Zulassungsvoraussetzung ist:
Über die Einschlägigkeit entscheidet im Zweifelsfall der Prüfungsausschuss.
Weiterhin ist ein mindestens 16-wöchiges Ingenieurpraktikum auf einem einschlägigen Gebiet nachzuweisen. Das Praktikum kann auch im Rahmen eines abgeschlossenen Bachelor-Studiengangs oder eines einschlägigen Grundstudiengangs erfolgen.
Zusätzlich müssen ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau der Hochschulzugangsberechtigung (Niveau B2) nachgewiesen werden.
Du als Absolvent:in findest unter anderem anspruchsvolle Aufgaben:
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