Bachelor und Master Professional als Perspektive für Ihre Azubis

Am 1. Januar 2020 ist ein reformiertes Berufsbildungsgesetz in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt können die Berufsbezeichnungen „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ verwendet werden. Für junge Menschen, die nach ihrer Ausbildung weitermachen wollen, ist die höherqualifizierende Berufsbildung eine spannende Perspektive.

Mit der neuen Berufsbezeichnung soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung betont werden.
Mit der neuen Berufsbezeichnung soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung betont werden. © Syda Productions | canva

Meister, Fachwirte und Fachkaufleute dürfen sich von nun an „Bachelor Professional“, Betriebswirte, Informatiker und Wirtschaftsinformatiker „Master Professional“ nennen. Diese einheitlichen Abschlussbezeichnungen für die höherqualifizierende Berufsbildung wurden am 1. Januar 2020 mit dem neuen Berufsbildungsgesetz (BBiG) eingeführt, um dem hohen Qualifikationsniveau der beruflichen Bildung mehr Ausdruck zu geben.

Die neue Bezeichnung Bachelor bzw. Master Professional ersetzt aber keine andere Bezeichnung, sondern ist vielmehr als Alternative bzw. Ergänzung zu sehen. So können sich Nachwuchstischler, die nach ihrer Ausbildung den Meister machen, beispielsweise sowohl „Tischlermeister“ als auch „Bachelor Professional im Tischlerhandwerk“ nennen.

Vor allem für junge Menschen soll mit der Reform die berufliche Aus- und Fortbildung noch attraktiver werden. Außerdem erhofft man sich, dem Fachkräftemangel insbesondere im Handwerk entgegenzuwirken.

Warum wurde die ergänzende Berufsbezeichnung eingeführt?

Mit der Ergänzung wurden drei konkrete Ziele verfolgt:

  • Das neue System soll mehr Transparenz schaffen, denn die Abschlussbezeichnungen werden von nun an in drei Stufen gegliedert und vereinheitlicht.
  • Die englische Bezeichnung soll mehr Vorteile auf dem Arbeitsmarkt und bei internationalen Geschäftsbeziehungen ermöglichen.
  • Mit der Anlehnung an akademische Titel soll der Status einer Fortbildung im Ausbildungsberuf betont werden.

Entwicklungswege

Der Begriff „Aufstiegsfortbildung“ wurde durch „höherqualifizierende Berufsbildung“ ersetzt. Diese umfasst drei Fortbildungsstufen:

  1. Berufsspezialist
  2. Bachelor Professional
  3. Master Professional 

Der Bachelor Professional befindet sich auf der sechsten Stufe des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) zusammen mit geprüften Fachwirten, Fachkaufleuten, Meistern und IT-Fortbildungen. Der Abschluss „Bachelor Professional“ steht somit zwischen dem abgeschlossenen Ausbildungsberuf und dem „Master Professional“, der auf der siebten Stufe liegt. 

Ausbilder-Tipp: Junge Menschen, die sich beruflich orientieren und einen Ausbildungsplatz suchen, interessieren sich nicht nur für den Ausbildungsberuf an sich, sondern auch für ihre Chancen und Perspektiven nach der Ausbildung. Zeigen Sie daher schon in Ihrem Azubi-Marketing und -Recruiting auf, wie Entwicklungswege in Ihrem Unternehmen aussehen können und wie Sie Ihre Nachwuchskräfte dabei unterstützen, z. B. durch Teilzeitarbeit, um die Aufstiegsfortbildung berufsbegleitend zu ermöglichen.

Wie erwirbt man die neue Berufsbezeichnung?

Ausgelernte Fachkräfte, die Interesse an dem neuen Titel haben, müssen eine Aufstiegsfortbildung bzw. höherqualifizierende Berufsbildung absolvieren. Seit 2020 wird die Bezeichnung „Bachelor Professional“ automatisch mit der höherqualifizierenden Berufsbildung verliehen. Wer die Aufstiegsfortbildung bereits früher absolviert hat, kann bei der zuständigen Kammer eine entsprechende Bescheinigung beantragen.

Informationsangebot für ausgelernte Fachkräfte

Ausbildungsabsolventen, die sich nach ihrer Ausbildung weiterqualifizieren möchten, finden auf https://www.aubi-plus.de/weiterbildung/ eine Übersicht. 

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