Ausbildungsvergütung:
Dein Gehalt in der Ausbildung

Als Azubi bekommst du während deiner Ausbildung vielleicht das erste Mal monatlich ein Gehalt, welches offiziell Ausbildungsvergütung genannt wird. Aber wie viel Geld verdienst du dann? Gibt es eine Mindestausbildungsvergütung? Wie viel bleibt vom Brutto übrig? Finde es heraus!

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Wie viel Gehalt bekomme ich in der Ausbildung?

Die meisten Azubis verdienen zwischen 730 € und 1.400 € brutto im Monat. Im Durchschnitt lag die tarifliche Ausbildungsvergütung 2025 bei 1.209 € brutto über alle Ausbildungsjahre hinweg. Die gesetzliche Untergrenze liegt 2026 bei 724 € im ersten Ausbildungsjahr.

Wie du siehst, kann deine Ausbildungsvergütung sehr unterschiedlich ausfallen, denn die Unternehmen bestimmen die Summe selbst. Wichtig ist, dass sie nicht unter der Mindestausbildungsvergütung liegt.
Außerdem muss sie immer im Ausbildungsvertrag festgehalten werden. So hast du jederzeit eine feste Übersicht, wie viel Geld dich in deinen kommenden Ausbildungsjahren erwartet.

So sieht deine Ausbildungsvergütung in der Realität aus:

Schau dir an, wie viel dir verschiedene Unternehmen in der Ausbildung wirklich bezahlen würden. Das Gehalt spricht dich an? Informiere dich direkt darüber welcher Ausbildungsplatz dahinter steckt und bewirb dich!

Kreissparkasse Heinsberg

Erkelenz, Nordrhein-Westfalen


1. Jahr

1.343 €

2. Jahr

1.464 €

3. Jahr

1.527 €

 

Enertec Hameln GmbH

Hameln, Niedersachsen


1. Jahr

1.293 €

2. Jahr

1.343 €

3. Jahr

1.389 €

 

AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.

Goslar, Niedersachsen


1. Jahr

1.289 €

2. Jahr

1.380 €

3. Jahr

1.502 €

 

Hansgrohe SE

Schiltach, Baden-Württemberg


1. Jahr

1.303 €

2. Jahr

1.377 €

3. Jahr

1.488 €

4. Jahr

1.563 €

Metalock Engineering Germany GmbH

Norderstedt, Schleswig-Holstein


1. Jahr

1.154 €

2. Jahr

1.202 €

3. Jahr

1.270 €

4. Jahr

1.310 €

Autoneum Germany GmbH

Bocholt, Nordrhein-Westfalen


1. Jahr

1.260 €

2. Jahr

1.331 €

3. Jahr

1.415 €

4. Jahr

1.484 €

Agentur für Arbeit Einbeck

Einbeck, Niedersachsen


1. Jahr

1.368 €

2. Jahr

1.418 €

3. Jahr

1.464 €

 

AOK Bayern - Die Gesundheitskasse

Hersbruck, Bayern


1. Jahr

1.449 €

2. Jahr

1.550 €

3. Jahr

1.662 €

 

Landeshauptstadt Düsseldorf

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen


1. Jahr

1.368 €

2. Jahr

1.418 €

3. Jahr

1.464 €

 

Ausbildungsvergütungen für alle Berufe 2026

Dich interessiert die Vergütung aller Berufe oder eines bestimmten Ausbildungsberufs? Wir haben für dich alle Durchschnittsgehälter nach Alphabet sortiert!

Ausbildungsvergütungen entdecken

Mindestvergütung für Auszubildende: Wie viel Gehalt steht dir als Azubi zu?

Seit dem 01.01.2020 gilt für alle neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge die Mindestausbildungsvergütung (MiAV). Umgangssprachlich wird diese manchmal auch Azubi-Mindestlohn genannt. So soll sichergestellt werden, dass jeder Azubi eine angemessene Vergütung gezahlt bekommt.

2026 müssen Azubis im ersten Ausbildungsjahr monatlich mindestens 724 € bekommen.

Die Höhe der Mindestausbildungsvergütung wird jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen angepasst.
Die jeweilige neue Mindestvergütung gibt das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend immer im November des Vorjahres bekannt. Im November 2026 wirst du also erfahren, wie hoch die Ausbildungsvergütung für Azubis, die 2027 starten, mindestens sein muss.

Achtung! Bei der Mindestausbildungsvergütung gilt immer dein Startjahr. Hast du also in 2026 deine Ausbildung angefangen, gelten für deine gesamte Ausbildungszeit die Mindestvergütungen von 2026.

