Inklusion in der Ausbildung wird gefördert

Menschen mit Schwerbehinderung eine Berufsausbildung zu ermöglichen - das ist das Ziel des Programms „Inklusionsstrukturen bei Kammern stärken - InKas“. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine finanzielle Förderung für die Kammern aufgelegt. Gefördert werden dabei nicht einzelne Unternehmen direkt, sondern Initiativen der Kammern.

Für die Ausbildung Schwerbehinderter gibt es Förderung
Für die Ausbildung Schwerbehinderter gibt es Förderung © freepik - de.freepik.com

Ziel des Programms „Inklusionsstrukturen bei Kammern stärken - InKas“ ist es, mehr Menschen mit Schwerbehinderung oder Menschen, die diesen gleichgestellt sind, den erfolgreichen Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung zu ermöglichen. Die Corona-Pandemie hat es für junge Menschen mit Behinderungen noch schwieriger gemacht, einen guten Ausbildungsplatz zu finden. Umso wichtiger sei die Unterstützung durch InKas. Mit einem Gesamtvolumen von maximal 5 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds sollen gezielte Maßnahmen der Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Landwirtschaftskammern in einem Zeitraum von drei Jahren gefördert werden. Dazu gehören:

  • Entwicklung und Durchführung von Schulungen zum Einsatz von Nachteilsausgleichen. Mit den Nachteilsausgleichen nach BBiG/HwO sollen die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen bei der Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen berücksichtigt werden.
  • Erwerb der „Rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder“ (ReZA) durch Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberatern in Kammern, die dadurch ihre Beratungskompetenz für Betriebe erweitern sollen, die schwerbehinderte Menschen ausbilden.
  • Entwicklung neuer oder Anpassung bestehender Regelungen für so genannte Fachpraktikerausbildungen.
  • Erstellung einer Übersicht über berufsbildende Schulen und deren Inklusionsgestaltung. Dadurch soll insbesondere die Transparenz im Hinblick auf Berufsschulen und Berufsschulklassen für Auszubildende zum Fachpraktiker/zur Fachpraktikerin erhöht werden.

Das Ministerium appellierte an die Kammern, diese Förderung auch zu nutzen,  um jungen Menschen mit Behinderungen bessere Chancen auf eine Berufsausbildung und damit einen entscheidenden Schritt hin zu mehr Teilhabe zu ermöglichen.

Details zum Programm können Sie in der Richtlinie nachlesen unter https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Teilhabe/richtlinie-inkas.pdf;jsessionid=A5E6D1D01A2B162EFEF1E1038DB0E0EF.delivery1-replication?__blob=publicationFile&v=2es Dokument [PDF, 205KB]

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