Hohe Übernahmequote
Attraktive Vergütung
Langjährige Erfahrung
(§4/5 PflBG) Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann vermittelt die Fähigkeiten zur selbstständigen Arbeit in verschiedenen Pflegesituationen. Die Auszubildenden sollen befähigt werden die Tätigkeiten durchzuführen, die für Personen mit einer Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz vorbehalten sind. Es sind:
Für den Zugang zur Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
Nach der Ausbildung zur Pflegefachfrau/-mann können Sie in verschiedenen Bereichen der Pflege Ihren Arbeitsplatz finden:
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils gültigen Tarifvertrag (TVAÖD-Pflege).
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