Bachelor of Laws (w/m/d) (Voll- und Teilzeitstudiengang) Stadtinspektoranwärter/in

45879 Gelsenkirchen
01.09.2026
Praxisintegrierendes duales Studium

Hohe Übernahmequote

Attraktive Vergütung

Öffentlicher Dienst

Echte Vielfalt. Ein Arbeitgeber. Bei uns arbeiten mehr als 7.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich dafür, dass die Menschen in Gelsenkirchen gut leben können. Hier spielt es keine Rolle, woher man kommt, sondern nur wohin man will. Jetzt Teil des Bunten Haufens werden und eine moderne, weltoffene und vielfältige Stadt mitgestalten!

Bachelor of Laws (w/m/d) - Voll- und Teilzeitstudiengang

Stadtinspektoranwärter/in


Studieren und Geld verdienen? Du möchtest das im Studium erlernte direkt in der Praxis anwenden? Du suchst einen Job mit guter Perspektive und der Chance auf einen verantwortungsvollen Aufgabenbereich? Für den Studienbeginn 01.09.2026 sucht die Stadt Gelsenkirchen engagierte und zuverlässige Menschen, die unser Team verstärken wollen und dazu bereit sind, etwas Neues zu lernen.

Das praxisorientierte Vollzeitstudium zum Bachelor of Laws findet an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (kurz: HSPV NRW) in Gelsenkirchen oder Herne statt und dauert insgesamt drei Jahre. Der Schwerpunkt dieses Studienganges liegt auf den rechtswissenschaftlichen Fächern, wie z.B. Verwaltungsrecht, Staatsrecht oder Sozialrecht. Nichtdestotrotz lernst du innerhalb des Studiums aber auch wirtschaftswissenschaftliche sowie sozialwissenschaftliche Themengebiete kennen. Denn je nach Einsatzort in der Verwaltung werden unterschiedliche Aspekte deines Studiums benötigt. Um das in Theorie erlernte Wissen in der Praxis anwenden zu können, sieht der Studienverlaufsplan fünf Praxiseinsätze in unterschiedlichen Referaten der Stadtverwaltung für dich vor.

Zum Studienbeginn 01.09.2026 bietet die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV NRW) in Dortmund neben dem Vollzeitstudiengang einen Teilzeitstudiengang an. Bei dem Teilzeitstudiengang wird die Arbeitszeit in den praktischen Abschnitten auf 30 Stunden reduziert und in den fachwissenschaftlichen Studienabschnitten finden wöchentlich ca. 15 – 23 Lehrveranstaltungsstunden statt. Das Studium erstreckt sich insgesamt über eine Dauer von vier Jahren. Prioritärer Adressatenkreis sind Personen mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen sowie Schwerbehinderte. Eine Zulassung zum Teilzeitstudium kann jedoch auch ohne die vorher aufgeführten Voraussetzungen erfolgen.

Die Studieninhalte und Prüfungen sind im Vollzeitstudiengang und Teilzeitstudiengang identisch. Weitere Informationen zum Studienverlauf kannst du auf der Homepage der HSPV NRW einsehen.

Nach Abschluss deines Studiums bist du für die unterschiedlichen Aufgaben der Stadtverwaltung gewappnet und kannst grundsätzlich in allen Referaten eingesetzt werden. Selbstverständlich kannst du dich in den einzelnen Aufgabenbereichen fachlich weiterbilden, in andere Dienststellen wechseln sowie „auf der Karriereleiter“ nach oben steigen.

Voraussetzungen:
  • Allgemeine Hochschulreife oder volle Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil)
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • Erfolgreiche Teilnahme an unserem Auswahlverfahren
  • Keine Vorstrafen
  • Gesundheitliche Eignung (nach dem erfolgreich bestandenen Auswahlverfahren erfolgt eine amtsärztliche Untersuchung)

Studienverlauf:
Das dreijährige Vollzeitstudium und das vierjährige Teilzeitstudium sind geprägt durch einen regelmäßigen Wechsel aus Theorie und Praxis. Du wirst im Vollzeitstudium in insgesamt vier Abschnitten an der HSPV unterrichtet und sammelst Erfahrungen in fünf praktischen Abschnitten in der Verwaltung (Verwaltungsorganisation, Finanzwesen, Öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie Leistungsverwaltung). Im Teilzeitstudium wirst du in insgesamt sieben Abschnitten an der HSPV unterrichtet. Der Studienverlaufsplan sieht zudem die Durchführung einer Projektarbeit vor, bei der du mit deinen Kommilitoninnen und Kommilitonen eine wissenschaftliche Fragestellung gemeinschaftlich untersuchst.

Grundsätzlich besteht zudem die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen ein Auslandssemester durchzuführen. Zum Abschluss deines Studiums musst du deine Bachelorarbeit fertigen.

Daten und Fakten:
  • Studienbeginn 01.09.2026
  • Vollzeitstudiendauer: 3 Jahre // Teilzeitstudiendauer: 4 Jahre
  • Monatliche Anwärterbezüge (Vollzeit): 1.555,68 €
  • Im Teilzeitmodell wird die Besoldung entsprechend der reduzierten Arbeitszeit angepasst

Was du sonst noch wissen solltest!
  • Bei der Stadt Gelsenkirchen gehören der wertschätzende Umgang mit kultureller Vielfalt, die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Arbeitsalltag. In diesem Zusammenhang werden soziale und interkulturelle Kompetenzen erwartet.
  • Gelsenkirchen ist eine weltoffene und vielfältige Stadt. Diese Vielfalt soll sich in der Verwaltung widerspiegeln, um die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger optimal einbringen zu können. Wir begrüßen daher ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
  • Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden gemäß des Landesgleichstellungsgesetzes NRW und des Gleichstellungsplans der Stadt Gelsenkirchen bevorzugt berücksichtigt. Die Position ist - je nach Art der Behinderung - auch für Schwerbehinderte geeignet.

Für Fragen zum Studienangebot oder zum Auswahlverfahren stehen dir Frau Fasselt, Telefon 0209 169-6764, oder Herr Danreiter, Telefon 0209 169-6744, E-Mail ausbildung@gelsenkirchen.de, gerne zur Verfügung. Sofern du dich noch für weitere Informationen zum Stellenangebot interessierst, kannst du diese auf unserer Homepage unter www.gelsenkirchen.de/ausbildung abrufen.

Wo kannst du dich sonst noch informieren?
Bewerbungsfrist 31.10.2025

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