Der Studiengang Hebammenwissenschaft wird von der Medizinischen Fakultät der JMU in Kooperation mit dem Universitätsklinikum Würzburg (UKW) als ausbildungsintegrierender dualer Bachelorstudiengang mit dem Abschluss Bachelor of Science (B.Sc.) angeboten. Es handelt sich um ein Einzelfach-Studium. Im Verlauf der sieben Semester Regelstudienzeit sind 210 ECTS-Punkte zu erbringen, wobei fachpraktische Kompetenzen am UKW und bei weiteren, externen Kooperationspartnern erworben werden. Voraussetzung für die Einschreibung ist ein Kooperationsvertrag mit der Universitätsklinik Würzburg.
Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester, das Studium umfasst eine Vielfalt aus Lehr- und Prüfungsformaten. Die Inhalte lassen sich in vier übergeordnete Bereiche unterteilen:
Nähere Informationen zum zeitlichen Ablauf des Studiums können Sie dem Studienverlaufsplan entnehmen. Beachten Sie ansonsten auch die Infoseite der Medizinischen Fakultät.
"1. hochkomplexe Betreuungsprozesse einschließlich Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung im Bereich der Hebammentätigkeit auf der Grundlage wissenschaftsbasierter und wissenschaftsorientierter Entscheidungen zu planen, zu steuern und zu gestalten,
2. sich Forschungsgebiete der Hebammenwissenschaft auf dem neuesten Stand der gesicherten Erkenntnisse erschließen und forschungsgestützte Problemlösungen wie auch neue Technologien in das berufliche Handeln übertragen zu können sowie berufsbezogene Fort- und Weiterbildungsbedarfe zu erkennen,
3. sich kritisch-reflexiv und analytisch sowohl mit theoretischem als auch praktischem Wissen auseinandersetzen und wissenschaftsbasiert innovative Lösungsansätze zur Verbesserung im eigenen beruflichen Handlungsfeld entwickeln und implementieren zu können und
4. an der Entwicklung von Qualitätsmanagementkonzepten, Risikomanagementkonzepten, Leitlinien und Expertenstandards mitzuwirken." (Hebammengesetz § 9 Abs. 3)
Der erfolgreiche Abschluss des Studiums und das Bestehen der staatlichen Prüfung nach § 24 Hebammengesetz berechtigt (sofern dem keine sonstigen Umstände entgegenstehen) zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme" und damit zum Leisten von Geburtshilfe. Geburtshilfe umfasst die Überwachung des Geburtsvorgangs von Beginn der Wehen an, die Hilfe bei der Geburt und die Überwachung des Wochenbettverlaufs.
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