Kleinbetriebe stellen Hauptanteil der Prüferinnen und Prüfer

Pressemitteilung des BIBB vom 19.11.2020. Wenn es für die Auszubildenden in die Zwischen- und Abschlussprüfungen geht, müssen die Betriebe Mitglieder für den Prüfungsausschuss stellen. Eine Befragung des Bundesinstituts für Berufsbildung hat ergeben, dass besonders die Kleinbetriebe einen hohen Anteil ihrer Beschäftigten für Prüfungstätigkeiten freistellen.

Im Prüfungsausschuss sitzen häufig Mitarbeiter aus Kleinbetrieben.
Im Prüfungsausschuss sitzen häufig Mitarbeiter aus Kleinbetrieben. © Pixabay Public Domain

Erstmals hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) auf Basis einer repräsentativen Befragung den Aufwand der Betriebe für die Freistellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Prüfungstätigkeiten ermittelt. Demnach summieren sich die Freistellungen im Ausbildungsjahr 2017/2018 auf rund 3,4 Millionen Stunden. Die hierfür anfallenden Investitionen für die Gesamtwirtschaft belaufen sich hochgerechnet auf rund 80 Millionen Euro. In seiner aktuellen Erhebung zu Kosten und Nutzen der betrieblichen Ausbildung (www.bibb.de/de/11060.php) hatte das BIBB erstmalig auch zwei Fragen zur Freistellung von Beschäftigten für Prüfungstätigkeiten gestellt. Befragt wurden Personal- und Ausbildungsverantwortliche in mehr als 3.000 Betrieben. Kleinbetriebe engagieren sich bei der Freistellung für Prüfungstätigkeiten mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil. Das trifft insbesondere auf das Handwerk zu, das von kleinst- und kleinbetrieblichen Strukturen geprägt ist.

Bezogen auf die Zahl der Beschäftigten leisten Betriebe mit weniger als neun Beschäftigten (mit 1,25 Stunden pro Mitarbeiter*in) und Betriebe aus dem Handwerk (mit 1,27 Stunden) einen deutlich höheren Beitrag als der Durchschnitt aller Ausbildungsbetriebe (0,78 Stunden). Der größte Teil der Gesamtstundenzahl von rund 3,4 Millionen Stunden entfällt auf die Bereiche Industrie und Handel mit mehr als 1,5 Millionen Stunden sowie auf das Handwerk mit knapp 1,4 Millionen Stunden.

Würde man die Prüfungen durch vollzeitbeschäftigtes Personal durchführen lassen, so müssten allein um die von Betrieben freigestellten Fachkräfte ersetzen zu können mehr als 2.000 hauptamtliche Prüferinnen und Prüfer tätig werden. 

Weitergehende Informationen finden Sie im Artikel „Umfang der betrieblichen Freistellung für Prüfertätigkeiten“ in der aktuellen Ausgabe der BIBB-Fachzeitschrift „Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis – BWP“, Heft 4/2020, unter www.bwp-zeitschrift.de/16784

Weitere Informationen rund um das Thema „Prüfungen im dualen System“ finden Sie auch im Prüferportal des BIBB – der Informationsplattform für aktive und zukünftige Prüferinnen und Prüfer – unter www.prueferportal.org

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