Geschichte Lehramt (Staatsexamen)

97070 Würzburg
2025
Studienangebot

Geschichte Lehramt (Staatsexamen)

Gegenstand des Faches
Aufgabe der Geschichtswissenschaft ist es, alle überlieferten Zeugnisse der Vergangenheit zu sammeln und mit kritischem Vergleich auf ihren historischen Erkenntniswert hin zu untersuchen, um daraus die geschichtliche Wirklichkeit zu erschließen. Die moderne Geschichtswissenschaft entwickelte sich aus der Einsicht, dass alles, was ist, geschichtlich geworden und geschichtlich vermittelt ist. Historisierung des Wissens und Denkens ist seitdem eine Grundlage, von der aus der Mensch sich selbst und die ihn umgebende Realität versteht. Geschichtswissenschaft fragt nach Ursprung, Zusammenhang und Entwicklung menschlicher Handlungen, Erfahrungen, Denkweisen und vermittelt so Kenntnisse über politische, rechtliche, wirtschaftliche, soziale, religiöse, ideelle, kulturelle Strukturen, Systeme, Ereignisse und Prozesse.

Historische Erkenntnis wird empirisch gewonnen, d.h. sie ist das Ergebnis von Quellenstudien. Das historische Material ( = Geschichtsquellen) als Gegenstand geschichtswissenschaftlicher Forschung umfasst menschliche Überlieferung aller Art, schriftliche und nichtschriftliche: dokumentarische Texte (Urkunden, Akten, Verträge, Korrespondenzen, Steuerregister usw.), erzählende Texte, die Wiedergabe und Auffassungen von Vergangenheit enthalten (Chroniken, Biographien, Memoiren, Reisebeschreibungen u.a.), Gegenstände (Gräber, Straßen, Münzen, Bauwerke, Kunstwerke usw.), Tatsachen (Recht, Namensgut, Sprache, Zeitrechnung usw.). In neuerer Zeit werden die Quellen immer zahlreicher; zu immer größeren Aktenmengen und gedrucktem Material wie Zeitungen, Wirtschaftsberichten, Regierungs- und Parteiprogrammen usw. kommen im 20. Jahrhundert noch Lichtbild, Film, Tonaufnahmen hinzu. Die Geschichtswissenschaft soll alle diese geschichtlich bezeugten Erscheinungen möglichst genau, unvoreingenommen und vollständig festhalten und ihre Zusammenhänge, Bedingtheiten und Wirkungen verständlich machen. Überall ist dabei Echtheit, Entstehungsort und -zeit, Anlass und Urheber, Situationsabhängigkeit, Zusammenhang mit anderen Quellen und Übereinstimmung mit ihnen zu prüfen und der Zeugniswert danach zu beurteilen. Da die Überlieferung nicht selten bruchstückhaft, unzulänglich und nicht immer eindeutig ist, sieht sich der Historiker oft auf Kombinationen und Hypothesen angewiesen.

Die Entwicklung der Geschichtswissenschaft ist durch eine fortschreitende, nicht abgeschlossene und nicht abschließbare Differenzierung und Spezialisierung gekennzeichnet. Es gibt zeitliche Einteilungen (= Epochendisziplinen): Alte, Mittelalterliche, Neuere, Neueste Geschichte, Zeitgeschichte; regionale Differenzierungen ( = Regionaldisziplinen): Landesgeschichte, Osteuropäische Geschichte, Ostasiengeschichte, Angloamerikanische Geschichte, Geschichte der Dritten Welt; systematische Einteilungen (= Sachdisziplinen): Politische Geschichte, Rechts-, Verfassungs-, Wirtschafts-, Sozial-, Religions-, Kirchen-, Geistes-, Kultur-, Technikgeschichte u.a. Die historischen Grundwissenschaften befassen sich mit der Erschließung und vorbereitenden Kritik der Geschichtsquellen: im engeren Sinn gehören dazu die Paläographie (Handschriftenkunde) einschließlich Epigraphik (Inschriftenkunde) und Papyrologie (Papyruskunde), Diplomatik (Urkundenlehre) und Aktenkunde, Chronologie (Lehre von der Zeitrechnung), Genealogie (Geschlechter- und Familienkunde), Sphragistik (Siegelkunde), Heraldik (Wappenkunde) und Numismatik (Münzkunde). Im weiteren Sinn bedient sich die Geschichtswissenschaft auch anderer Fächer als Hilfswissenschaften, der Historischen Geographie, der Sozialwissenschaften u.a.; doch handelt es sich hier um selbständige Wissenschaften, die ihre eigenen Methoden besitzen. Daneben gibt es die Vor- und Frühgeschichte schriftloser Zeiten, die sich deshalb vorrangig der Methoden und Hilfsmittel der Archäologie bedient.

