Selbstständig machen nach der Ausbildung
Eigener Betrieb direkt nach der Ausbildung? Wir zeigen dir, welche Möglichkeiten du hast und welche Finanzierungsmöglichkeiten es gibt.
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Kannst du dich direkt nach der Ausbildung selbstständig machen?
Ja, mit bestandener Abschluss- bzw. Gesellenprüfung ist der Weg in die Selbstständigkeit grundsätzlich offen - ob sofort oder erst nach einer Zusatzqualifikation wie dem Meister, hängt von deinem Beruf ab.
Wichtig: Solange du noch nicht volljährig bist, bist du nur beschränkt geschäftsfähig. Das heißt: Für einen selbstständigen Erwerbsbetrieb brauchst du die Zustimmung deiner Eltern bzw. deiner gesetzlichen Vertretung sowie die Genehmigung des Familiengerichts (§ 112 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)).
Deine Möglichkeiten im Überblick sind:
Handwerk
Wenn du deine Ausbildung in einem klassischen Handwerksberuf erlernt hast, regelt die Handwerksordnung (HwO), wie du dich selbstständig machen kannst:
- A: Zulassungspflichtige Handwerke
In diesen Berufen brauchst du einen Meisterbrief oder nimmst einen Ausnahmeweg, um in die Handwerksrolle deiner Handwerkskammer eingetragen zu werden. Die Handwerksrolle ist ein amtliches Verzeichnis (Register), welches von deiner regionalen Handwerkskammer (HWK) geführt wird. - B1: Zulassungsfreie Handwerke
Bei diesen Berufen ist eine Selbstständigkeit sofort möglich. Du wirst in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke eingetragen. Anlaufstelle ist ebenfalls deine Handwerkskammer. - B2: Handwerksähnliche Gewerbe
Auch in diesen Berufen ist eine Selbstständigkeit sofort möglich. Du wirst in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe eingetragen. Auch hier ist deine Anlaufstelle die Handwerkskammer.
Industrie, Handel und Dienstleistung
Wenn du eine Ausbildung im kaufmännischen oder industriellen Bereich gemacht hast, ist eine Selbstständigkeit in der Regel ohne bestimmte Voraussetzungen möglich. Du meldest dein Gewerbe einfach beim zuständigen Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde an und kannst direkt durchstarten. In der Gastronomie und im Gastgewerbe gelten besondere Voraussetzungen.
Freie Berufe (Freiberufler)
Wenn du nach deiner Ausbildung freiberuflich arbeiten möchtest, meldest du dich bei deinem zuständigen Finanzamt. Die sog. Katalogberufe findest du in § 18 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG). Darüber hinaus gibt es katalogähnliche Berufe. Ob deine angestrebte Tätigkeit als katalogähnlich anerkannt wird, entscheidet das Finanzamt.
Wie finanzierst du deinen Start?
Um deinen Betrieb erfolgreich aufzubauen, brauchst du einen soliden Finanzplan. Hier erfährst du, wie viel Geld du brauchst und woher du es bekommst.
Eigenkapital
Der wichtigste Grundsatz lautet: Gründe niemals komplett ohne eigenes Geld. Banken und Förderstellen verlangen fast immer einen Eigenkapitalanteil (ca. 10 bis 20 Prozent der Gesamtsumme), um zu sehen, dass du selbst an dein Geschäft glaubst. Wie viel Startkapital du insgesamt benötigst, hängt von deinem angestrebten Geschäft ab:
- Digitale Dienstleistungen (z. B. IT-Systemelektroniker, Mediengestalter): Oft reichen ein starker Laptop, spezielle Softwarelizenzen und ein Schreibtisch zu Hause. Benötigtes Startkapital ca. 500 - 3.000 Euro.
- Mobiles Handwerk und Handel (z. B. Fliesenleger, Online-Händler): Als Handwerker brauchst du solides Grundwerkzeug. Dazu kommt ein erstes Lager für Waren und Material sowie häufig auch ein (gebrauchtes) Nutzfahrzeug. Benötigtes Startkapital ca. 5.000 - 15.000 Euro.
- Werkstattbetriebe (z. B. Kfz-Mechatroniker, Tischler): Durch teure Spezialmaschinen, Hebebühnen, Werkstatteinrichtung und Arbeitsschutzmaßnahmen steigen die Kosten hier rasant an. Benötigtes Startkapital ca. 20.000 - 100.000 Euro.