Die Mindestausbildungsvergütung im Überblick

2025 2026 2027
1. Ausbildungsjahr 682 € 724 € 764 €
2. Ausbildungsjahr 805 € 854 € 902 €
3. Ausbildungsjahr 921 € 977 € 1031 €
4. Ausbildungsjahr 955 € 1014 € 1070 €

Die Werte in der Tabelle wurden auf volle Euro gerundet.

Achtung! Ist dein Betrieb tarifgebunden, gilt für dich die Ausbildungsvergütung aus dem Tarifvertrag. Auch dann, wenn sie unter der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung liegt (§ 17 Abs. 3 BBiG). In der Praxis liegen Tarifvergütungen aber fast immer deutlich darüber. Hat dein Betrieb keinen Tarifvertrag, darf deine Vergütung die tariflichen Sätze deiner Branche und Region um höchstens 20 Prozent unterschreiten (§ 17 Abs. 5 BBiG). Die Mindestausbildungsvergütung ist dabei die absolute Untergrenze.

Brutto vs. Netto: Wie viel kommt auf meinem Konto an?

Bruttogehalt – die Vergütung vor Abzug von Steuern und Sozialbeiträgen

Deine Brutto-Ausbildungsvergütung ist das Gehalt vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen für Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Das Bruttoeinkommen ist übrigens auch das, was in Stellenanzeigen und Vorstellungsgesprächen angegeben und im Ausbildungsvertrag festgehalten wird. Die oben gezeigte Mindestausbildungsvergütung ist also auch brutto.

Dein Bruttogehalt besteht aus deiner festgelegten Ausbildungsvergütung und aus zusätzlichen Zahlungen, wie z. B. vermögenswirksame Leistungen oder Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Nettogehalt – das Gehalt, das auf deinem Konto landet

Das, was von deinem Bruttogehalt nach den Abzügen übrigbleibt, landet dann auf deinem Konto und heißt Nettogehalt. In der Ausbildung bleibt dir meist noch ein relativ großer Teil deines Bruttogehalts, da du nur Sozialabgaben zahlen musst.

Wenn du ein Bruttogehalt in einer Stellenanzeige siehst und dich wunderst, wie viel Geld du hinterher wirklich bekommst, solltest du einen Brutto-Netto-Rechner benutzen. So weißt du vorher immer genau, was dich erwartet.

Wie hoch sollte die Ausbildungsvergütung deiner Meinung nach im 1. Lehrjahr sein?
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724 €
2.400 €

42 Teilnahmen

Was hat ein Tarifvertrag mit meiner Ausbildungsvergütung zu tun?

Ein Tarifvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberseite. Es gibt verschiedene Tarifvertragsarten, die unter anderem auch dein Ausbildungsgehalt beeinflussen. Zwei Arten sind wichtig für dein Gehalt:

  • Rahmentarifvertrag: legt Entgeltgruppen und Entgeltformen fest.
  • Entgelttarifvertrag: regelt die Mindestlöhne / Grundvergütungen, auch für Azubis.

Außerdem können auch Sonderzahlungen wie beispielsweise Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld oder Zulagen und Zuschläge, etwa für Überstunden, bestimmt werden.

Wenn du also in einem Betrieb mit Tarifvertrag arbeitest, gilt für dich nicht die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung, sondern die Mindestvergütung aus dem Tarifvertrag. Das führt dazu, dass Azubis in Betrieben mit Tarifverträgen häufig mehr verdienen als in Betrieben ohne.

Nur etwa jeder zweite Ausbildungsvertrag in Deutschland ist tarifgebunden. Es lohnt sich also, im Vorstellungsgespräch danach zu fragen.

Steigt meine Ausbildungsvergütung über die Jahre?

Ja, mit jedem Ausbildungsjahr wird dein Gehalt ansteigen. Das ist gesetzlich so in § 17 des BBiG festgehalten. In den Rahmenbedingungen steht, dass dein Gehalt nach der Anzahl deiner Ausbildungsjahre gestaffelt sein muss. Im Klartext heißt das: Du bekommst von Jahr zu Jahr zwingend mehr Geld aufs Konto.

Beispielsweise verdienst du im ersten Lehrjahr ein Gehalt in Höhe von 850 €, im zweiten bereits 950 € und im dritten Ausbildungsjahr dann 1.100 €.

Das liegt daran, dass gesetzlich auch vorgeschrieben ist, um wie viel Prozent deine Vergütung im Vergleich zum ersten Lehrjahr steigen muss. Im 2. Lehrjahr musst du 18 % mehr verdienen als im 1., im 3. dann 35 % mehr und im 4. ganze 40 % mehr als zu Beginn deiner Ausbildung.

Hier ein kurzes Rechenbeispiel

  • 1. Lehrjahr: 900 € = Basisbetrag
  • 2. Lehrjahr: 900 € + 18 % = 1.062 €
  • 3. Lehrjahr: 900 € + 35 % = 1.215 €
  • 4. Lehrjahr: 900 € + 40 % = 1.260 €

Welche Faktoren haben Einfluss auf die Ausbildungsvergütung?

