Ausbildungsordnung für Floristen und Floristinnen modernisiert

Pressemeldung des BIBB vom 12.02.2025: Die Floristik hat jahrhundertelange Tradition und ist häufig mit sehr persönlichen Anlässen verbunden. Floristen und Floristinnen gestalten demnach Tisch-, Hochzeits-, Trauer-, oder Raumfloristik. Auf der Grundlage von Beratungsgesprächen mit ihren Kunden und Kundinnen stellen sie unter anderem Blumensträuße, Anstecker und Trauerkränze her. Zudem konzipieren sie florale Projekte und setzen diese um.

Ausbildungsordnung für Floristen modernisiert
Ausbildungsordnung für Floristen modernisiert © macrovector by freepik.com

Gestaltungstechniken sowie Dienstleistungsorientierung und Kommunikation haben sich in den vergangenen Jahren fortlaufend weiterentwickelt und zu Anpassungsbedarfen von Ausbildungsinhalten geführt. Ebenfalls an Bedeutung gewonnen haben Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Eine weitere Neuerung stellt die Einführung der Gestreckten Abschlussprüfung dar.

Gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien, den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) daher im Auftrag der Bundesregierung die Ausbildungsordnung zum Floristen und zur Floristin modernisiert. Sie tritt zum 1. August 2025 in Kraft.

Floristen und Floristinnen arbeiten in Floristikfachgeschäften sowie Gartencentern und Baumärkten mit Floristikabteilung, darüber hinaus auch in Beherbergungsbetrieben, im Einzelhandel und auf Kreuzfahrtschiffen. Neben der Beratung und dem Gestalten von Blumenschmuck ist das Pflegen von Pflanzen und das Versorgen von Pflanzenteilen von herausragender Bedeutung. Hierbei kommt dem Schutz von Pflanzen auf Grundlage des Erkennens von Schadbildern und dem integrierten Pflanzenschutz eine zentrale Rolle zu. Mit dem Abschlusszeugnis kann auch weiterhin die Sachkunde zur Abgabe von Pflanzenschutzmitteln beantragt werden.

Bestandteil der beruflichen Handlungsfähigkeit sind darüber hinaus die Beschaffung und Lagerung von Waren sowie deren verkaufsfördernde Präsentation. In diesem Zusammenhang spielt auch Marketing eine große Rolle. Im Hinblick auf eine mögliche spätere Selbständigkeit wird das Berufsprofil durch Grundlagen kaufmännischer Kontrolle und Steuerung abgerundet.

Bundesweit werden insgesamt mehr als 1.800 Fachkräfte ausgebildet (Stand: 31.12.2023). Für die Auszubildenden bestehen sehr gute Übernahmechancen. Im Anschluss an die Ausbildung können sie eine Aufstiegsfortbildung zum/zur Floristmeister/-in oder zum/zur Staatlich Geprüften Gestalter/-in für Blumenkunst absolvieren.

Der Ausbildungsrahmenplan wurde auf Grundlage der BIBB-Hauptausschuss-Empfehlungen 158 und 160 erarbeitet. Die modernisierte Ausbildungsordnung und der darauf abgestimmte, von der Kultusministerkonferenz (KMK) für den schulischen Teil der dualen Ausbildung entwickelte Rahmenlehrplan lösen die bestehende Regelung aus dem Jahr 1997 ab.

Das BIBB entwickelt zudem gemeinsam mit Sachverständigen aus der Praxis eine Umsetzungshilfe, in welcher Neuerungen erläutert und praktische Tipps für die Planung und Durchführung der Ausbildung gegeben werden. Sie wird in der BIBB-Reihe "Ausbildung gestalten" veröffentlicht und kostenlos über die BIBB-Webseite abrufbar sein.

Weitere Informationen unter www.bibb.de/neue-berufe

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