Staatliche Förderung
Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit
Wenn du aus einer (drohenden) Arbeitslosigkeit heraus gründest und noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I hast (bei einer 3-jährigen Ausbildungsdauer hast du 12 Monate Anspruch), kannst du den Gründungszuschuss beantragen.
- Phase 1 (6 Monate): Du erhältst dein monatliches ALG I plus 300 Euro pauschal für deine Sozialversicherungen weitergezahlt.
- Phase 2 (weitere 9 Monate): Bei gutem Verlauf kannst du die Verlängerung um monatlich 300 Euro beantragen.
Wichtig: Das ist ein geschenkter Zuschuss, den du nicht zurückzahlen musst! Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch - dein Businessplan muss das Arbeitsamt überzeugen.
KfW-Förderprogramme
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist die staatliche Förderbank des Bundes. Für Gründer gibt es spezielle Programme wie das „KfW-StartGeld“ (Kredite bis 125.000 Euro). Dabei bekommst du deutlich günstigere Zinsen als bei einer normalen Bank und hast oft eine lange tilgungsfreie Anlaufzeit. Das heißt: In den ersten Monaten zahlst du nur Zinsen und noch keine Raten zurück. Wichtig: Den KfW-Kredit beantragst du nicht direkt bei der KfW, sondern über deine normale Hausbank.
Bürgschaftsbanken der Länder
Du hast einen perfekten Businessplan, aber deine Bank sagt „Nein“, weil dir Sicherheiten wie Immobilien oder große Ersparnisse fehlen? Hier kommen die Bürgschaftsbanken der einzelnen Bundesländer ins Spiel. Sie übernehmen gegenüber deiner Hausbank eine Ausfallbürgschaft (oft bis zu 80 Prozent der Kreditsumme). Damit verliert deine Hausbank ihr Risiko und gibt dir das Geld.
Meistergründungsprämie
Wichtige Info vorab: Die Meistergründungsprämie ist ein regionaler Bonus, den es nicht überall gibt. Einige Bundesländer (wie z. B. Nordrhein-Westfalen, Berlin, Niedersachsen oder das Saarland) zahlen Gründern im Handwerk eine direkte Finanzspritze, wenn sie nach bestandener Meisterprüfung einen Betrieb neu gründen oder übernehmen. Dieser Zuschuss liegt je nach Bundesland oft zwischen 4.000 und 10.000 Euro und muss nicht zurückgezahlt werden. Informiere dich hierzu unbedingt vorab bei deiner regionalen Handwerkskammer (HWK).
Aufstiegs-BAföG
Falls du dich gegen die Sofortgründung entscheidest und (wie oben empfohlen) zuerst deinen Handwerksmeister machst, solltest du das Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG) nutzen. Es unterstützt dich bei den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie beim Lebensunterhalt während der Meisterschule. Dein Vorteil: Einen großen Teil des Geldes bekommst du von Anfang an geschenkt. Wenn du deine Prüfung erfolgreich bestehst, wird dir ein weiterer Teil des Geldes, das du eigentlich als Kredit hättest zurückzahlen müssen, erlassen (Prüfungsbonus).
Weitere Hilfen für Gründer
Crowdfunding
Beim Crowdfunding stellst du deine Geschäftsidee auf Online-Plattformen (wie Startnext oder Kickstarter) vor. Viele Menschen (die „Crowd“) unterstützen dich mit kleinen Geldbeträgen. Als Gegenleistung erhalten sie später dein fertiges Produkt, Rabatte oder exklusive Einblicke. Dieser Weg ist gut geeignet für innovative Produkte oder lokale Dienstleistungen im Trendbereich.
Business Angels
Business Angels sind erfahrene Unternehmer oder Investoren, die privaten Gründern nicht nur Kapital zur Verfügung stellen, sondern sie auch mit Know-how und Kontakten unterstützen. Im Gegenzug fordern sie meistens eine prozentuale Beteiligung an deiner Firma.
3 wichtige Schritte für deine Selbstständigkeit
1.
Businessplan schreiben
Ein vollständiger Businessplan besteht aus einer kompakten Zusammenfassung, einem ausführlichen Textteil zur Geschäftsidee und einem detaillierten Finanzplan.
2.
Fachkundige Stellungnahme holen
Lass deinen Businessplan von der zuständigen Kammer (HWK oder IHK) prüfen. Deren "OK" brauchst du für den Gründungszuschuss und es hilft dir bei der Bank.
3.
Erst Förderanträge, dann Verträge
Beantrage den Gründungszuschuss und eventuelle Meisterprämien, bevor du Verträge (Miete, Kauf) unterschreibst.
