Acht Semester studieren und mit einem doppelt qualifizierenden Bachelorabschluss ins Berufsleben starten – das ermöglicht der Bachelorstudiengang „Religionspädagogik und Soziale Arbeit“ an der Hochschule Hannover.
Der Studiengang qualifiziert sowohl für die traditionellen Felder gemeinde- und einrichtungsbezogener kirchlicher Bildungsarbeit, als auch für eine Tätigkeit in typischen Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit sowie der konfessionellen Wohlfahrtspflege (Diakonie).
Der Studiengang ist als Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang konzipiert. Er verbindet die Perspektiven zweier Studienfächer – Evangelische Religionspädagogik und Soziale Arbeit – und fragt dabei auch nach den Gemeinsamkeiten und Unterschieden, den Schnittstellen und Kooperationsmöglichkeiten in den Feldern religions-, gemeindepädagogischer, diakonischer und sozialer Arbeit.
Die Regelstudienzeit umfasst acht Semester. Ein erfolgreicher Studienabschluss erfordert 240 CP (Credit Points).
Das Studium ist in zwei Studienabschnitte gegliedert. Der erste Studienabschnitt umfasst 3 Semester und vermittelt wesentliche Grundlagen. Der zweite Studienabschnitt umfasst 5 Semester und bietet im Wahlpflichtbereich in einem gewissen Umfang die Möglichkeit einer individuellen thematischen Schwerpunktsetzung bzw. Spezialisierung.
Der Studiengang umfasst die zwei Kernfächer Religionspädagogik und Soziale Arbeit mit jeweils 60 CP sowie einen Äquivalenzbereich mit 120 CP.
In den Modulen des Kernfachs Religionspädagogik werden theoretische und konzeptionelle Grundlagen in Religions- und Gemeindepädagogik, Diakoniewissenschaft und Theologie vermittelt. Hinzu kommt studienbegleitende Praxis in kirchlichen Handlungsfeldern (insbesondere Konfirmandenarbeit und Gestaltung von Gottesdiensten und Feiern).
Zusätzlich kann freiwillig ein Wahlmodul ‚Schulische Religionspädagogik’ belegt werden (Grundlagenmodul zur Erteilung von schulischem Religionsunterricht, inkl. Schulpädagogischem Praktikum). Der Studiengang qualifiziert damit jedoch nicht für eine hauptberufliche Tätigkeit als Religionslehrkraft an Schulen.
In den Modulen des Kernfachs Soziale Arbeit werden theoretische und konzeptionelle Grundlagen der Sozialarbeitswissenschaft, zu den gesellschaftlichen Bedingungen und normativen Grundlagen der Sozialen Arbeit (Recht und Ethik) vermittelt. Hinzu kommt ein Blockpraktikum in einem Handlungsfeld der Sozialen Arbeit.
Die Äquivalenzmodule sind im Studiengang ‚Soziale Arbeit’ und im Zwei-Fächer-Studiengang ‚Religionspädagogik und Soziale Arbeit’ analog aufgebaut.
In den Äquivalenzmodulen werden theoretische Grundlagen in den für die religionspädagogische und soziale Arbeit gleichermaßen relevanten Bezugsdisziplinen vermittelt, insbesondere in Soziologie, Pädagogik und Psychologie (bspw. gesellschaftliche und kirchliche Bedingungen sozialer und religionspädagogischer Arbeit, Institutionen und Organisationen, gesellschaftliche und individuelle Funktion von Religion, Lern- und Entwicklungspsychologie etc.).
Inhalt ist daneben die Kenntnis unterschiedlicher Zielgruppen, deren Lebensweisen und individuelle Lebenswelten. Ein weiterer Bereich vermittelt wesentliche Handlungskonzepte und Methoden. In das Studium der beiden Fächer führt ein Erstsemesterprojekt ein. Die abschließende Bachelorarbeit wird in zwei Abschlussmodulen vorbereitet, in denen die Studierenden das im Studium erworbene Wissen bündeln und auf eigene Fragestellungen anwenden.
Vertiefende Informationen zur Studienstruktur des Studiengangs Religionspädagogik und Soziale Arbeit finden Sie ebenso im Modulhandbuch sowie im Vorlesungsverzeichnis (siehe unten unter "Weitere Informationen").
Zum Erwerb der Berufsanerkennung als staatlich anerkannte/r Sozialarbeiter*in und kirchlich anerkannte/r Diakon*in bzw. Gemeindepädagoge/in ist nach dem akademischen Bachelorabschluss ein mind. 12-monatiges Integriertes Berufsanerkennungsjahr (IBA) erforderlich.
Möglich ist auch ein ausschließlich sozialarbeiterisches Berufsanerkennungsjahr (BAJ), welches nur zur staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter*in führt (bspw. im Falle nicht-evangelischer Konfessionszugehörigkeit der Absolvent*innen).
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