Voraussetzung:
a) abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und
Kinderkrankenpfleger/in, Altenpfleger/in oder zur/zum Pflegefachfrau/-mann
oder
b) rechtsgültiger Ausbildungsvertrag und Nachweis des erfolgreich abgeschlossenen 1. Ausbildungsjahres (z.B. Jahreszeugnis) in einem der unter a) genannten Berufe sowie ein Kooperationsvertrag mit einem Kooperationspartner der FOM*
oder
c) rechtsgültiger Ausbildungsvertrag und Nachweis des erfolgreich abgeschlossenen 1. Ausbildungsjahres (z.B. Jahreszeugnis) in einem der unter a) genannten Berufe sowie ggf. Einstufungsprüfung (mündliches Gespräch)*
*Informationen zur Zulassung können Sie gerne bei unserer Studienberatung erfragen.
Mit dem zunehmenden Einsatz digitaler Technologien werden sich Arbeitsabläufe und Tätigkeitsfelder in der Pflege stark verändern. Das berufsbegleitende Studium „Pflege & Digitalisierung“ bereitet Pflegefachkräfte gezielt darauf vor und befähigt sie, den digitalen Wandel in der Praxis mitzugestalten. Dazu vermittelt das Studium sowohl pflegespezifisches Know-how als auch Digitalkompetenz.
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