78a BetrVG ist dein Ausbildungsbetrieb dazu verpflichtet, dich nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung zu übernehmen, wenn du dies wünschst. Wichtig: Die Weiterbeschäftigung musst du schriftlich innerhalb der letzten drei Monate vor Ende deiner Ausbildung verlangen.


Besteht in deinem Ausbildungsbetrieb ein Tarifvertrag, ist es gut möglich, dass darin eine Übernahmegarantie vorgesehen ist - beispielsweise befristet für ein Jahr oder direkt unbefristet. Falls du Fragen dazu hast, wendest du dich am besten an deine Gewerkschaft, deinen Betriebsrat und/oder deine JAV.


Auch in einer Betriebsvereinbarung oder in deinem individuellen Ausbildungsvertrag kann eine Übernahmegarantie geregelt sein. Wichtig: Manchmal ist die Übernahme an Bedingungen geknüpft, wie beispielsweise an einen bestimmten Notendurchschnitt.

Übernahmegespräch: Das erwartet dich

Bei einem Übernahmegespräch nach der Ausbildung möchte dein Ausbildungsbetrieb herausfinden, wie du deine (bisherige) Ausbildungszeit siehst und welche Pläne du für die Zukunft hast. Das Gespräch läuft meistens lockerer ab als ein klassisches Bewerbungsgespräch, da dein Ausbilder bzw. deine Ausbilderin dich und deine Arbeitsweise bereits kennt. Du musst dir also keine Sorgen machen!

Wann findet das Übernahmegespräch statt?

Der optimale Zeitpunkt für das Übernahmegespräch liegt 3 bis 6 Monate vor dem Ende deiner Ausbildung. Spätestens 3 Monate vor deinem Prüfungsdatum solltest du Klarheit haben, ob du übernommen wirst oder nicht.

Typische Fragen im Übernahmegespräch

Dein Ausbilder bzw. deine Ausbilderin hat dich zu einem Übernahmegespräch eingeladen? Um gut vorbereit in das Gespräch zu gehen, kommen hier ein paar typische Fragen:

Beispielhafte Fragen zum Rückblick auf die Ausbildung:

  • Wie lief die Ausbildung bislang aus deiner Sicht?
  • In welchen Abteilungen hat es dir am besten gefallen und warum?
  • Wie klappt die Zusammenarbeit im Team / mit deinem Ausbilder?

Beispielhafte Fragen zu deinen Stärken und Fähigkeiten:

  • Welche Aufgaben sind dir besonders leichtgefallen, wo gab es Herausforderungen?
  • Welche Fähigkeiten konntest du in der Ausbildung am besten ausbauen?
  • Gibt es Bereiche, in denen du noch Unterstützung oder Schulungen benötigst?

Beispielhafte Fragen zu deiner Motivation:

  • Warum möchtest du weiterhin bei uns arbeiten?
  • Welche Aufgaben oder Projekte würdest du hier gerne übernehmen?

Beispielhafte Fragen zu deinen Zukunftsplänen:

  • In welchem Bereich oder in welcher Abteilung siehst du dich nach der Ausbildung?
  • Hast du Interesse an bestimmten Weiterbildungen (z. B. Fachwirt, Techniker, Meister)?
  • Wo siehst du dich bei uns in den nächsten drei bis fünf Jahren?

Organisatorische Fragen:

  • Ab wann wärst du startklar und hast du noch Resturlaub?
  • Welche Gehaltserwartungen hast du für den Berufseinstieg?
  • Hast du Fragen zu den Vertragsbedingungen oder zur zukünftigen Stelle?

Keine Einladung zum Übernahmegespräch - was jetzt?

Wenn du noch keine Einladung zum Übernahmegespräch erhalten hast, solltest du von dir aus nachfragen. Damit zeigst du Interesse und Eigeninitiative!

