Damit sind Absolvent:innen des Masterstudiengangs Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (nach PsychThG 2019) berechtigt, im Anschluss die psychotherapeutische Prüfung unter der Aufsicht der nach Landesrecht zuständigen Behörde abzulegen und zunächst die Approbation als Psychotherapeut:in nach den Regelungen des neuen, im September 2020 in Kraft getretenen Psychotherapeutengesetzes zu erlangen. Im Anschluss daran kann in einer fünfjährigen Weiterbildungsphase der Abschluss zum/zur Fachpsychotherapeuten:in erworben werden. Es gelten die Regelungen des Psychotherapeutengesetzes und die Approbationsordnung für Psychotherapeut:innen.
Für Bachelorabsolventen, die bereits einen Abschluss haben oder kurz vor Abschluss stehen, empfehlen wir, die Übergangsfristen zu nutzen und den Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie zu studieren. Eine anschließende Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten, beispielsweise am HIP HafenCity Institut für Psychotherapie der MSH, führt gleichwertig zur Approbation.
Der Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (nach PsychThG 2019) wird an der Fakultät Humanwissenschaften der MSH angeboten. Die Fakultät hat den Status einer wissenschaftlichen Hochschule und ist damit einer Universität gleichgestellt.
Die Regelstudienzeit des Gesamtstudiums (Bachelor und Master), das nach § 9 des Psychotherapeutengesetzes oder § 2 Approbationsordnung für Psychotherapeuten Voraussetzung für die Erteilung einer Approbation als Psychotherapeut ist, beträgt 5 Jahre. Davon entfallen 3 Jahre auf einen berufsrechtlich anerkannten oder gleichwertigen Bachelorstudiengang Psychologie und 2 Jahre auf den Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (nach PsychThG 2019). Der Masterstudiengang schließt mit der Masterprüfung und dem Abschluss Master of Science ab. Für die anschließende psychotherapeutische Prüfung, die unter der Aufsicht der nach Landesrecht zuständigen Behörde erfolgt, gelten die Regelungen des Psychotherapeutengesetzes und der Approbationsordnung für Psychotherapeuten.
Die grundlegend im Studium zu erwerbenden Kompetenzen sind ausgerichtet auf eine gezielte Teilnahme an der psychotherapeutischen Versorgung und auf die Entwicklung wissenschaftlicher Kompetenzen, die Fähigkeit zum lebenslangen Lernen einschließlich der Befähigung zu Fort- und Weiterbildung sowie der Entwicklung von Organisations- oder Leitungskompetenzen. Neben inhaltlichen, fachlich-methodischen und umsetzungsorientierten Kompetenzen sind ebenso personale oder soziale Fähigkeiten in einer Form zu entwickeln, die für eine eigenverantwortliche, selbstständige und umfassende psychotherapeutische Versorgung von Menschen aller Altersgruppen einschließlich der Belange von Menschen mit Behinderungen erforderlich sind.
Der Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (nach PsychThG 2019) befähigt gemäß Psychotherapeutengesetz Studierende insbesondere dazu,
Die hochschulische Lehre sowie die berufspraktischen Einsätze im Studium sind maßgeblich für die Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung und, in deren Ergebnis, zur Approbation
als Psychotherapeut:in.
Die MSH bietet ein Studium an, durch das die in § 7 des Psychotherapeutengesetzes und § 1 der Approbationsordnung für Psychotherapeuten genannten Ziele erreicht werden und das es den Studierenden ermöglicht, die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen zu erwerben.
Für das Masterstudium sind gemäß § 9 Psychotherapeutengesetz ein Mindestmaß an hochschulischer Lehre und berufspraktischer Einsätze nachzuweisen. Dabei dient die hochschulische Lehre der Vermittlung von Kompetenzen, die zur Ausübung des Berufs der Psychotherapeutin / des Psychotherapeuten erforderlich sind. Die berufspraktischen Einsätze im Studium dienen dem Erwerb vertiefter praktischer Erfahrungen sowie zur Entwicklung von anwendungsorientierten Kompetenzen in der Grundlagen- und Anwendungsforschung der heilkundlichen Psychotherapie sowie in kurativen Bereichen der psychotherapeutischen Versorgung.
Nach erfolgreichem Abschluss des Masterstudiengangs Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (nach PsychThG 2019) verleiht die MSH den akademischen Grad Master of Science.
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