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Der Studiengang "Wirtschafts- und Umweltrecht" (LL.B) vermittelt den Studierenden sowohl vertiefte Kenntnisse im Bereich des Wirtschafts- und Umweltrechts als auch Inhalte der Betriebswirtschaftslehre.
Die Studierenden erwerben notwendige fachliche und und fächerübergreifende Kompetenzen auf juristischem und ökonomischem Gebiet, um komplexe wirtschafts-, umwelt- und energierechtliche Fragestellungen im Kontext der 17 Nachhaltigkeitsziele zu beantworten. Sie verfügen über ein kritisches Verständnis der wichtigsten Theorien und sind in der Lage, Probleme zu erkennen, Lösungsansätze zu entwickeln und dem Stand der Wissenschaft entsprechende Lösungen zu realisieren. Die Ausbildung ermöglicht den Studierenden außerdem, sich mit Fachvertreter/innen und Fachfremden über Rechtsfragen und deren Lösungen auszutauschen und Problemlösungen argumentativ zu verteidigen. Selbstorganisation und Teamfähigkeit spielen hierbei - vor allem auch interdisziplinär - eine große Rolle. So vermögen die Studierenden eigene Fähigkeiten einzuschätzen sowie sachbezogene Gestaltungs- und Entscheidungsfreiheiten autonom zu reflektieren und diese unter Anleitung zu nutzen.
Insgesamt stellt das Studium des Wirtschafts- und Umweltrechts damit eine attraktive Alternative zum „klassischen“ Jurastudium an den Universitäten dar.
Studieninhalte
Schwerpunkt "Wirtschaftsrecht"
Zum privaten Wirtschaftsrecht gehören die Vorschriften, die die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben beteiligten Privatpersonen regeln. Dazu zählen etwa das Bürgerliche Recht, das Schuld- und Sachenrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht sowie das Wettbewerbs- und Kartellrecht, das Arbeitsrecht, aber auch das Europarecht und das Vertragsrecht.
Schwerpunkt "Umweltrecht"
Zum Umweltrecht zählt man alle Vorschriften, die dem Schutz der natürlichen Umwelt und der Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Ökosysteme dienen. Dazu gehören das Immissionsschutz-, das Abfall-, das Wasser-, das Bodenschutz- und das Naturschutzrecht. Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung der erneuerbaren Energien für den Klimaschutz und eine nachhaltige Energieversorgung treten neben diese „klassischen“ Rechtsgebiete des Umweltrechts außerdem das Energieumwelt- und Energiewirtschaftsrecht, die Kenntnisse für berufliche Tätigkeiten auf dem wachsenden und zukunftsträchtigen Energiemarkt vermitteln.
Die Ausbildung wird – und das unterscheidet das Studium vom rechtswissenschaftlichen Studium an Universitäten – um weitere Zusatzqualifikationen ergänzt, wie die Vermittlung betriebswirtschaftlicher Kenntnisse, die für das Verständnis des Wirtschaftsrechts unerlässlich sind, eine der internationalen Verflochtenheit des Wirtschaftslebens Rechnung tragende, gründliche Fremdsprachenausbildung und die Vermittlung weiterer Schlüsselqualifikationen durch Kommunikationstrainings, Präsentationen, Gruppenarbeiten und Tutorien.
Berufsperspektiven
Haupteinsatzgebiete der Absolvent/innen sind größere Unternehmen, Unternehmensberatungen, Steuerberatungen sowie Kreditinstitute und Versicherungen. Auch kleinere und mittlere Betriebe ohne eigene Hausjurist/innen können von der Doppelqualifikation der Wirtschaftsjurist/innen profitieren.
Weitere Einsatzgebiete sind öffentliche Verwaltungen und öffentliche Unternehmen, die wirtschaftliches sowie umwelt-, energie- und klimarechtliches Know-How benötigen. Ebenfalls hierunter fallen Verbände und Gutachterbüros.
Mit seiner interdisziplinären sowie praxisorientierten Ausbildung schließt der Studiengang des Wirtschafts- und Umweltrechts eine Lücke auf dem Arbeitsmarkt und stellt eine attraktive Alternative zu einem rein rechtswissenschaftlichen Studium an einer Universität dar.
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