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Die Berliner Verwaltung ist die größte Arbeitgeberin in der Region. Rund 140.000 Beschäftigte der unmittelbaren Landesverwaltung sorgen täglich dafür, dass Berlin als pulsierende Metropole und als Zuhause für 3,7 Millionen Menschen funktioniert.
Dazu gehört auch die Berliner Steuerverwaltung einschließlich der Berliner Finanzämter. Steuern sind wichtig, um Staatsausgaben zu finanzieren. Unterstütze die 24 Berliner Finanzämter bei ihrer Arbeit, Steuern festzusetzen und zu erheben. Denn nur wenn alle ihren gerechten Beitrag leisten, sind öffentliche Leistungen wie Bildung, Sicherheit oder medizinische Versorgung finanziell gesichert und für jeden zugänglich.
Im August 2025 schreiben wir unser duales Studienangebot für den Ausbildungsstart 2026 aus .
Besoldungsgruppe:
Anwärtergrundbetrag AW A 9Ansprechpartner für Deine Fragen:
Alexander Rohr, 030 9020 - 3910
Bewerbungen von Personen mit Migrationsgeschichte sind ausdrücklich erwünscht.
Die regelmäßige Arbeitszeit während der berufspraktischen Studienzeiten kann auf Antrag um bis zu 50 v. H. verkürzt werden.
Soldatinnen und Soldaten, die gem. § 10 Soldatenversorgungsgesetz einen Anspruch auf eine vorbehaltene Stelle haben, müssen sich unbedingt bei der Vormerkstelle des Landes Berlin in der Verwaltungsakademie Berlin registrieren lassen. Die Registrierungsbestätigung ist der Bewerbung beizufügen. Bewerbungen ohne entsprechende Registrierungsbestätigung werden als freie Bewerbungen und nicht für vorbehaltene Stellen registriert.
*Bewerberinnen und Bewerber, die zum Einstellungszeitpunkt das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben und damit eine Restdienstzeit von mind. 20 Jahre vor Eintritt in den Ruhestand nicht gewährleistet ist, erfüllen die Voraussetzung zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Berliner Steuerverwaltung gem. § 8a des Landesbeamtengesetzes Berlin (LBG) im Regelfall derzeitig nicht. Hiervon ausgenommen sind unter bestimmten Voraussetzungen solche Fälle, in denen Kinderbetreuungszeiten oder Zeiten der tatsächlichen Pflege von nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen nahen Angehörigen (Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnerinnen und -partnern, Geschwistern oder Kindern) angerechnet werden können.
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