FOM startet in NRW wieder mit Präsenzlehre
Das Land Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland die Corona-Verordnungen für Präsenzveranstaltungen an Hochschulen in NRW gelockert. Unter Einhaltung bestimmter Hygiene-Maßnahmen dürfen erste Präsenz-Lehrveranstaltungen an den FOM Hochschulzentren in NRW (Aachen, Bochum, Bonn, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Hagen, Köln, Marl, Münster, Neuss, Siegen, Wesel, Wuppertal) bis maximal 50 Personen auch ohne den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Sitzplätzen einzelner Personen wieder stattfinden.
Die FOM Hochschulzentren in NRW werden daher schon ab Montag, den 22. Juni 2020, wieder vereinzelt erste Lehrveranstaltungen in Präsenzform anbieten. Da unterschiedliche Rahmenbedingungen (z.B. Gruppengrößen) erfüllt sein müssen, wird es nicht möglich sein, kurzfristig alle Veranstaltungen wieder in Präsenz anbieten zu können. Als Präsenz-Hochschule setzt die FOM alles daran, das Lehrangebot für die Studierenden in NRW sukzessive wieder auf die Lehre vor Ort umzustellen.
Voraussetzung für die Präsenzveranstaltungen in NRW ist es laut Verordnung, dass „die Sicherstellung der besonderen Rückverfolgbarkeit nach § 2a der Corona-Schutzverordnung gegeben ist“. Konkret heißt dies, dass auf einem Sitzplan eingetragen werden muss, welche Studierenden an welchem Platz gesessen haben, hierfür genügt die Erfassung der Matrikelnummern der teilnehmenden Studierenden. Ist dies sichergestellt, kann die Erfordernis eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen einzelnen Personen entfallen. Außerhalb des Sitzplatzes, insbesondere beim Betreten und Verlassen des Unterrichtsraums und des Gebäudes sowie bei kurzzeitigen Bewegungen zwischen den Sitzreihen, ist auch in NRW weiterhin verpflichtend eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.