Die Berliner Verwaltung ist die größte Arbeitgeberin in der Region. Rund 140.000 Beschäftigte der unmittelbaren Landesverwaltung sorgen täglich dafür, dass Berlin als pulsierende Metropole und als Zuhause für 3,7 Millionen Menschen funktioniert.
Dazu gehört auch die Berliner Steuerverwaltung einschließlich der Berliner Finanzämter. Steuern sind wichtig, um Staatsausgaben zu finanzieren. Unterstütze die 24 Berliner Finanzämter bei ihrer Arbeit, Steuern festzusetzen und zu erheben. Denn nur wenn alle ihren gerechten Beitrag leisten, sind öffentliche Leistungen wie Bildung, Sicherheit oder medizinische Versorgung finanziell gesichert und für jeden zugänglich.
Die Steuerverwaltung des Landes Berlin stellt in 2025 ca. 220 Steueranwärterinnen und -anwärter ein. Einstellungstermin ist der 15.08.2025.
Besoldungsgruppe: Anwärterbezüge AW A 7
Vollzeit mit 40 Wochenstunden
Die Aufgabenbereiche in der Steuerverwaltung sind vielseitig. Als Finanzwirtin bzw. Finanzwirt ist sowohl eine Tätigkeit im Innen- als auch im Außendienst eines Berliner Finanzamtes möglich. Dabei prüfst Du die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und setzt die Steuern nach Maßgabe der Gesetze fest.
Bewerbungen von Personen mit Migrationsgeschichte sind ausdrücklich erwünscht.
Die regelmäßige Arbeitszeit während der berufspraktischen Ausbildungszeiten kann auf Antrag um bis zu 50 v. H. verkürzt werden.
Soldatinnen und Soldaten, die gem. § 10 Soldatenversorgungsgesetz einen Anspruch auf eine vorbehaltene Stelle haben, müssen sich unbedingt bei der Vormerkstelle des Landes Berlin in der Verwaltungsakademie Berlin registrieren lassen. Die Registrierungsbestätigung ist der Bewerbung beizufügen. Bewerbungen ohne entsprechende Registrierungsbestätigung werden als freie Bewerbungen und nicht für vorbehaltene Stellen registriert.
*Bewerberinnen und Bewerber, die zum Einstellungszeitpunkt das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben und damit eine Restdienstzeit von mind. 20 Jahre vor Eintritt in den Ruhestand nicht gewährleistet ist, erfüllen die Voraussetzung zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Berliner Steuerverwaltung gem. § 8a des Landesbeamtengesetzes Berlin (LBG) im Regelfall derzeitig nicht. . Hiervon ausgenommen sind unter bestimmten Voraussetzungen solche Fälle, in denen Kinderbetreuungszeiten oder Zeiten der tatsächlichen Pflege von nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen nahen Angehörigen (Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnerinnen und -partnern, Geschwistern oder Kindern) angerechnet werden können.
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