Sicherheit und Gefahrenabwehr
Sicherheit und Gefahrenabwehr bewegt dich, wenn:
Großbrand, Havarie, Flut oder Flugzeugabsturz sind seltene Ereignisse. Trotzdem muss die Gesellschaft darauf vorbereitet sein. Dazu werden Szenarien entwickelt, die es erlauben, Abwehrmaßnahmen und entsprechende Managementstrategien abzuleiten. Ihre Ausarbeitung erfordert die Beherrschung naturwissenschaftlicher und technischer Grundlagen sowie deren Anwendung. Hinzu kommt die besondere Berücksichtigung des Managements von Krisensituationen.
Im Studiengang „Sicherheit und Gefahrenabwehr“ wird auf das berufliche Tätigkeitsfeld des Sicherheitsingenieurwesens vorbereitet. Das Studium vermittelt das erforderliche Wissen in den sicherheitsrelevanten Grundlagenfächern und fachspezifischen Fächern der technischen Sicherheit.
Entsprechende Fähigkeiten werden in den Bereichen Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz, Umweltschutz, Immissionsschutz, Havarieschutz, Explosionsschutz, Sicherheitsmanagement, Arbeits- und Betriebssicherheit, Brandursachenermittlung und Risikoanalyse erworben.
Im Studiengang werden die notwendigen Kenntnisse vermittelt, um Katastrophen zu verhindern und wirkungsvoll zu bekämpfen. Deshalb wird neben den allgemeinen ingenieurtechnischen Grundlagen und der Fachausbildung besonderer Wert auf den Komplex „Führung, Management, Notfallplanung, Psychologie und Recht“ gelegt.
Ziel des Studiums ist es, gründliche Fachkenntnisse und die Fähigkeit zu erwerben, nach wissenschaftlichen Methoden zu arbeiten, sich in die vielfältigen Aufgaben der auf Anwendung, Forschung oder Lehre bezogenen Tätigkeitsfelder selbständig einzuarbeiten und die häufig wechselnden Aufgaben zu bewältigen.
Praxisphasen
Praktikumssemester bzw. Grundausbildungssemester für Feuerwehr im 6. Semester
Voraussetzungen
Zulassungsvoraussetzung ist der Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung in Form der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife (Abitur), der Fachhochschulreife oder vergleichbarer Abschlüsse.
Zusätzlich müssen Bewerber:innen ihre EIGNUNG FÜR DEN STUDIENGANG nachweisen. Dies ist über zwei Wege möglich:
- Sie haben mindestens die Abschlussnote „befriedigend“ in den Fächern Mathematik, Physik und Chemie auf dem Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung oder
- sie bestehen die schriftliche Feststellungsprüfung, in der naturwissenschaftliche Grundlagenwissen in den Fächern Mathematik, Physik und Chemie nachzuweisen ist.
INFORMATIONEN ZUR FESTSTELLUNGSPRÜFUNG (Nur für Bewerber:innen, die nicht die Abschlussnote „befriedigend“ in den Fächern Mathematik, Physik und Chemie auf dem Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung nachweisen können.) Die Dauer der Klausur beträgt 120 Minuten.
INHALTE DER FESTSTELLUNGSPRÜFUNG:
- Schwerpunkt Mathematik
Kurvendiskussion, Geometrie, Gleichungssysteme, Extremwertaufgaben, Differential- und Integralrechnung
- Schwerpunkt Physik
Kinematik, Wärmelehre, Elektrophysik
- Schwerpunkt Chemie
Stöchiometrische Berechnungen, Säure-Basen-Reaktionen, Redoxreaktionen, chemische Bindungsarten, Stoffgruppen Organik
Perspektiven
EINSATZBEREICHE UND TÄTIGKEITSFELDER
- Sicherheitstechnik- bzw. Brandschutzspezialist in Unternehmen
- Industriefirmen für Brandschutz- und Sicherheitseinrichtungen
- selbstständige Ingenieur-, Sachverständigen- und Gutachterbüros
- Werkfeuerwehren, Feuerwehren der Bundeswehr
- hauptamtliche Leitung freiwilliger Feuerwehren
- Fachbehörden bei Bund, Ländern und Gemeinden
- Polizei
- Versicherungen
Nach dem Erwerb des ersten akademischen Abschlusses hast du verschiedene Optionen: Du kannst entweder in den Beruf einsteigen, gleich im Master weiterstudieren oder nach einer Berufsphase – berufsbegleitend oder im Direktstudium.