Der größte Einflussfaktor ist der Ausbildungsberuf selbst. Aber auch weitere Faktoren spielen bei deiner Vergütung eine entscheidende Rolle, zum Beispiel:

  • Standort
  • Branche
  • Betriebsgröße
  • öffentlicher Dienst
  • Tarifvertrag
  • Bundesland

Wie du siehst, kann deine Ausbildungsvergütung auch im selben Beruf abweichen, wenn du beispielsweise im Gegensatz zu deinen Freunden in einer anderen Branche arbeitest.

Zudem kann deine Vergütung in der Ausbildung auch in Teilen aus Sachleistungen wie Unterkunft oder Verpflegung bestehen. Diese Sachleistungen werden dann auf deine Ausbildungsvergütung angerechnet. Du bekommst also weniger Geld überwiesen, dafür wohnst oder isst du kostenlos. Diese Sachleistungen dürfen bis zu 75 Prozent deiner Bruttovergütung ausmachen (§ 17 Abs. 6 BBiG). Besonders trifft das auf Auszubildende zu, die für die Ausbildung in eine andere Stadt ziehen.

Wichtig: Dein Ausbildungsbetrieb hat dadurch nicht automatisch das Recht, Sachleistungen auf die Ausbildungsvergütung anzurechnen. Es gibt lediglich die Möglichkeit!

Wann wird meine Ausbildungsvergütung ausgezahlt?

Deine Ausbildungsvergütung wird immer vor Ablauf des aktuellen Monats gezahlt. Sie muss also spätestens am letzten Arbeitstag des Monats auf deinem Konto sein. Das steht so in § 18 Abs. 2 des BBiG.

Manche Unternehmen zahlen z. B. aber auch schon Mitte des Monats oder teilen dein Gehalt auf zwei Zahlungen innerhalb des Monats auf.

Was passiert, wenn meine Ausbildungsvergütung nicht pünktlich kommt?

Falls du einmal kein Monatsgehalt erhältst, solltest du dich möglichst schnell an deinen Ausbildungsbetrieb wenden und eine Geltendmachung einreichen. Das ist sowas wie eine Forderung einer Vergütung für deine geleistete Arbeit. Nach geleisteter Arbeit hast du einen festen Anspruch auf deine Vergütung.

Rechte und Pflichten von Azubis

Du willst noch mehr über deine Rechte erfahren oder schauen, welchen Pflichten du nachgehen musst? Hier findest du sie alle zusammengefasst auf einer Seite.

Deine Rechte und Pflichten entdecken

Müssen Azubis Steuern und Sozialabgaben zahlen?

Sozialabgaben zahlt jeder Azubi. Lohnsteuer dagegen erst ab einem bestimmten Verdienst – und den erreichen viele Azubis gar nicht. Diese Sozialabgaben werden dir vom Brutto abgezogen (Stand 2026):

Als Auszubildender zahlst du erst Lohnsteuer, wenn du den Freibetrag von 12.348 € (Grundfreibetrag 2026) pro Jahr übersteigst. Sobald du mehr verdienst, bist du also steuerpflichtig und jeder Euro über dem Freibetrag wird versteuert.

Aber Achtung! Hier gilt der Betrag nach Abzug von Sozialabgaben, die jeder Azubi bezahlen muss. Du kannst also nicht von deinem normalen Bruttoeinkommen ausgehen, sondern rechnest mit deinem Nettogehalt.

Zur Erinnerung: Sozialabgaben sind Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, und Pflegeversicherungsbeiträge, die jeder Arbeitnehmer zahlt. Aber auch dein Arbeitgeber gibt seinen Teil zu den Sozialabgaben dazu. Die folgenden Prozente werden dir von deinem Brutto-Gehalt abgezogen:

Versicherung Arbeitgeberbeitrag Arbeitnehmerbeitrag
Rentenversicherung 9,3 % 9,3 %
Krankenversicherung ca. 8,75 % ca. 8,75 %
Pflegeversicherung 1,8 % 2,4 %
Arbeitslosenversicherung 1,3 % 1,3 %

Insgesamt gehen also rund 21 % deines Bruttogehalts für Sozialabgaben ab und dein Betrieb zahlt noch einmal ungefähr denselben Betrag obendrauf.

Zwei Hinweise zur Tabelle:

  • Der Beitrag zur Krankenversicherung ist ein Durchschnittswert und hängt in der Realität von deiner Krankenkasse ab. Zum einheitlichen Satz von 14,6 % kommt ein Zusatzbeitrag, den jede Kasse selbst festlegt. 2026 liegt er im Durchschnitt bei 2,9 %. Je nach Kasse kann er aber zwischen rund 2,2 % und 4,4 % liegen. Die Hälfte davon zahlst du, die andere Hälfte dein Betrieb.
  • Wenn du 23 oder älter bist und keine Kinder hast, kommen bei der Pflegeversicherung noch 0,6 % dazu. Diesen Zuschlag trägst du allein. Für die meisten Azubis gelten aber die 1,8 % aus der Tabelle.