Wenn du einen guten Draht zu deinem Ausbilder hast, kannst du ihn in einer ruhigen Minute einfach persönlich ansprechen: „Haben Sie nächste Woche Zeit für ein Gespräch? Ich würde mich gerne mit Ihnen zusammensetzen, um über eine eventuelle Übernahme im Betrieb zu sprechen.“

Wenn du lieber schriftlich nachfragen möchtest, kannst du diese Formulierungshilfe nutzen:

Betreff: Nachfrage zum Übernahmegespräch

Sehr geehrte [Frau Muster],

da sich meine Ausbildung langsam dem Ende zuneigt, möchte ich mich gerne frühzeitig mit Ihnen über meine Übernahmechancen und möglichen Perspektiven im Betrieb austauschen. Ich arbeite sehr gerne bei [Musterfirma] und würde mich freuen, nach meinem erfolgreichen Abschluss hierbleiben zu können.
Geben Sie mir gerne Bescheid, wann es Ihnen zeitlich für ein persönliches Gespräch passt.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]

Übernahme ablehnen

Dein Ausbildungsbetrieb möchte dich übernehmen, doch du möchtest gar nicht übernommen werden? Dann kannst du das Übernahmeangebot ablehnen. Tipps für die Absage:

  • Sei fair und sag deinem Ausbildungsbetrieb so früh wie möglich ab. Das gibt deinem Ausbildungsbetrieb Planungssicherheit und jemand anderes erhält die Chance auf die freie Stelle.
  • Bedanke dich freundlich für das Angebot und das Vertrauen.
  • Zusätzlich kannst du eine Begründung nennen, wie beispielsweise einen Umzug, ein Studium oder eine andere Arbeitsstelle. Das ist jedoch absolut freiwillig.
  • Reiche nach dem mündlichen Gespräch am besten zeitnah eine schriftliche Absage ein, damit es keine Missverständnisse gibt.

Formulierungshilfe

Vielen Dank für das Vertrauen und das Angebot, mich nach meiner Ausbildung zu übernehmen. Nach reiflicher Überlegung / wie bereits mündlich mitgeteilt habe ich mich jedoch entschieden, einen anderen beruflichen Weg zu gehen. Deshalb werde ich die Übernahme nicht annehmen. Vielen Dank für die gute Ausbildungszeit und die Unterstützung in den vergangenen Jahren.

Wie läuft eine Übernahme ab?

Eine Übernahme nach der Ausbildung läuft in der Regel nach einem festen Fahrplan ab. Dabei sind diese Fristen und Termine besonders wichtig:

  • 6 Monate vor Ende der Ausbildung: Ab jetzt sind Übernahmevereinbarungen wirksam. Absprachen und Vereinbarungen, die du mit deinem Ausbilder früher als 6 Monate vor Ende triffst, sind nichtig. Dies kannst du in § 12 Berufsbildungsgesetz (BBiG) nachlesen.
  • 3 Monate vor Ende der Ausbildung: Auch wenn es rechtlich keine Mitteilungspflicht gibt, um dich über eine Übernahme oder Nichtübernahme zu informieren, ist es üblich, dass dir dein Ausbildungsbetrieb 3 Monate vorher Bescheid gibt. So kannst du dich bei Nichtübernahme frühzeitig arbeitsuchend melden und nach neuen Stellen suchen.
  • Weiterbeschäftigung für Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung: Wenn du Mitglied der JAV bist und weiter in deinem Ausbildungsbetrieb arbeiten möchtest, musst du die Weiterbeschäftigung innerhalb der letzten 3 Monate schriftlich verlangen. Dein Ausbildungsbetrieb muss dich dann unbefristet übernehmen, sofern ihm das zugemutet werden kann.
  • Vertragsabschluss: Möchte dich dein Ausbildungsbetrieb übernehmen, wird ein neuer, regulärer Arbeitsvertrag aufgesetzt. Bis der Vertrag fertig ist, lässt du dir am besten eine schriftliche Bestätigung der Übernahme bzw. Übernahmeabsicht geben.
  • Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses: Deine Ausbildung endet in dem Moment, in dem der Prüfungsausschuss mitteilt, dass du die Abschlussprüfung bestanden hast. Bei mündlichen oder praktischen Prüfungen erfolgt dies meist am Tag der Abschlussprüfung. Bei schriftlichen Prüfungen musst du die Korrektur abwarten.
  • Erster Arbeitstag: Direkt am nächsten Arbeitstag nach deiner Abschlussprüfung bzw. nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses tritt dein Arbeitsvertrag in Kraft und du startest als Fachkraft.