FAQ
Ja, das darfst du. Rechtlich gesehen gibt es kein Gesetz, das Auszubildenden eine Firmengründung verbietet. Deine Selbstständigkeit läuft dann in der Regel als Nebengewerbe, da deine Ausbildung deine Haupttätigkeit bleibt und deine volle Aufmerksamkeit erfordert. Wichtig ist nur, dass du die Zustimmung deines Ausbildungsbetriebes brauchst, um neben der Ausbildung einer weiteren Arbeit nachzugehen.
Ja, aber mit Hürden. Da du mit 16 Jahren noch beschränkt geschäftsfähig bist, brauchst du für die Gründung zwingend die Einverständniserklärung deiner Eltern und die Genehmigung des Familiengerichts (§ 112§ BGB). Das Gericht prüft in einem kurzen Gespräch, ob du die nötige Reife und das Wissen besitzt, um ein Unternehmen zu führen.
Ja, du musst deinen Chef informieren. In fast allen Ausbildungsverträgen ist geregelt, dass Nebentätigkeiten anzeige- oder genehmigungspflichtig sind. Dein Betrieb darf es dir verbieten, wenn deine Leistungen in der Berufsschule oder im Betrieb nachlassen, du übermüdet zur Arbeit kommst oder du deinem eigenen Ausbildungsbetrieb direkte Konkurrenz machst.
Das kommt ganz auf dein Geschäft an. Wenn du als digitaler Dienstleister startest, reichen oft wenige Hundert Euro für Laptop und Software. Gründest du eine Werkstatt (z. B. Kfz oder Tischlerei), brauchst du wegen Maschinen, Werkzeug und Firmenwagen schnell 20.000 Euro und mehr. Bei einer Betriebsübernahme ist das Risiko oft geringer, da Maschinen und Kundenstamm schon da sind und Banken solche Kredite deutlich lieber finanzieren.
Umgangssprachlich bezeichnet man damit ein Gewerbe, das mit geringem bürokratischem Aufwand nebenbei betrieben wird. Rein rechtlich gibt es den Begriff „Kleingewerbe“ so nicht. Meistens ist damit gemeint, dass du Einzelunternehmer bist (keine Eintragung im Handelsregister nötig) und die Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt nutzt. Dadurch musst du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, solange dein Umsatz im ersten Jahr voraussichtlich unter 22.000 Euro bleibt.
Solange es ein Nebengewerbe bleibt, meistens gar nicht. Wenn du das Gewerbe nebenbei betreibst, bleibst du über deine Ausbildungsvergütung ganz normal als Azubi krankenversichert. Wichtig ist, dass die Selbstständigkeit zeitlich (meist maximal 20 Stunden pro Woche) und finanziell eine Nebensache bleibt. Du musst die Gründung deiner Krankenkasse aber unbedingt melden, damit diese den Status prüfen kann.
Das kommt auf deine Branche an. Du musst zwischen gesetzlichen Pflichten und Versicherungen unterscheiden, die für dein Überleben als Chef unverzichtbar sind:
- Kranken- und Pflegeversicherung: Hier gilt eine allgemeine Pflicht. Du musst dich selbst gesetzlich (freiwillig) oder privat versichern.
- Gesetzliche Rentenversicherung: Wenn du dich in einem zulassungspflichtigen Handwerk (mit Meisterpflicht) selbstständig machst, musst du in der Regel verpflichtend in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen.
- Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung): Sobald du deinen ersten Mitarbeiter oder Azubi einstellst, ist die Anmeldung Pflicht. Für dich als Chef ist es in manchen Branchen (z. B. auf dem Bau) ebenfalls Pflicht.
- Betriebshaftpflichtversicherung: Sie ist gesetzlich zwar meistens keine Pflicht, aber faktisch ein absolutes Muss. Wenn du beim Kunden etwas beschädigst oder jemand verletzt wird, haftest du mit deinem gesamten Vermögen. Ohne diese Versicherung solltest du keinen einzigen Auftrag annehmen.
Dein nächster Schritt für deine Karriere
Egal ob du direkt gründen willst, erst einmal als Geselle bzw. Fachkraft wertvolle Erfahrung sammelst oder den Meister anstrebst: Deine abgeschlossene Ausbildung ist das perfekte Fundament für deine Zukunft. Die Selbstständigkeit ist dabei nur einer von vielen spannenden Wegen, die dir jetzt offenstehen.
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Das heißt: Unsere Inhalte geben dir einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Aspekte vor,
während und nach der Ausbildung, sind jedoch kein Ersatz für eine individuelle Rechtsberatung.