Ausbildungsordnung für Fotografen modernisiert

Pressemeldung des BIBB vom 26.02.2025: Ob Hochzeiten, Modetrends, Sportevents oder Imagekampagnen – Fotografinnen und Fotografen setzen alles ins optimale Licht und haben eine ausgeprägte Expertise in der Kommunikation mit Bildern. Dies gilt nicht nur für analoge Fotografien, sondern zunehmend auch für Videos mit Bild- und Tonaufnahmen oder softwaregestützt mittels Computer Generated Imagery, das heißt dreidimensionaler animierter Computergrafik. Denn das Tätigkeitsfeld von Fotografinnen und Fotografen hat sich grundlegend verändert.

Fotografen
Fotografen © freepik.com

Die Zeiten, in denen der Schwerpunkt auf der analogen Fotografie lag, sind Geschichte, jedoch wird diese Technik in der künstlerischen und freien Fotografie weiter gepflegt. Heute ist jedoch die digitale Fotografie bestimmend für den Beruf.

Aufgrund dieser Veränderungen hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag der Bundesregierung und gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien, den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis die Ausbildungsordnung für Fotografinnen und Fotografen modernisiert. Die neue Ausbildungsordnung tritt zum 1. August 2025 in Kraft.

Fotografinnen und Fotografen beginnen ihre Projekte in der Regel mit einem Kundengespräch, bei dem die Bedarfe und Interessen ermittelt werden. Unter Berücksichtigung von Zielgruppen, Corporate Identity und beabsichtigter Botschaft werden Entwürfe entwickelt und im Austausch mit den Auftraggebenden optimiert. Dabei hat in Zeiten von Social Media das Storytelling eine wachsende Bedeutung. So gilt es, mit Bildserien Geschichten medienübergreifend zu kommunizieren, um Emotionen zu wecken und die Aufmerksamkeit der Zielgruppen zu erlangen. Dabei müssen medienrechtliche Vorschriften, wie Persönlichkeits- und Urheberrechte, aber auch barrierefreie Nutzungsmöglichkeiten von Medien berücksichtigt werden.

Arbeitsprozesse müssen geplant und organisiert sowie mit Dienstleistenden und im Team abgestimmt werden. Den Schwerpunkt der Tätigkeit bildet die Produktion. Zur kamerabasierten Umsetzung werden geeignete Beleuchtungsarten ausgewählt, Kamera- und Bilderfassungssysteme eingesetzt und Aufnahmen erstellt. Die Ergebnisse werden anschließend mittels Bildbearbeitungssoftware optimiert. Bei der softwaregestützten Umsetzung von Bildkonzeptionen werden für Stand- und Bewegtbilder Daten dreidimensional erfasst, Modellierungen vorgenommen und für die Ausgabe in unterschiedlichen Kommunikationskanälen optimiert. Auch Künstliche Intelligenz kommt mittlerweile zum Einsatz, um Bildmaterial zu produzieren.

Zum Ende der Ausbildung sind auf Grundlage von Wahlqualifikationen Spezialisierungen möglich. Zur Auswahl stehen Peoplefotografie, Produktfotografie, Architektur- sowie Industriefotografie, Editorialfotografie sowie Bildredaktion, softwaregestützte Bildgenerierung oder analoge Fotografie. Die modernisierte Ausbildungsordnung und der darauf abgestimmte, von der Kultusministerkonferenz (KMK) für den schulischen Teil der dualen Ausbildung entwickelte Rahmenlehrplan lösen die bestehenden Regelungen aus dem Jahr 2009 ab.

Nach erfolgreichem Abschluss der dreijährigen Ausbildung stehen Fotografinnen und Fotografen interessante Karrierewege offen. So kann zum Beispiel eine Fortbildung als Fotografenmeister/-in oder als Geprüfte Fachfrau/Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung angeschlossen werden.

Zur Unterstützung des betrieblichen Ausbildungspersonals erarbeitet das BIBB zurzeit in Zusammenarbeit mit Sachverständigen eine Umsetzungshilfe, die in der BIBB-Schriftenreihe „Ausbildung gestalten“ erscheinen und kostenlos als Download über die BIBB-Webseite zur Verfügung stehen wird.

Weitere Informationen unter www.bibb.de/neue-berufe

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