Was steht in einem Übernahmevertrag?

Ein Übernahmevertrag nach der Ausbildung ist rechtlich gesehen ein ganz normaler Arbeitsvertrag. Dieser regelt die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Inhalte Übernahmevertrag: Das steht in deinem neuen Arbeitsvertrag

Name und Anschrift der Vertragsparteien, d. h. von dir und deinem Arbeitgeber.


Beginn: In der Regel beginnt das Arbeitsverhältnis am Tag nach der Abschlussprüfung bzw. nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.


Dauer: Der Vertrag kann befristet oder unbefristet sein.


Berufsbezeichnung: Deine Tätigkeiten, Aufgaben und Einsatzbereiche als Fachkraft.


Arbeitsort: Dein fester Arbeitsplatz oder ein Hinweis auf wechselnde Einsatzorte (inklusive Homeoffice-Regelungen).


Vergütung: Dein monatliches Gehalt (oft orientiert an Tarifverträgen), Zulagen (z. B. Weihnachtsgeld, Boni) und die Fälligkeit der Auszahlung.


Arbeitszeit: Deine wöchentliche (z. B. 40 Stunden pro Woche) oder tägliche Arbeitszeit inklusive Pausenregelungen.


Urlaubsanspruch: Die Anzahl der Urlaubstage pro Jahr, beispielsweise 30 Tage.


Probezeit: Eine erneute Probezeit ist nach bestandener Ausbildung im selben Betrieb meist nicht nötig, aber zulässig, wenn sie im Vertrag steht (maximal sechs Monate).


Kündigungsfrist: Die Fristen für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch beide Seiten.


Überstunden: Die Regelung, ob Überstunden extra bezahlt, mit Freizeit ausgeglichen oder (in Grenzen) mit dem Gehalt abgegolten sind.


Nebentätigkeiten: Die Pflicht, weitere Jobs vorab vom Arbeitgeber genehmigen zu lassen.


Verschwiegenheit: Das Verbot, Betriebsgeheimnisse an Dritte weiterzugeben.

Gehalt nach der Übernahme: Was kannst du verhandeln?

Dein Einstiegsgehalt hängt oft von Tarifverträgen ab. Dabei wirst du in eine feste Entgeltgruppe eingestuft. Ohne Tarifvertrag orientierst du dich daran, was in deiner Branche marktüblich ist.

Zusätzlich kannst du fast immer Rahmenbedingungen und Zusatzleistungen verhandeln. Da du den Betrieb, die Abläufe und das Team bereits bestens kennst, bist du bei der Übernahme nach deiner Ausbildung in einer guten Verhandlungsposition.

Beispielhafte Rahmenbedingungen und Zusatzleistungen, die du verhandeln kannst

  • Sonderzahlungen: Frage nach Weihnachtsgeld (13. Gehalt), Urlaubsgeld oder einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV).
  • Fahrtkosten: Zuschüsse zum ÖPNV-Ticket (z. B. Deutschlandticket)
  • Boni: Leistungsabhängige Prämien oder eine Beteiligung am Umsatzerfolg des Teams.
  • Homeoffice: Feste Tage pro Woche, an denen du von zu Hause aus arbeiten darfst.
  • Gleitzeit: Flexible Arbeitszeiten statt starrer Kernarbeitszeiten.
  • Überstunden: Eine klare Regelung, ob Überstunden ausgezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden.

