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Gestalten Sie mit uns die moderne Verwaltung von morgen!
Die Bezirksregierung Münster sucht zum 01.09.2025
Verwaltungsinformatikerinnen und Verwaltungsinformatiker (m/w/d)
zur Ausbildung - Duales Studium zur/zum Bachelor of Arts -
Fachbereich |
Allgemeine innere Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen |
Ausbildungsdauer |
3 Jahre |
Bezüge |
Anwärterbezüge in Höhe von 1.405,68 Euro (Stand: 12/2022) |
Bewerbungsfrist |
30.11.2024 |
Wir für die Region!
Wir vertreten die NRW-Landesregierung im Münsterland und in der Emscher-Lippe-Region und planen die regionale Entwicklung in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt, Schule, Kultur, Gesundheit, Städtebau, Verkehr und Sicherheit. Unsere etwa 1.800 Mitarbeitenden bieten einen umfangreichen Service für Unternehmen, Kommunen und Verbände. Damit tragen sie Mitverantwortung für das Wohl von 2,6 Millionen Menschen in unserer Region.
Einsatzmöglichkeiten
Mit dem Abschluss des Bachelorstudiums Bachelor of Arts (B.A.) erwerben Sie die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2.1 des allgemeinen Verwaltungsdienstes des Landes NRW. Sie erwartet ein breitgefächertes Tätigkeitsfeld in mit modernster Informationstechnik ausgestatteten Behörden und ein weitgehend selbstständig zu erledigender Arbeitsbereich als Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter in den Schnittstellen zwischen Verwaltung und IT (u.a. in den Bereichen: Anwendungsorientierte IT, Personalmanagement, Open Government, eGovernment oder Softwareentwicklung).
Nach bestandener Laufbahnprüfung ist eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe in Landesbehörden in ganz Nordrhein-Westfalen möglich.
Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Internetseite www.brms.nrw.de/go/ausbildung
Die Ausbildung
Das bringen Sie mit
Bewerbung
Sind Sie bereit, sich mit Kompetenz und Engagement für die öffentliche Verwaltung einzusetzen? Dann bewerben Sie sich bis zum 30.11.2024 ausschließlich unter
www.ausbildung-bezirksregierungen-nrw.de
Sollten Sie aufgrund einer Schwerbehinderung Probleme mit dem Online-Bewerbungsverfahren haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Eine Bewerbung ist nicht möglich, wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre bereits zweimal am mündlichen Verfahren für diesen Ausbildungsgang teilgenommen haben
Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser Ausbildungsdezernat:
Kathrin Holtkamp, Tel.: 0251/411-3653 oder per E-Mail: ausbildung@brms.nrw.deBesondere Hinweise
Aus laufbahnrechtlichen Gründen können grundsätzlich nur diejenigen Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die am Ende der Ausbildung das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (für schwerbehinderte Menschen und oder ihnen Gleichgestellte gilt das 45. Lebensjahr).
Erziehungszeiten können auf die Regelungen zur Höchstaltersgrenze angerechnet werden (§ 14 Landesbeamtengesetz NRW).
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten Menschen mit Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht. Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte.
Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.
DATENSCHUTZ
Im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung und einem möglichen Beschäftigungsverhältnis werden von Ihnen personenbezogene Daten erhoben. Bitte beachten Sie hierzu folgende Datenschutzhinweise:
https://www.bezreg-muenster.de/de/datenschutz/11/11_DSGVO_Bewerbungsverfahren.pdf
Mit der Zusendung von über die erforderlichen Daten hinausgehenden personenbezogenen Daten erklären Sie sich einverstanden, dass diese zum Zweck des Bewerbungsverfahrens und in Zusammenhang mit einem möglichen Beschäftigungsverhältnis verarbeitet werden. Sie haben das Recht, die Einwilligung zu widerrufen (§ 7 Abs. 3 DSGVO).
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