Urlaub in der Ausbildung
Auch Auszubildende in der dualen Ausbildung haben Anspruch auf Urlaub. Doch wie viele Tage Urlaubsanspruch hast du als Azubi? Wann darfst du dir Urlaub nehmen? Alle Infos zum Thema Urlaub in der Ausbildung.
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Habe ich in der Ausbildung Urlaub?
Urlaub - die schönste Zeit im Jahr. Leider gehören die Oster-, Sommer-, Herbst- und Winterferien der Vergangenheit an, wenn du in der Ausbildung bist. Zwar gelten die Ferien auch weiterhin für die Berufsschulzeit, allerdings musst du in dieser Zeit in deinem Ausbildungsbetrieb deinen Tätigkeiten nachgehen. Nichtsdestotrotz steht auch dir als Auszubildender ein Recht auf Urlaub zu. In Deutschland sind die Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Dein Urlaubsanspruch muss im Ausbildungsvertrag festgehalten werden. Während deines Urlaubs wird dein Lohn normal weiterbezahlt. Der Zweck des Urlaubs ist die Erholung vom Arbeitsalltag. Daher sollst du im Urlaub keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehen.
Wie viel Urlaubsanspruch habe ich als Azubi?
Laut dem Bundesurlaubsgesetz hat jeder Arbeitnehmer einen Mindesturlaubsanspruch von 4 Wochen pro Jahr. Das entspricht 24 Werktagen bei einer 6-Tage-Woche. Bei einer 5-Tage-Woche hast du einen Anspruch auf 20 Urlaubstage. Dieser gesetzlich festgelegte Urlaubsanspruch gilt auch für Auszubildende und darf auf keinen Fall unterschritten oder gekürzt werden.
Urlaubsanspruch für Minderjährige
Als minderjährig giltst du, wenn du dein 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hast. Minderjährige genießen einen besonderen Schutz im Berufsleben, der gesetzlich auch verankert ist. Im Arbeitsrecht gilt für Minderjährige das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), das als Mindestanspruch für deine Urlaubstage gilt.
- Unter 16 Jahre: mindestens 30 Werktage (bzw. 25 Arbeitstage)
- Unter 17 Jahre: mindestens 27 Werktage (bzw. 23 Arbeitstage)
- Unter 18 Jahre: mindestens 25 Werktage (bzw. 21 Arbeitstage)
Arbeitszeiten für Azubis
Zwischen der Ausbildung im Betrieb, den Berufsschulzeiten und den Pausenzeiten kann man schnell den Überblick verlieren. Welche Arbeitszeiten erlaubt sind und welche Regeln für dich gelten, zeigen wir dir.
Wo liegt der Unterschied zwischen Werktagen und Arbeitstagen?
In deinem Ausbildungsvertrag ist die Anzahl deiner Urlaubstage entweder in Werk- oder Arbeitstagen angegeben. Egal in welcher Form diese angegeben sind, du hast als Auszubildener keinen Nachteil. Die Werktage werden dann entsprechend in Arbeitstage umgerechnet, oder auch umgekehrt.
Unterschied zwischen Werk- und Arbeitstag
Werktag:
Der Werktag ist ein Wochentag, an dem ohne Einschränkungen gearbeitet werden darf. In Deutschland sind es die Tage von Montag bis Samstag. Eine Woche hat also sechs Werktage.
Arbeitstag:
Ein Arbeitstag hingegen ist jeder Tag, an dem eine Leistung für den Arbeitgeber erbracht wird. Regulär sind es fünf Arbeitstage in einer Woche, üblicherweise von Montag bis Freitag.
Wann darf ich meinen Urlaub in der Ausbildung in Anspruch nehmen?
Grundsätzlich kannst du deinen Urlaub zu jedem Zeitpunkt im Jahr nehmen. Doch befindest du dich im 1. Ausbildungsjahr, musst du einige Vorschriften beachten. Bevor du deinen ersten Urlaubstag während deiner Ausbildung antreten kannst, musst du eine sogenannte Wartezeit einhalten. Diese ist im Bundesurlaubsgesetz festgeschrieben und gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Auszubildende. Laut § 4 Bundesurlaubsgesetz ist es dir frühestens erlaubt, nach den ersten sechs Monaten deiner Ausbildung das erste Mal Urlaub zu beantragen.
Urlaub in der Probezeit
Die meisten Ausbildungsbetriebe legen eine Probezeit von drei Monaten fest, die du in deinem Ausbildungsvertrag nachlesen kannst. In dieser Zeit ist ein Urlaub nicht möglich. Darüber hinaus musst du insgesamt sechs Monate als Auszubildender in deinem Betrieb sein, damit du die „Wartezeit“ für deinen Urlaub eingehalten hast. Erst dann kannst du dir eine Arbeitspause gönnen und dich vom Arbeitsalltag erholen.