Übernahme im eigenen Betrieb: Brauchst du eine Bewerbung?

Ob du für die Übernahme eine Bewerbung benötigst, hängt von den Regelungen in deinem Ausbildungsbetrieb ab.

In kleinen und mittelständischen Unternehmen reicht es häufig aus, der Personalabteilung deine aktuellen Berufsschulzeugnisse sowie den Nachweis über deine bestandene Abschlussprüfung vorzulegen.

In größeren Unternehmen und Konzernen gibt es oft feste Übernahmeprozesse. In diesem Fall kann es erforderlich sein, dass du dich intern auf eine freie Stelle bewerben musst. Dafür werden in der Regel ein Anschreiben oder Motivationsschreiben und ein Lebenslauf benötigt.

Tipp: Frag deine Ausbilderin bzw. deinen Ausbilder im Übernahmegespräch, wie der weitere Prozess aussieht und welche Bewerbungsunterlagen du brauchst.

Anschreiben

Zeige, warum du genau zu der Stelle und dem Unternehmen passt. Mit unseren Tipps, Beispielen und Vorlagen gelingt dir ein überzeugendes Anschreiben.

Alles Wichtige zum Anschreiben

Motivationsschreiben

Erfahre, wann ein Motivationsschreiben gefragt ist und wie du deine Stärken und Ziele überzeugend präsentierst.

Alles Wichtige zum Motivationsschreiben

Lebenslauf

So bringst du deinen Werdegang übersichtlich auf den Punkt. Mit Tipps, Mustern und Vorlagen für einen professionellen Lebenslauf.

Alles Wichtige zum Lebenslauf

Keine Übernahme nach der Ausbildung - was jetzt?

Dein Ausbildungsbetrieb übernimmt dich leider nicht? Dann endet dein Ausbildungsverhältnis automatisch mit dem Tag der bestandenen Prüfung und du stehst dem Arbeitsmarkt ab sofort als ausgelernte Fachkraft zur Verfügung.

So gehst du vor:

  1. Sobald du von der Nichtübernahme erfährst, meldest du dich bei der Bundesargentur für Arbeit arbeitsuchend. Die Meldung sollte idealerweise spätestens drei Monate vor deinem Ausbildungsende erfolgen.
  2. Du forderst von deinem Ausbildungsbetrieb ein qualifiziertes Zeugnis an. Dieses ist aussagekräftiger als ein einfaches Zeugnis, denn es enthält zusätzlich Angaben zu deiner Leistung und deinem Verhalten.
  3. Du aktualisierst deine Bewerbungsunterlagen: Wichtig sind dein Lebenslauf, dein Arbeitszeugnis, dein Gesellenbrief bzw. Abschlusszeugnis der Kammer, dein Berufsschulabschlusszeugnis und dein höchstes Schulabschlusszeugnis aus deiner Zeit vor der Ausbildung (z. B. Abitur oder Realschulabschluss).
  4. Du suchst nach offenen Stellen in deiner Wunschregion.

Tipp: Wenn du zu einem Vorstellungsgespräch, Eignungstest, Auswahlverfahren o. ä. eingeladen wirst, muss dich dein Ausbildungsbetrieb für diese Zeit in der Regel bezahlt freistellen, vgl. § 629 Gesetzbuch (BGB).

Um die Freistellung zu erhalten, kannst du einfach die Einladung als Nachweis vorlegen. Den Firmennamen und das Logo deines potenziellen neuen Arbeitgebers kannst du selbstverständlich schwärzen

Arbeitsuchend melden

Erfahre, wann und wie du dich arbeitssuchend melden musst.

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Ausbildungszeugnis

Dein Ausbildungszeugnis begleitet dich auf deinem weiteren Berufsweg. Hier erfährst du, worauf du achten solltest.