Ab wann zahlst du Lohnsteuer?

Steuerfrei bleiben 2026 die ersten 12.348 € im Jahr – das ist der sogenannte Grundfreibetrag. Wichtig zu wissen: Dieser Betrag gilt für dein Einkommen, nachdem deine Sozialabgaben (also Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) bereits abgezogen wurden. Zusammen mit weiteren steuerlichen Pauschbeträgen führt das dazu, dass du in Steuerklasse I in der Regel erst ab einem Bruttolohn von rund 1.430 € im Monat überhaupt Lohnsteuer zahlst.

Die meisten Azubis verdienen weniger als das. Das heißt für dich: Du bekommst dein Brutto-Gehalt abzüglich der Sozialabgaben in voller Höhe ausgezahlt – ganz ohne Abzug von Lohnsteuer.

Verdienst du mehr, fallen diese Steuern an:

  • Lohnsteuer: Wie viel, hängt von deiner Steuerklasse ab. Bist du ledig und hast keine Kinder, bist du in der Regel in Steuerklasse I. Dein Betrieb zieht die Steuer direkt vom Bruttogehalt ab und führt sie ans Finanzamt ab.
  • Kirchensteuer: Sie fällt an, wenn du einer Religionsgemeinschaft angehörst, die Kirchensteuer erhebt. Sie beträgt 8 % (in Bayern und Baden-Württemberg) beziehungsweise 9 % deiner Lohnsteuer (nicht deines Gehalts). Zahlst du keine Lohnsteuer, zahlst du auch keine Kirchensteuer.

Im Gegensatz zur Lohnsteuer ist das Zahlen der Kirchensteuer übrigens kein Muss – wenn du sie nicht zahlen willst, kannst du aus der Kirche austreten. So kannst du von deinem Gehalt noch etwas mehr sparen.

Steuererklärung als Azubi

Als Azubi bist du nicht dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Allerdings kann sie sich aus verschiedenen Gründen geldlich für dich lohnen!

Mehr zur Steuererklärung erfahren

Bekommen Azubis Gehaltsabrechnungen?

Als Azubi bekommst du wie jeder Arbeitnehmer eine Gehaltsabrechnung. Mithilfe dieser Abrechnung kannst du nachvollziehen, wie viel Geld von deinem Bruttoverdienst abgegangen ist und für welche Abgabe es abgezogen wurde.

Wichtig! Hebe deine Gehaltsabrechnungen auf. Du brauchst sie für die Steuererklärung, für Anträge auf BAföG oder Wohngeld und später als Nachweis für die Rentenversicherung.

So könnte deine Gehaltsabrechnung zum Beispiel aussehen:

Abrechnung

FAQ - Häufige Fragen zur Ausbildungsvergütung

Laut dem Bundesinstitut für Berufsbildung liegt die durchschnittliche Ausbildungsvergütung 2026 in tariflichen Betrieben bei 1.209 €. Allgemein liegt der Durchschnitt laut Statistischem Bundesamt bei 1.238 € brutto pro Monat.

Es gibt nicht DIE tarifliche Ausbildungsvergütung: Jeder Tarifvertrag gibt andere Gehälter vor. Im Durchschnitt liegt die Vergütung bei 1.209 € brutto pro Monat.

Verschiedene Faktoren wie Branche, Bundesland, Unternehmensgröße, Tarife und natürlich der Beruf haben alle einen Einfluss auf deine Ausbildungsvergütung. In größeren Unternehmen mit Tarifvertrag verdienst du beispielsweise durchschnittlich mehr.

Aktuelle Tarifverträge findest du auf den Webseiten der zuständigen Gewerkschaften, in Tarifregistern oder beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Die Mindestausbildungsvergütung nach BBiG ist die gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze für Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen. Du findest sie in § 17 des BBiG.

Die meisten Unternehmen geben schon in Stellenanzeigen an, wie viel du als Azubi verdienen wirst. Die genauen Beträge müssen auch in deinem Ausbildungsvertrag festgehalten werden.

Ja, auch in der Ausbildung kannst du vermögenswirksame Leistungen erhalten, wenn dies im Tarif- oder Ausbildungsvertrag festgehalten ist.

Ja, deine Unterrichtszeit wird als normaler Arbeitstag angerechnet und wird dementsprechend normal vergütet. Du kriegst also während der Berufsschulzeit das gleiche Geld, wie wenn du im Betrieb bist.

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