Aber: Mit Beginn deiner Ausbildung sammelst du bereits die Urlaubstage für deinen Urlaubsanspruch. Für jeden vollen Monat, den du gearbeitet hast, steht dir laut § 5 Bundesurlaubsgesetz 1/12 deines Jahresurlaubs zu. Bei 30 Tagen Urlaub im Jahr sind das 2,5 Tage pro Monat.
Probezeit in der Ausbildung
Deine Ausbildung beginnt mit der Probezeit - wir erklären dir, was es damit auf sich hat und was du während der Probezeit beachten solltest.
Auszahlung von Urlaub
Urlaub dient der Erholung! Die Auszahlung des Urlaubsanspruchs für Auszubildende ist daher nicht erlaubt. Ausnahme: Falls du am Ende der Ausbildung noch Urlaub offen hast oder der Ausbildungsvertrag vorzeitig beendet wird, bekommst du diese Tage ausbezahlt.
Krankheit während des Urlaubs
Wirst du während deines Urlaubs krank, dann geh umgehend zum Arzt und lass dir deine Arbeitsunfähigkeit bestätigen. Die Anzahl der Tage, an denen du arbeitsunfähig warst, bekommst du gutgeschrieben, d. h. diese Urlaubstage kannst du zu einem späteren Zeitpunkt „nachholen“. Wichtig: Informiere deinen Arbeitgeber sofort, dass du krank bist und dass er deine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) abrufen kann - auch dann, wenn du noch im Urlaub bist.
Zeitpunkt und Länge des Urlaubs
Du musst dich mit deinem Ausbilder auf den Zeitraum einigen. Dein Urlaubsantrag sollte möglichst frühzeitig erfolgen und ist schriftlich bzw. online zu stellen. Dein Ausbilder muss innerhalb eines Monats darauf antworten. Die Genehmigung solltest du dir unbedingt schriftlich geben lassen, damit du deinen Anspruch für diesen Zeitraum nachweisen und den Urlaub tatsächlich auch antreten kannst. Du hast außerdem einen Anspruch darauf, mindestens zwei Wochen am Stück Urlaub machen zu können.
Es gibt allerdings Gründe, warum du eventuell nicht den gewünschten Zeitraum bekommst:
- Soziale Gründe: Mitarbeiter mit Kindern werden bei der Urlaubsplanung bevorzugt, da eine Reise mit dem Nachwuchs nur in den Schulferien möglich ist.
- Betriebliche Gründe: In dieser Zeit müssen alle Mitarbeiter Urlaub nehmen, zum Beispiel über die Weihnachtstage (feststehender Betriebsurlaub).
Arbeitest du nicht das komplette Kalenderjahr über in einem Betrieb, steht dir der Urlaub anteilig zu, und zwar 1/12 deines Jahresurlaubs pro Monat. Sind in deinem Betrieb 30 Urlaubstage pro Jahr üblich, entsprechen diese 2,5 Tagen pro Monat. Arbeitest du beispielsweise 4 Monate dort, beträgt dein Urlaubsanspruch 10 Tage. Urlaub aus dem alten Jahr kannst du noch innerhalb der ersten drei Monate des neuen Jahres nehmen.
Muss ich während meines Urlaubs zur Berufsschule?
Bei einer dualen Ausbildung besuchst du neben deinem Ausbildungsbetrieb auch die Berufsschule. Auch diese richtet sich nach den normalen Schulferien für dein Bundesland und haben somit in den Oster-, Sommer-, Herbst- und Winterferien geschlossen. In diesen Zeiträumen muss dir ein Urlaub gewährt werden, wenn du einen Urlaubsantrag bei deinem Ausbilder stellst. Solltest du aus eigenem Interesse einen anderen Urlaubszeitraum wählen, der außerhalb der Schulferien liegt, kannst du deine Urlaubstage aufteilen. Doch ein Urlaub befreit dich nicht von deiner Teilnahmepflicht am Berufsschulunterricht.
Rechte und Pflichten in der Ausbildung
Ausbildungsvertrag, Kündigung, Arbeitszeiten, Krankmeldung, Berichtsheft: Erfahre mehr über deine Rechte und Pflichten als Azubi.
Ausbildungsberufe in der Urlaubsbranche
Du möchtest dort arbeiten, wo andere Urlaub machen? Eine Ausbildung im Tourismus wäre dafür der perfekte Einstieg.
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während und nach der Ausbildung, sind jedoch kein Ersatz für eine individuelle Rechtsberatung.