Mehr zum Zeugnis erfahren

Bewerbungstipps

Entdecke hilfreiche Tipps für Anschreiben, Lebenslauf und Vorstellungsgespräch.

Zu den Bewerbungstipps

Weitere Möglichkeiten nach der Ausbildung

Nach der Ausbildung hast du noch weitere Möglichkeiten: Du kannst beispielsweise eine zweite Ausbildung machen, eine Aufstiegsfortbildung absolvieren, Ausbilderin bzw. Ausbilder werden, nach der Ausbildung studieren, einen höheren Schulabschluss erlangen, dich weiterbilden und spezialisieren, eine Auszeit nehmen und ein Zwischenjahr verbringen oder dich selbstständig machen.

Alle Möglichkeiten im Überblick

Häufige Fragen zu Übernahme und Vertrag

Im Jahr 2025 lag die Übernahmequote von Auszubildenden bei 75 Prozent. Im Vorjahr (2024) waren es 79 Prozent. (Quelle: IAB-Kurzbericht 13/2026 des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung).

Ja, der Übernahmevertrag darf befristet sein. Für eine Befristung gelten die Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Laut § 14 Zulässigkeit der Befristung ist die Befristung eines Arbeitsvertrages zulässig, wenn sie beispielsweise durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. So ein sachlicher Grund liegt u. a. vor, wenn die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern.

Ja, dein Arbeitgeber darf eine neue Probezeit vereinbaren. Mit der Übernahme endet das Ausbildungsverhältnis und ein neues Arbeitsverhältnis beginnt. Deshalb kann im Arbeitsvertrag eine neue Probezeit vereinbart werden. Diese darf höchstens 6 Monate betragen. In der Praxis verzichten viele Betriebe jedoch darauf, da sie ihre ehemaligen Azubis bereits gut kennen. Eine Probezeit ist also möglich, aber nicht zwingend üblich. Rechtsgrundlage: § 622 Abs. 3 BGB

Hast du einen befristeten Arbeitsvertrag, beispielsweise für 12 Monate aufgrund einer Übernahmegarantie, gilt für dich § 15 Abs. 3 TzBfG. Demnach muss die Probezeit im Verhältnis zu der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen. Bei 12 Monaten Beschäftigung wären 6 Monate Probezeit unverhältnismäßig. 3 Monate wären eher angemessen.

Da dein Beschäftigungsverhältnis nahtlos fortgesetzt wird, werden verbleibende Urlaubstage übertragen, sodass du diese später nehmen kannst.

Ja, mit dem Ende deiner Ausbildung hast du Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis - unabhängig davon, ob du übernommen wirst oder nicht. Auf Wunsch muss der Betrieb ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis ausstellen, das neben Art und Dauer der Ausbildung auch Angaben zu Leistung und Verhalten enthält. Tipp: Fordere daher immer ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis an. Es kann später bei internen Bewerbungen oder einem Arbeitgeberwechsel wichtig werden. Rechtsgrundlage: § 16 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Wenn du deine Abschlussprüfung nicht bestehst, kann die vereinbarte Übernahme meist nicht wie geplant erfolgen. Viele Übernahmeverträge sind an den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung geknüpft. Solange du die Prüfung nicht bestanden hast, giltst du nicht als ausgelernte Fachkraft.

Du kannst einen Antrag stellen, dass dein Ausbildungsverhältnis bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung verlängert wird - höchstens jedoch um ein Jahr. Während dieser Zeit bleibst du Auszubildende bzw. Auszubildender.

Ob die Übernahme nach bestandener Wiederholungsprüfung weiterhin möglich ist, hängt von den Vereinbarungen mit deinem Ausbildungsbetrieb ab. In der Praxis halten viele Unternehmen an ihrer Übernahmezusage fest und verschieben lediglich den Beginn des Arbeitsverhältnisses. Rechtsgrundlage: § 21 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG).