Mindestausbildungsvergütung steigt auch 2024
Es gibt nicht nur ein Mindestlohngesetz für alle Arbeitnehmer, sondern seit einigen Jahren auch eine Mindestausbildungsvergütung. Für betriebliche Ausbildungsverhältnisse im dualen System nach dem Berufsbildungsgesetz setzt die Bundesregierung jedes Jahr Mindestausbildungsvergütungen fest. Diese sind bundeseinheitlich und für alle Unternehmen verbindlich.
Ausnahmen sind allerdings möglich, wenn ein Tarifvertrag eine geringere Vergütung vorsieht. Die Mindestausbildungsvergütung erhöht sich für jedes Ausbildungsjahr. Im zweiten Ausbildungsjahr beträgt die Steigerung 18 Prozent, im 3. Jahr 35 Prozent und im vierten Jahr 40 Prozent, ausgehend vom Betrag für das erste Ausbildungsjahr.
Die für 2024 geltenden Werte entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle:
Beginn der Aus-bildung |
1. Ausbildungs-jahr |
2. Ausbildungs-jahr + 18 % |
3. Ausbildungs-jahr + 35 % |
4. Ausbildungs-jahr + 40 % |
2020 |
515,00 Euro |
607,70 Euro (515 Euro + 18 %) |
695,25 Euro (515 Euro + 35 %) |
721,00 Euro (515 Euro + 40 %) |
2021 |
550,00 Euro |
649,00 Euro (550 Euro + 18 %) |
742,50 Euro (550 Euro + 35 %) |
770,00 Euro (550 Euro + 40 %) |
2022 |
585,00 Euro |
690,30 Euro (585 Euro + 18 %) |
789,75 Euro (585 Euro + 35 %) |
819,00 Euro (585 Euro + 40 %) |
2023 |
620,00 Euro |
731,60 Euro (620 Euro + 18 %) |
837,00 Euro (620 Euro + 35 %) |
868,00 Euro (620 Euro + 40 %) |
2024 |
649,00 Euro |
766,00 Euro (649 Euro + 18 %) |
876,00 Euro (649 Euro + 35 %) |
909,00 Euro (649 Euro + 40 %) |
Die ab 2025 geltenden Beträge werden dann wieder im November 2024 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung bekanntgegeben.
Tipp: Mehr Bewerbungseingänge – dank Gehaltsangaben in Ausbildungsangeboten Für die Auszubildenden-Generation ist Geld ein wichtiges Thema: Zum einen zählen die Inflation und die steigenden Lebenshaltungskosten zu den größten Ängsten der Schülerinnen und Schüler. Zum anderen stellt die Aussicht auf das erste selbst verdiente Geld einen wichtigen Unterschied zum Studium dar. Vor diesem Hintergrund macht es für Ausbildungsbetriebe absolut Sinn, die Ausbildungsvergütung zu kommunizieren. Tatsächlich erhalten Stellenangebote mit Angaben zur Ausbildungsvergütung im Durchschnitt 56 Prozent mehr Bewerbungen als Angebote ohne Gehaltsangabe. Das hat das Team von AUBI-plus jetzt herausgefunden. >> zur AUBI-Analytics |