Viele Wissenschaften haben sich historisiert und deshalb historisch orientierte Teilgebiete entwickelt (Theologie, Rechtswissenschaft, Philologien u.a.). Daraus ergibt sich für die Geschichtswissenschaft die Notwendigkeit interdisziplinärer Zusammenarbeit. So arbeiten u.a. seit langem Alte Geschichte, Klassische Philologie, Klassische Archäologie, Ägyptologie und Altorientalistik zusammen. Zahlreiche Forschungsthemen werden unter historischen Aspekten interdisziplinär untersucht, so z.B. die "Stadt- und Dorfgeschichte" von Historikern, Geographen und Soziologen. Indem Geschichtswissenschaft alles als etwas Gewordenes erfasst, erschließt sie den Zugang zu vielen Bereichen wissenschaftlicher Orientierung und zu den Ergebnissen verschiedenster Fächer. Geschichtswissenschaft öffnet auch das Verständnis für die eigene Epoche. Nur von einem persönlichen geschichtlichen Standpunkt aus kann sich der Historiker in andere Formen des Denkens und Handelns, in fremde Zeiten und Kulturen hineinversetzen. Über Vergangenheit kann nur reflektieren, wer sich die Gegenwart bewusst macht.

Informationen zum Studium Lehramt Geschichte (Staatsexamen)
Für das Lehramt an Gymnasien und das Lehramt an Realschulen sind Kombinationen mit Deutsch und Englisch möglich. Beim Lehramt an Gymnasien ist zudem die Kombination mit Französisch und Latein möglich. Geschichte kann außerdem auch als Unterrichtsfach für Lehramt an Grundschulen und Lehramt an Mittelschulen gewählt werden. Darüber hinaus kann Geschichte für alle Schularten als Erweiterungsfach (Drittfach) studiert werden. Im Rahmen der Didaktik einer Fächergruppe der Mittelschule und im Rahmen der Grundschuldidaktik (nur bei Wahl von Deutsch, Mathe, Musik oder Sport als Unterrichtsfach) ist Geschichte als Didaktikfach möglich.

Aufgrund der Kooperation der Fächer Geschichte und Sozialkunde in der gymnasialen Oberstufe in Bayern, ist es empfehlenswert, bei einer Fächerkombination mit Geschichte mit dem Fach Sozialkunde zu erweitern.

Die Regelstudienzeit beträgt beim Lehramt an Gymnasien neun Semester, beim Lehramt an Grundschulen, Mittelschulen und Realschulen sieben Semester. 

Für Geschichte auf Lehramt an Gymnasien müssen gesicherte Kenntnisse in Latein und in einer anderen Fremdsprache auf dem Niveau B1 des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen" bei der Meldung zur Ersten Staatsprüfung nachgewiesen werden. Bei Geschichte für das Lehramt an Grund-, Mittel- oder Realschulen sind Kenntnisse auf dem Niveau A2 des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen" in zwei Fremdsprachen oder Kenntnisse in Latein und Kenntnisse in einer weiteren Fremdsprache auf dem Niveau A2 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen" Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Staatsprüfung.

Die geforderten Lateinkenntnisse müssen nicht bei Antritt des Studiums vorliegen, sondern können auch studienbegleitend erworben werden.
Grundlagen- und Orientierungsprüfung/Kontrollprüfung
In den hier beschriebenen Studiengängen wird eine Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) und/oder eine Kontrollprüfung durchgeführt. Das bedeutet, dass zu gewissen Semestergrenzen bestimmte Leistungen erbracht worden sein müssen, damit das Studium fortgesetzt werden kann. 

Berufliche Aussichten nach dem Lehramtsstudium
Das berufliche Profil eines Lehrers bzw. einer Lehrerin ist heute geprägt durch eine Vielzahl von Kompetenzen. So werden solides fachwissenschaftliches Wissen und Kenntnisse um die Vermittlung der fachlichen Inhalte genauso gefordert wie pädagogisches Handeln. Durch die Konzeption der Lehramtsstudiengänge an der Uni Würzburg erhalten Sie die bestmögliche Vorbereitung für diesen facettenreichen Beruf. Das Studium eines Lehramts endet in Bayern mit der Ersten Staatsprüfung. Dieser Abschluss qualifiziert den Absolventen/die Absolventin zum Eintritt in das Referendariat und mit dessen Abschluss (2. Staatsexamen) zum Dienst als Lehrer/Lehrerin.

Des Weiteren bietet der erfolgreiche Abschluss der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an Gymnasien die Möglichkeit einer Promotion in den studierten Unterrichtsfächern.

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